Fraude à l'investissement sur finanzexp.de / Pixabay

Die BaFin Akten bleiben offen – Seehofer scheitert mit dem Versuch, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken

Es war schon eine bemerkenswerte Parallelität der Ereignisse. Mitten in der Finanzkrise, während Bankenmanager den Staat zu Hilfe rufen mussten und nahezu jeder Politiker mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten forderte, hatte der bayerische Ministerpräsident ganz andere Pläne. Ende letzen Jahres brachte er eine Initiative auf den Weg, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Bundesbank von den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ausnehmen sollte. Das Recht auf Akteneinsicht wäre damit entfallen. Damit ist er jetzt gescheitert.  Noch Anfang des Jahres sprach viel dafür, dass Seehofer mit seinem Ansinnen Erfolg haben würde. Der Bundesrat hatte bereits im Dezember seine Zustimmung gegeben, die Branche selbst trommelte laut und beschwor das Bank- und Geschäftsgeheimnis. Die BaFin selbst sah ihre Aufsicht gefährdet, bangte um ausreichende Informationen des Bankensektors und sprach zudem von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.
Es sah schlecht aus für Bürger, Wissenschaftler, Anleger und Medienvertreter, die sich auch bislang ihr Recht zur Akteneinsicht oft genug erstreiten mussten.
Doch dann regte sich überall, angestoßen u.a. von Medien- und Anlegervertretern, Widerstand gegen diese Aufweichung des Gesetzes. Wie ließen sich auch die Rufe nach mehr Transparenz und einem Aufweichen des Gesetzes vereinbaren? Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, betonte in der Anhörung im Bundestag, dass sich die Bankenaufsicht eine öffentliche Kontrolle gefallen lassen müsse und kein “Kuschelorgan“ für die Kreditinstitute sei. Insbesondere dann, wenn es bereits eine Sonderregelung gäbe, die beispielsweise Betriebsgeheimnisse schützt. Nach der Anhörung war klar, dass die Initiative zur Änderung des Gesetzes keine Mehrheit im Bundestag finden würde. Öffentliche Forderungen nach Transparenz und ihre gleichzeitige gesetzliche Einschränkung passen zumindest in dieser Legislaturperiode doch nicht zusammen.
 
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin, sowie Büros in Dresden und Frankfurt am Main.  Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de  

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 627 vom 15. April 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich