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Haspa muss Lehman-Opfer entschädigen

Die Hamburger Sparkasse (Haspa) hat vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ein vernichtendes Urteil kassiert und muss einem Geldanleger Schadensersatz in Höhe von 10.000,00 Euro leisten.
Das Gericht begründete sein erstinstanzliches Urteil, gegen das die Haspa wahrscheinlich in die Berufung gehen wird, damit, dass die Haspa es pflichtwidrig unterlassen habe, über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe der von ihr erzielten Gewinnmarge sowie ihr eigenes wirtschaftliches Risiko beim Absatz der Zertifikate aufzuklären. 
Das Hamburger Landgericht folgt damit der BGH-Rechtsprechung zu verdeckten Provisionen (Kick-Backs), nach der der Bankkunde bei seiner Anlageentscheidung über alle bedeutenden Umstände des Verkaufs informiert werden muss. Hierzu gehört nach Auffassung des Hamburger Landgerichts auch eine Information über Provisionszahlungen und Gewinnmarge. 
Nach Auffassung des Gerichts hätte die Haspa darüber aufklären müssen, dass sie selbst eine große Menge an Lehman-Zertifikaten gekauft hatte, um diese gewinnbringend an Kunden weiter zu veräußern. Eine Rückgabe der Zertifikate an Lehman-Brothers hätte nur gegen einen Abschlag erfolgen dürfen, was den Verkaufsdruck auf Seiten der Haspa erhöhte und einen besonderen Anreiz zur Empfehlung der „Lehman-Zertifikate“ gab. Hierüber hätte die Haspa nach Ansicht des Landgerichts aufklären müssen. Da sie dies nicht getan hatte, half dem Kläger hier die „Vermutung „aufklärungsrichtigen Verhaltens“, wonach die Bank belegen muss, dass der Kunde bei richtiger Aufklärung trotzdem abgeschlossen hätte, was in der Regel nicht gelingt. 
Hierzu meint Rechtsanwalt Schulte: „Das Urteil stellt eine erfreuliche Fortsetzung der Rechtsprechung des BGH zu Kick-Backs dar. Anleger können nunmehr hoffen, auch in Parallelverfahren entschädigt zu werden. Dies gilt wohl vor allem für Anleger, die Produkte der Haspa erworben haben.“ 

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin, sowie Büros in Dresden und Frankfurt am Main.
 Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 631 vom 25. Juni 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich