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Böse Post für ALAG Anleger


Die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG kommennicht zur Ruhe. Nachdem die Gesellschaft mit Schreiben vom 18.12.2009 dieDurchführung einer Liquidation unter eigener Regie angekündigt hatte, folgt nunmit Datum vom 21.01.2010 ein weiteres Schreiben an die gebeutelten Anleger. Nunmehrfordert die Gesellschaft ihre Anleger zur weiteren Zahlung an die Gesellschaftauf.

 
Anleger der Anlagevarianten "Classic" und "Classic Plus"sollen bereits erhaltene Ausschüttungen aus der "Classic"-Variantezurückzahlen. Selbst Anleger, die keine Auszahlungen erhalten haben, derennicht von Gewinnen der Gesellschaft gedeckte Ausschüttungen aber in dieVariante "Classic-Plus" investiert wurden, sollen zahlen. Dies, obwohl dieGesellschaft sich eigenes Geld nur von der rechten Tasche "Vertragsart Classic"in die linke Tasche "Vertragsart Classic-Plus" gebucht hat.
 
Anleger der Anlagevariante "Sprint" sollen ihre nochausstehenden Raten weiterhin vertragsgemäß zur Einzahlung bringen. Bei einigenAnlegern reicht diese Verpflichtung bis ins Jahr 2020. Die Gesellschaft bietethier großzügig an, dass man die monatlichen Raten auch gerne auf einen Schlagentrichten könne. Zahlungsempfänger ist der Rechtsanwalt Mahlmann.
 
Die Rechtsanwälte der ARGE ALAG raten den geschädigtenAnlegern, zunächst keine weiteren Zahlungen an die ALAG zu leisten und erstihre eigenen Ansprüche gegen die Gesellschaft und weitere Verantwortlicheprüfen zu lassen.
 
Außerdem teilt die ALAG in dem neusten Schreiben auch nochmit, dass die Gesellschaft eine neue Adresse bezogen habe, um Miete zu sparen. Zudemsei der bisherige Geschäftsführer Oppitz zum 31.12.2009 ausgeschieden. Zumneuen Geschäftsführer wurde Bernd Müller gestellt.
 
Hier meint Rechtsanwalt Schulte: "Es ist zu begrüßen, dasshier ein Wechsel in der Geschäftsführung stattgefunden hat. Allerdings istunklar, wieso über die Ablösung des Geschäftsführers und die Ernennung einesneues Verantwortlichen nicht die Anleger der Gesellschaft befragt wurden."
 
"Unklar ist außerdem, ob der Liquidationsbeschluss der ALAG Bestandhaben wird. Aus anderen aktuellen Verfahren ist erkennbar, dass die Anfechtungvon Beschlüssen im Umlaufverfahren oftmals gelingt", meint Dr. Thomas Schulte,der bereits mehrere Klagen auf Rückabwicklung der Beteiligungen gegen die ALAGeingereicht hat.
 
Der Verfasser arbeitet in der Kanzlei Dr. Thomas Schulte,in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig aufdem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet desVerbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelnerAnleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten findenSie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
 
 
 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 652 vom 22. Januar 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich