Entwicklung der Rechtsprechung zu Schadenersatz bei falschem Schufaeintrag
Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung (kurz Schufa) bedient ein System gegenseitiger Informationen über Kunden. Fehlerhafte Einträge können daher schmerzliche Folgen haben; z.B. dazu führen, dass Kredite gekündigt werden oder angefragte Kredite nicht gewährt werden. Kurzum: Inzwischen haben die meisten mehr Angst vor der Schufa als vor der Schwiegermutter.
Wie ist die Rechtslage?
Das Oberlandesgericht Frankfurt, 1988-01-06, 17 U 35/87 und 17 U 203/87 hatte Ende der Achtzigerjahre über Ansprüche eines Bankkunden zu entscheiden, über den ein Kreditinstitut vorsätzlich unrichtige Daten an die Schufa übermittelt hatte. Das Gericht löst die Frage über den § 824 Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Gesetzgeber hat schon Anfang des letzten Jahrhunderts die Geschäftsehre gesondert geschützt:
(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
(2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat.
Das Oberlandesgericht Thüringen baut auf den § 28 Bundesdatenschutzgesetz in einer Entscheidung aus dem Jahre 2004, Aktenzeichen 5 U 862/03 und leitet über das Bundesdatenschutzgesetz Schadenersatzansprüche dem Grunde nach her.
Probleme ergeben sich immer dem Bereich des Schadens: Der Schädiger muss dann den Schaden ersetzen. Prozessual gilt, dass der Kläger die Beweislast trägt für die „oft nur sehr schwer zu beweisende Unwahrheit der behaupteten Tatsachen, deren Eignung zur Kreditgefährdung, das Verschulden des Handelnden – das nicht vermutet wird – und den eingetretenen Schaden, wobei für letzteren die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Ursächlichkeit der Behauptung z.B. für einen Umsatzrückgang ausreicht.“ – Zitat aus dem Kommentar zu § 824 BGB ; Reichold in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008; der Bundesgerichthof hat in der bekannten Entscheidung Kirch vs. Deutsche Bank AG XI ZR 384/03, dass Schadenersatzansprüche bestehen. Es muss nur schlüssig dargelegt werden, wie die Vertragssituation und Vermögenssituation ohne die fehlerhafte Meldung gewesen wäre.
Änderung der Rechtslage durch die Datenschutzgrundverordnung
Schadensersatz für falsche Einträge in der SCHUFA-Datenbank bezieht sich auf den gesetzlichen Schadensersatz, den Einzelpersonen verlangen können, wenn falsche Informationen ihre Kreditwürdigkeit in Deutschland beeinträchtigen. Die SCHUFA-Datenbank wird von der SCHUFA Holding AG, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Organisation für allgemeinen Kreditschutz), betrieben und enthält umfangreiche kreditbezogene Informationen über Millionen von Einzelpersonen und Unternehmen. Fehler in dieser Datenbank können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, wie z. B. Kreditablehnungen oder erhöhte Zinssätze, was die Bedeutung der Führung korrekter Kreditunterlagen unterstreicht.
Studien haben gezeigt, dass etwa jeder dritte SCHUFA-Bericht Ungenauigkeiten enthalten kann, die von veralteten Adressen bis hin zu betrügerischen Einträgen reichen und die Kreditwürdigkeit einer Person erheblich beeinträchtigen können.
Die Folgen solcher fehlerhaften Einträge sind nicht nur finanzieller Natur, sondern können auch das persönliche Wohlbefinden beeinträchtigen und Stress und Rufschädigung verursachen. Daher haben Einzelpersonen das Recht, diese Ungenauigkeiten anzufechten und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den deutschen Datenschutzgesetzen Rechtsmittel einzulegen, um Schadensersatz zu erhalten.
Schadenersatz wegen falschem Schufaeintrag
Der Rechtsrahmen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Materielle Schäden beziehen sich auf direkte finanzielle Auswirkungen, während immaterielle Schäden psychische Belastungen und Stigmatisierung umfassen können. Deutsche Gerichte haben die Möglichkeit eines Schadensersatzes auch ohne umfangreichen Nachweis spezifischer Schäden anerkannt und damit die Bedeutung individueller Rechte im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der Bonitätsbewertung anerkannt.
Bei der Bearbeitung fehlerhafter Einträge müssen Einzelpersonen ein strukturiertes Streitbeilegungsverfahren durchlaufen, an dem sowohl die SCHUFA als auch möglicherweise die meldenden Gläubiger beteiligt sind. Die rechtlichen Möglichkeiten, die betroffenen Verbrauchern zur Verfügung stehen, unterstreichen die Notwendigkeit von Transparenz und Genauigkeit bei der Bonitätsprüfung, um die Interessen der Wirtschaft mit dem Recht des Einzelnen auf Schutz seines finanziellen Wohlergehens in Einklang zu bringen.
SCHUFA-Datenbank
Die SCHUFA-Datenbank ist eine umfassende Sammlung kreditbezogener Informationen in Deutschland, die von der SCHUFA Holding AG, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Organisation für allgemeine Kreditabsicherung), betrieben wird. Die SCHUFA wurde 1927 von einem Konsortium deutscher Banken gegründet, um fundierte Kreditentscheidungen durch die Zentralisierung von Kreditdaten zu erleichtern.
Struktur und Funktion
Die SCHUFA sammelt und verarbeitet Daten zum Finanzverhalten von über 68 Millionen Einzelpersonen und 6 Millionen Unternehmen in Deutschland, insgesamt etwa 943 Millionen Einzeldatensätze
- Persönliche Informationen: Dazu gehören Name, Geburtsdatum und aktuelle sowie frühere Adressen.
- Kreditbezogene Informationen: Die SCHUFA erhält von ihren Mitgliedsunternehmen Daten über Kreditkarten, Leasingverträge, Girokonten, Kredite (sowohl laufende als auch getilgte), Privatinsolvenzen und andere Finanztransaktionen. Die gesammelten Informationen ermöglichen es der SCHUFA, Kreditwürdigkeitsprüfungen und -berichte zu erstellen, die für Unternehmen bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden von entscheidender Bedeutung sind. Diese Berichte basieren auf Daten, die von Vertragspartnern stammen, die ihre Kunden über die Datenübermittlung an die SCHUFA informieren müssen.
Datenerhebung und Datenschutz
Die SCHUFA verfügt zwar über eine solide Datenbank, sammelt jedoch keine personenbezogenen Daten direkt von Verbrauchern. Stattdessen ist sie auf Mitgliedsunternehmen angewiesen, die relevante Daten bereitstellen. Zu den gespeicherten Informationen gehören nicht Vermögen, Einkommen, Beruf, Familienstand, Nationalität oder politische und religiöse Überzeugungen
Diese selektive Datenerhebung unterliegt dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz, das die Privatsphäre der Verbraucher schützt und es Unternehmen gleichzeitig ermöglicht, die Kreditwürdigkeit effektiv zu bewerten. Verbraucher haben das Recht, auf ihre SCHUFA-Daten zuzugreifen, und können ihre Informationen über bestimmte Kanäle anfordern
Diese Transparenz ist Teil des Engagements der SCHUFA für den Datenschutz und den ethischen Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Bonitätsprüfung.
Falsche Einträge
Fehlerhafte Einträge in der SCHUFA-Datenbank können die Kreditwürdigkeit einer Person erheblich beeinträchtigen und oft zu negativen Auswirkungen wie Kreditablehnungen oder ungünstigen Konditionen führen. Zu diesen Fehlern tragen verschiedene Faktoren bei, und es gibt etablierte Verfahren, um sie zu beheben.
Arten von fehlerhaften Einträgen
Verwechslung von Personen
Personen
Eine häufige Ursache für falsche Einträge ist die Verwechslung von persönlichen Informationen, bei der Namen und Adressen verschiedener Personen verwechselt werden können. In solchen Fällen sollte sich der betroffene Verbraucher direkt an die Kreditauskunftei wenden, um die fehlerhaften Informationen zu korrigieren
Fehlerhafte Einträge
Nicht alle Einträge in der SCHUFA-Datenbank sind korrekt. Studien zufolge enthält etwa jeder dritte SCHUFA-Bericht falsche oder veraltete Informationen
Zu den häufigsten Ungenauigkeiten gehören veraltete Adressen, beglichene Zahlungsforderungen, die immer noch als unbeglichen gemeldet werden, und Konten, die nicht mehr existieren. Verbrauchern wird empfohlen, regelmäßig ihre eigenen SCHUFA-Berichte anzufordern, um diese Ungenauigkeiten zu identifizieren und anzufechten
Veraltete oder doppelte Konten
Fehler können auch durch veraltete Kontodaten oder doppelte Einträge entstehen. Veraltete Schulden, die beglichen wurden, können immer noch erscheinen und das Finanzprofil des Verbrauchers verzerren. Doppelte Konten können die wahrgenommene Verschuldung in die Höhe treiben und sich negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken. Verbraucher sollten ihre Berichte sorgfältig auf solche Unstimmigkeiten untersuchen, einschließlich falscher Kontostände und -salden
Betrügerische Konten
Betrügerische Konten oder Aktivitäten sind alarmierende Anzeichen für Identitätsdiebstahl. Diese Einträge stellen Verpflichtungen dar, die der Verbraucher nicht autorisiert hat, und schaden seiner Kreditwürdigkeit erheblich. Die sofortige Identifizierung und Korrektur betrügerischer Einträge ist für die Aufrechterhaltung einer fairen Kreditwürdigkeit von entscheidender Bedeutung
Korrektur falscher Einträge
Verbraucher haben das Recht, falsche Einträge in ihren SCHUFA-Berichten anzufechten. Wenn sie Ungenauigkeiten feststellen, sollten sie die Diskrepanzen dokumentieren und sich zur Korrektur an die SCHUFA wenden. Der Prozess umfasst oft die Einreichung relevanter Dokumente, die den Fehleranspruch belegen, und die SCHUFA ist verpflichtet, diese Streitigkeiten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu untersuchen und beizulegen
Wenn Gläubiger falsche Informationen gemeldet haben, ist es für Verbraucher auch ratsam, sich direkt an diese Gläubiger zu wenden, um Korrekturen an ihren Berichten zu erwirken. Während der Untersuchung muss die SCHUFA die Weitergabe des strittigen Eintrags an andere Banken oder Gläubiger sperren
Wenn Streitigkeiten nicht durch direkte Verhandlungen beigelegt werden können, können Verbraucher erwägen, sich an einen Ombudsmann oder Rechtsbeistand zu wenden.
Gesetzliche Rechte des Einzelnen
Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bietet einen soliden Rahmen für den Schutz der Rechte von Einzelpersonen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, insbesondere in Zusammenhängen, die automatisierte Entscheidungsfindung und Bonitätsbewertung betreffen, wie sie beispielsweise von der SCHUFA in Deutschland verwaltet werden. Gemäß Artikel 22 der DSGVO haben Einzelpersonen das Recht, nicht Entscheidungen unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen und die rechtliche Auswirkungen auf sie haben oder sie erheblich beeinträchtigen
.Recht auf Löschung und Entschädigung
Einzelpersonen haben das Recht, die Löschung falscher Einträge in der SCHUFA-Datenbank zu verlangen. Bei geringfügigen Forderungen bis zu 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen beglichen werden, können Einzelpersonen diese Einträge vorzeitig löschen lassen, sofern keine anderen negativen Einträge vorliegen
Darüber hinaus können Gläubiger unter bestimmten Bedingungen eine Löschung auf Kulanzbasis beantragen, z. B. wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde oder wenn seit der Zahlung mindestens 18 Monate vergangen sind und keine weiteren negativen Einträge vorliegen
Wenn Versuche, Probleme mit falschen Einträgen zu lösen, erfolglos bleiben, können Einzelpersonen rechtliche Schritte einleiten. Sie haben das Recht, beim Gericht die Löschung falscher Einträge zu beantragen oder eine Entschädigung für Schäden zu verlangen, die durch ungenaue Daten entstanden sind. Dies kann sowohl materielle als auch immaterielle Schäden wie Stress oder Rufschädigung umfassen.
Insbesondere hat der Bundesgerichtshof in Deutschland das Potenzial für eine Grundentschädigung ohne den Nachweis eines konkreten Schadens anerkannt
Dokumentation und Rechtsberatung
Um ihre Rechte wirksam geltend zu machen, wird Einzelpersonen empfohlen, eine gründliche Dokumentation aller relevanten Korrespondenz und Maßnahmen zur Behebung von Problemen mit SCHUFA-Einträgen zu führen. Eine Rechtsberatung wird empfohlen, um sich in der Komplexität der Einhaltung der DSGVO zurechtzufinden und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt befolgt werden
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Einzelpersonen die mit diesen rechtlichen Schritten verbundenen Fristen kennen, da mehrere rechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen, um Ansprüche im Rahmen der DSGVO geltend zu machen
Gerichtsbarkeit und Durchsetzung
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verantwortung für die Durchsetzung dieser Rechte bei der betroffenen Person liegt – der Person, deren Daten betroffen sind. Dies schließt das Recht ein, gegen die SCHUFA oder die Stelle, die die Daten übermittelt hat, vorzugehen, da diese für Verstöße gegen den Datenschutz verantwortlich sind
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der DSGVO, wie z. B. der unbefugten Übermittlung von Daten, können Einzelpersonen Schadensersatzansprüche geltend machen
Schadensersatz
Die Frage des Schadensersatzes im Zusammenhang mit fehlerhaften Einträgen in der SCHUFA-Datenbank wird durch mehrere Rechtsgrundsätze geregelt, insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die deutschen Datenschutzgesetze.
Arten von Schäden
Materielle Schäden
Materielle Schäden sind finanzielle Verluste, die direkt auf den fehlerhaften Eintrag in den SCHUFA-Daten zurückzuführen sind. Dies können materielle Verluste sein, wie die Verweigerung eines Kredits oder höhere Zinssätze aufgrund einer schlechten Bonität, die auf falsche Daten zurückzuführen ist.
Nicht-materielle Schäden
Nicht-materielle Schäden beziehen sich auf immaterielle Auswirkungen wie Stress, Stigmatisierung oder eine Verschlechterung des Lebensstandards. Insbesondere hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt, dass der bloße Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten nicht automatisch als nicht-materieller Schaden gilt; Kläger müssen konkrete Beweise für eine nachteilige Auswirkung vorlegen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat jedoch festgestellt, dass der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten unter bestimmten Umständen einen immateriellen Schaden darstellen kann.
Rechtsgrundlage für Ansprüche
Um erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Verstoß gegen die DSGVO: Es muss ein nachgewiesener Verstoß gegen die DSGVO vorliegen, wie z. B. die unbefugte Übermittlung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage.
- Kausalität: Der Kläger muss nachweisen, dass der entstandene Schaden direkt durch den fehlerhaften Eintrag in der SCHUFA-Datenbank verursacht wurde.[9].
- Verschulden: Der Datenverarbeiter, in diesem Fall die SCHUFA, muss schuldhaft gehandelt haben, was Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Missachtung der Datenschutzbestimmungen beinhalten kan
- Beweislast: Die Beweislast liegt bei der betroffenen Person, die ihre Ansprüche mit entsprechenden Unterlagen und Nachweisen für den erlittenen Schaden belegen muss.[9][13].
Schadensersatzansprüche
Personen, die von unzulässigen Einträgen in der SCHUFA-Datenbank betroffen sind, können sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden Schadensersatz verlangen. Gemäß Artikel 82 der DSGVO haben Kläger das Recht, Schadensersatz zu verlangen, müssen jedoch konkrete Beweise vorlegen, um ihre Forderung zu untermauern. Bemerkenswert ist, dass jüngste Gerichtsurteile darauf hindeuten, dass selbst in Fällen, in denen der konkrete Nachweis eines Schadens schwierig ist, eine Grundentschädigung ohne ausdrücklichen Schadensnachweis möglich ist, wie das Urteil des Bundesgerichtshofs von Ende 2024 zeigt.
Gerichtliche Schritte
Sollten Versuche einer informellen Lösung scheitern, können Einzelpersonen rechtliche Schritte einleiten
Rechtsweg.
- Löschung falscher Einträge: Es können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die SCHUFA zu zwingen, fehlerhafte Einträge aus ihrer Datenbank zu entfernen.[9].
- Schadensersatzansprüche: In Fällen nachgewiesener Schäden können Einzelpersonen Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch Zivilprozesse haben, die durch Beweise für die Auswirkungen der falschen Einträge auf ihre finanzielle Situation und ihre Persönlichkeitsrechte gestützt werden.[10][13].
Verfahren zur Behebung von
Fehlerhafte Einträge
Um fehlerhafte Einträge in der SCHUFA-Datenbank zu beheben, müssen Einzelpersonen einen strukturierten Prozess befolgen, um sicherzustellen, dass ihre Kreditberichte ihre finanzielle Historie korrekt wiedergeben.
SCHUFA-Bericht anfordern
Der erste Schritt besteht darin, eine Kopie Ihres SCHUFA-Berichts zu erhalten. Dies kann online oder per Post auf der offiziellen SCHUFA-Website erfolgen. Einzelpersonen müssen persönliche Informationen wie Name, Adresse und Datum angeben. Geburtsdatum. Eine kostenlose Kopie des Berichts kann einmal im Jahr angefordert werden, während beschleunigte Berichte gegen eine Gebühr von 29,95 € erhältlich sind
Die regelmäßige Überprüfung dieses Berichts ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere vor der Beantragung von Darlehen oder der Unterzeichnung von Mietverträgen, da er es Einzelpersonen ermöglicht, etwaige Ungenauigkeiten zu erkennen
Fehler erkennen und dokumentieren
Sobald Sie Ihren SCHUFA-Bericht erhalten haben, ist es wichtig, ihn gründlich auf Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen zu überprüfen. Zu den häufigsten Arten von falschen Einträgen gehören veraltete Adressen, als unbezahlt markierte beglichene Zahlungsansprüche und Einträge, die auf einer Verwechslung beruhen
Einzelpersonen sollten Aufzeichnungen über etwaige Unstimmigkeiten führen und relevante Unterlagen sammeln, die dies belegen.
Überwachung des Fortschritts und Bestätigung
Während des Streitbeilegungsverfahrens ist die SCHUFA verpflichtet, den beanstandeten Eintrag zu sperren, während die Richtigkeit geklärt wird
Nach der Korrektur sollten Einzelpersonen eine neue Kopie ihres SCHUFA-Berichts anfordern, um zu bestätigen, dass die Änderungen umgesetzt wurden. Dieser proaktive Ansatz ist unerlässlich, um die eigene Kreditwürdigkeit zu schützen, da falsche Einträge erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können
Die Auswirkungen negativer Einträge verstehen
Es ist wichtig zu wissen, dass negative Einträge für einen festgelegten Zeitraum in einem SCHUFA-Bericht verbleiben können, in der Regel drei Jahre nach Begleichung einer Schuld. Einzelpersonen sollten sich dieser Zeiträume bewusst sein und ihre Kreditberichte aktiv verwalten, um mögliche Auswirkungen auf ihre finanziellen Möglichkeiten, wie die Sicherung von Darlehen oder Mietverträgen, zu vermeiden. Durch die Einhaltung dieser Schritte können Einzelpersonen fehlerhafte Einträge in der SCHUFA-Datenbank effektiv angehen und ihre finanzielle Zukunft schützen.
Fallstudien
Überblick über das Gesetz
l Rahmen
Im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen bei fehlerhaften Einträgen in der SCHUFA-Datenbank spielen die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine entscheidende Rolle. Artikel 22 der DSGVO legt die Bedingungen fest, unter denen Einzelpersonen keinen Entscheidungen unterliegen dürfen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung, einschließlich Profiling, basieren, was bei der Diskussion über die Kreditwürdigkeit und die Auswirkungen fehlerhafter Daten auf die finanzielle Situation von Einzelpersonen von großer Bedeutung ist.
Relevante Gerichtsverfahren
Fall mit automatisierter Verarbeitung
In einem bemerkenswerten Fall bestätigte das Gericht, dass die kumulativen Bedingungen von Artikel 22 DSGVO erfüllt waren. Die Entscheidung beinhaltete die Auffassung, dass eine Kreditwürdigkeitsberechnung als „Entscheidung“ eingestuft werden kann, was erhebliche Auswirkungen auf den Einzelnen hat
Das Gericht identifizierte drei wesentliche Bedingungen: das Vorliegen einer Entscheidung, die Abhängigkeit von einer automatisierten Verarbeitung und die daraus resultierenden rechtlichen Auswirkungen auf die betroffene Person
Dies veranschaulicht die Bandbreite dessen, was nach EU-Recht eine Entscheidung darstellt, und unterstreicht die Notwendigkeit menschlicher Intervention in Fällen, in denen Personen aufgrund automatisierter Entscheidungen erheblichen Auswirkungen ausgesetzt sind
Bewertungen.
Die Rolle der nationalen Gerichte
Darüber hinaus hängt die Auslegung des einschlägigen EU-Rechts weitgehend vom Ermessen der nationalen Gerichte ab. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen die nationalen Gerichte die Notwendigkeit von Vorabentscheidungen im Lichte der spezifischen Umstände jedes Einzelfalls prüfen. Diese Autonomie ist von entscheidender Bedeutung, da sie es den nationalen Rechtssystemen ermöglicht, sich an ihre jeweiligen Kontexte anzupassen und gleichzeitig das EU-Recht zu wahren
Das Fehlen von EU-Vorschriften bedeutet, dass die Mitgliedstaaten weiterhin befugt sind, Verfahren zum Schutz der aus dem EU-Recht abgeleiteten Rechte festzulegen, solange diese die Wirksamkeit des EU-Rechts nicht untergraben
Interessenausgleich bei der Kreditauskunft
Ein wesentlicher Aspekt dieser Fälle ist der Interessenausgleich zwischen wirtschaftlichen Notwendigkeiten und individuellen Datenschutzrechten. So sieht beispielsweise § 31 BDSG vor, dass bestimmte wirtschaftliche Interessen Vorrang vor dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten haben können. Solche Bestimmungen müssen jedoch mit den Vorgaben der DSGVO in Einklang stehen, die den Schutz des Einzelnen vor potenziell diskriminierenden automatisierten Entscheidungen betonen.
SCHUFA-Eintrag löschen lassen? Rechtsanwalt Dr. Schulte hilft effektiv!
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Auskunftei Deutschlands und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bonitätsbewertung von Privatpersonen und Unternehmen. Doch was tun, wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag Ihre finanziellen Pläne blockiert?
Probleme mit negativem SCHUFA-Eintrag?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht oft schneller als gedacht – sei es durch:
- Unbezahlte Rechnungen (wissentlich oder unwissentlich)
- Streitigkeiten mit Unternehmen
- Fälschlicherweise gemeldete Forderungen
Solche Einträge können weitreichende Konsequenzen haben, wie die Ablehnung von Krediten, Energie- oder Mobilfunkverträgen. Besonders problematisch wird es, wenn Unternehmen unrechtmäßig Einträge melden oder Drohungen aussprechen, um Forderungen durchzusetzen.
Ihre Rechte: Fehlerhafte oder verfrüht gemeldete SCHUFA-Einträge können angefochten und unter Umständen vorzeitig gelöscht werden.
Warum ein spezialisierter Rechtsanwalt wichtig ist
Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene ohne juristische Unterstützung häufig scheitern. Rechtsanwälte können:
- Fehlerhafte Einträge identifizieren und anfechten
- Die SCHUFA oder meldende Unternehmen zur Löschung auffordern
- Gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorgehen
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, ist seit vielen Jahren spezialisiert auf die Vertretung von SCHUFA-Geschädigten. Durch eine sorgfältige Aufbereitung erreichen wir oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge.
SCHUFA-Scoring und Ihre Rechte
Das SCHUFA-Scoring basiert nicht nur auf negativen Einträgen, sondern auch auf sogenannten „weichen“ Kriterien wie:
- Anzahl der Kreditkarten
- Girokonten mit Dispozinsen
- Bestehende Mobilfunk- oder Stromverträge
Laut der SCHUFA werden täglich über 500.000 Auskünfte erteilt, wobei nicht immer alles korrekt ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen Rechte, um sich gegen unberechtigte Einträge oder fehlerhafte Daten zu wehren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!
Kontaktieren Sie Dr. Schulte für schnelle Hilfe
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- Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
- E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Standort: Malteserstraße 170, 12277 Berlin
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Ihre Vorteile bei uns:
- Schnelle Bearbeitung: Löschung oft in 1-3 Wochen
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- Juristische Expertise: Bundesweite Vertretung und langjährige Erfahrung
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Weitere Informationen:
- Schufa-Scoring und Datenschutz: Ihre Rechte im Blick
- Fehlerhafte SCHUFA-Einträge anfechten – So geht’s
- Schadenersatz bei unberechtigtem SCHUFA-Eintrag
Dr. Thomas Schulte – Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen rund um die SCHUFA!