SCHUFA-Eintrag löschen lassen: Ihre Rechte und wie Dr. Thomas Schulte Ihnen helfen kann
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann die finanzielle Freiheit erheblich einschränken. Kredite, Mietverträge oder Mobilfunkverträge werden oft verweigert, weil ein solcher Eintrag Ihre Bonität belastet. Doch die gute Nachricht ist: Sie sind nicht machtlos. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte unterstützt Sie dabei, unberechtigte oder fehlerhafte Einträge zu löschen, und stellt sicher, dass Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewahrt bleiben.
Die Rolle der SCHUFA und häufige Probleme
Die SCHUFA ist die größte Auskunftei Deutschlands und spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Ihre Daten werden von Banken, Energieanbietern, Mobilfunkunternehmen und vielen anderen Organisationen genutzt, um Entscheidungen über Verträge und Kreditvergaben zu treffen. Doch Fehler sind keine Seltenheit:
•Unbezahlte Rechnungen: Einmal vergessen, eine Rechnung zu begleichen, und schon droht ein negativer Eintrag.
•Fehlerhafte Meldungen: Unternehmen melden oft unberechtigt Forderungen, die nicht bestehen.
•Automatische Datenübermittlung: Das Landgericht Düsseldorf (Az. 14d O 39/08) entschied, dass solche Übermittlungen ohne vorherige Einzelfallprüfung rechtswidrig sind.
Diese und andere Probleme können schwerwiegende Folgen für Betroffene haben. Doch die DSGVO gibt Ihnen starke Rechte, um sich zu wehren.
Ihre Rechte gemäß DSGVO
Recht auf Auskunft
Gemäß Artikel 15 DSGVO können Sie von der SCHUFA eine detaillierte Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Dazu gehört auch die Information, woher die Daten stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Um Ihr Auskunftsrecht effektiv zu nutzen, sollten Sie:
•Eine schriftliche Anfrage stellen, in der Sie das Auskunftsrecht benennen.
•Die SCHUFA auffordern, innerhalb eines Monats zu antworten. Bei Verzögerungen muss die SCHUFA eine Begründung liefern.
Recht auf Berichtigung und Löschung
Wenn Daten unrichtig oder unvollständig sind, können Sie gemäß Artikel 16 DSGVO eine Berichtigung verlangen. Ist die Datenverarbeitung unrechtmäßig oder die Speicherung nicht mehr notwendig, haben Sie das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO.
Unterstützung durch Datenschutzbehörden
Sollte die SCHUFA nicht auf Ihre Anfrage reagieren oder unzureichende Informationen liefern, können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Diese kann Sanktionen gegen die SCHUFA verhängen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
Rechtliche Schritte und Schadensersatz
Wenn alle außergerichtlichen Mittel scheitern, können Sie:
•Klage einreichen, um die Löschung von Einträgen durchzusetzen.
•Schadensersatz fordern, wenn durch fehlerhafte oder nicht offengelegte Daten finanzielle Nachteile entstehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az. C-634/21) hat entschieden, dass Verbraucher für Schäden durch automatisiertes Scoring entschädigt werden können.
Wie Dr. Schulte Ihnen helfen kann
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist auf Datenschutzrecht spezialisiert und hat bereits vielen Mandanten geholfen, ihre Bonität wiederherzustellen. Hier ein Einblick, wie er vorgeht:
1.Analyse Ihres Falls: Dr. Schulte prüft Ihre SCHUFA-Daten und identifiziert fehlerhafte oder unrechtmäßige Einträge.
2.Durchsetzung Ihrer Rechte: Mit gezielten Schreiben an die SCHUFA und meldende Unternehmen fordert er die Löschung unberechtigter Daten.
3.Schadensersatzforderungen: Dr. Schulte unterstützt Sie dabei, finanzielle oder immaterielle Schäden geltend zu machen.
4.Gerichtliche Vertretung: Sollte es notwendig sein, vertritt er Sie vor Gericht und sorgt dafür, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt nach einem EuGH-Urteil Schadensersatz, da sein negativer SCHUFA-Eintrag auf einer automatisierten Datenverarbeitung beruhte, die nicht den DSGVO-Vorgaben entsprach.
Beispiele aus der Rechtsprechung
•Das Amtsgericht Wedding (Az. 6b C 243/98) entschied, dass SCHUFA-Einträge nur zulässig sind, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit nachweisbar ist.
•Das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 13 U 70/23) sprach einem Kunden 4.000 Euro Schadensersatz zu, nachdem unberechtigte Forderungen an die SCHUFA gemeldet worden waren.
•Der EuGH (C-26/22, C-64/22) erklärte, dass die SCHUFA Insolvenzdaten nicht länger speichern darf, als es das Insolvenzregister erlaubt.
Kontaktieren Sie Dr. Schulte
Lassen Sie SCHUFA-Einträge nicht Ihre Zukunft verbauen. Dr. Schulte unterstützt Sie kompetent, schnell und bundesweit. Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und fundierte Expertise, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
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Schützen Sie Ihre Bonität und holen Sie sich die Unterstützung, die Sie verdienen!