Recht und Gesetz

Veränderungen beim Leipziger Bauträger LIMAG – Umfirmierung und Wechsel des Geschäftssitzes

Der durch den Verkauf von so genannten „Steuerspar-Immobilien“ bekannt gewordene Leipziger Bauträger LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH hat sich mit Eintrag in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen vom 11.03.2011 in „Ground – Immobilienhandelsgesellschaft mbH“ umbenannt und seinen Geschäftssitz in die beschauliche Kleinstadt 37136 Seulingen verlegt.

Viele Kapitalanleger, die ehemals eine Eigentumswohnung von der LIMAG gekauft haben sind nun verunsichert. Allgemein bekannt ist, dass normalerweise die Umbenennung einer Bauträgerfirma mit gleichzeitiger Veränderung des Geschäftssitzes nichts Gutes bedeutet. Ob dies im vorliegenden Fall ebenso ist, kann nur gemutmaßt werden.

Die LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist vor verschiedenen deutschen Gerichten mehrfach auf Rückabwicklung von Eigentumswohnungen verklagt worden.

Die Kanzlei Dr. Schulte hat vor dem Landgericht Berlin erstinstanzlich bereits erfolgreich gegen die LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH geklagt. Die LIMAG war von dem Landgericht Berlin verurteilt worden, eine von Ihr verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Partner der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, ist davon überzeugt, dass die nunmehr erfolgte Veränderung an den rechtlichen Gegebenheiten für eine Inanspruchnahme nichts geändert hat: „Die Ground – Immobilienhandelsgesellschaft mbH ist Rechtsnachfolgerin der LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungs GmbH und insoweit für ihre Vorgängergesellschaft weiterhin die richtige Ansprechpartnerin.“

Gegenwärtig vertritt die Kanzlei Dr. Schulte die in erster Instanz erfolgreichen Mandanten auch auch im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Allerdings ist das Verfahren vor dem Landgerichts Berlin auf Rückabwicklung kein Einzelfall. Die LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungs GmbH ist mehrfach auf Rückabwicklung und Schadensersatz verklagt worden.

„Die Haftung des Verkäufers für die Falschberatung der von ihm eingesetzten Vertriebe ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit den achtziger Jahren. Das Urteil des Landgerichts Berlin war deshalb zu erwarten und zeigt, dass es sich für geschädigte Anleger lohnen kann, nicht aufzugeben, sondern den Kampf auch mit einem vermeintlich stärkeren Gegner aufzunehmen.“, sagt Rechtsanwalt Dr. Schulte.

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen-und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig undvertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt überzwei Büros in Berlin. 

 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressumauf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

 

 

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 766 vom 15. April 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich