Die Erlangung eines Kredits oder wie und welche Bank begleitet eine Umschuldung, stellt den Kreditsuchenden häufig vor hohe Anforderungen. Jede Bank hat dabei unterschiedliche Vorstellungen und Wünsche. Durch die Unterstützung und Beratung erfahrener Fachleute werden die Vorstellungen und Wünsche verständlich und gezielt für den Kreditsuchenden auf einen Punkt gebracht.
Die Unterlagen werden in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Beratern, Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater so aufbereitet, dass sie erfolgreich zum Ziel führen. Hier hat sich die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte mit Bankfachleuten als praxisnah erwiesen.
Fast jeder, aber vor allem Selbständige und Unternehmer, sind mindestens einmal unverschuldet in einen finanziellen Engpass geraten. Es ist dann unerlässlich einen bereits vorhandenen Kredit aufzustocken, einen Kredit in Anspruch zu nehmen oder eine Umschuldung vorzunehmen, um den Verbindlichkeiten weiter nachkommen zu können oder um eine dringende Investition zur Aufrechterhaltung des Betriebes zu tätigen.
Ihren Betriebsmittelkredit bzw. Ihre Kontokorrentlinie haben Sie jedoch bereits vollkommen ausgelastet. Die Bank ist im Grunde bereit, eine Überziehung zu dulden, macht dies jedoch von verschiedenen Auflagen abhängig. So fordert die Bank, dass Ihr Steuerberater eine Einnahmen-Überschuss-Aufstellung erarbeitet, welche zunächst erst durch die Bank geprüft wird, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Dies nimmt wertvolle Zeit in Anspruch und kann zu Eskalationen mit der Bank führen.
Welche Möglichkeiten bleiben Ihnen?
Hier hat sich die praxisnahe Zusammenarbeit zwischen den Rechtsanwälten und Bankfachleuten bereits bewährt, um für die Geschehnisse Lösungen zu präsentieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein von der Bank akzeptiertes Konzept nur dann dargestellt werden kann, wenn die Rechtsanwälte und Bankfachleute intensiv mit Ihnen und Ihrem Berater zusammenarbeiten.
Es kommt entscheidend darauf an, die Unterlagen und den Finanzierungsbedarf so aufzuarbeiten, dass die Bank unverzüglich die Kreditwürdigkeitsprüfung vornehmen und abschließen kann. Die Zahlen, Daten und Fakten werden dabei von Ihnen und Ihrem Berater bereit gestellt. Die Bankfachleute des Arbeitskreises prüfen die Vollständigkeit und Plausibilität. Die Rechtsanwälte des Arbeitskreises sorgen für die Herstellung Ihrer Bonität, um der Bank einen redlichen Schuldner präsentieren zu können. Sie prüfen des Weiteren, ob die Anforderungen und Wünsche der Bank zu einer Übervorteilung führen und setzen sich – sofern notwendig – mit der Bank bezüglich der Klärung in Verbindung.
Ziel ist ein Finanzkonzept, welches für Sie übersichtlich und nachvollziehbar gestaltet ist und selbst bei Ausfall eines Schuldners keinen neuen finanziellen Engpass für Sie bedeutet.