Gerichtsgebäude / Pixabay

„Abschlussorientiert“ am Ziel vorbei geschossen – Postbank-Gruppe gesteht fehlerhafte Beratung bei Abschluss von Bausparverträgen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin konnten einem betroffenen Rentnerpaar gerichtlich helfen, sich von langjährigen Bausparverträgen zu lösen und die Verträge, ohne Schaden für die Betroffenen, vollständig rückabwickeln.

Immer wieder stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner vor der Herausforderung, dass abschlussorientierte Bankmitarbeiter die Anlagewünsche ihrer Kunden völlig außer Acht lassen. Rechtsanwalt Dr. Schulte hierzu: „Dann werden gesetzlich geregelte und höchstrichterlich bestätigte Aufklärungspflichten bewusst nicht wahrgenommen und gutgläubige Kunden in völlig absurde, ihren Anlagezielen  absolut widersprechende Kapitalverträge gedrängt. Nicht selten endet dies in langjährigen Zahlungsverpflichtungen, die die Betroffenen auch finanziell völlig überfordern. Will sich das Opfer dann von den Verträgen lösen, wird in nahezu allen Fällen die zumeist nicht unbeachtliche Abschlussgebühr einfach von der Bank einbehalten und zusätzlich noch Kontoführungsgebühren geltend gemacht. Der ahnungslose Kunde erfährt häufig erst im Moment der Kündigung vom Verlust seiner kompletten Abschlussgebühr und ist schockiert, wenn er nun auch noch Kontoführungsgebühren zahlen soll.“

Im Rechtsstreit mit der BHW – Bausparkasse einem Unternehmen der Postbank – Gruppe mussten Fragen dieser Art geklärt werden. Frau Jacqueline Buchmann von Dr. Schulte und sein Teamn erläutert den Fall: „Das Rentnerpaar lebt von einer Minimalrente. Aus Sorge in wenigen Jahren in Altersarmut zu verfallen, wollten beide ein wenig Geld sparen. Mit diesem Wunsch suchten sie eine Postbank-Filiale in ihrer Umgebung auf und baten vertrauensvoll um eine Beratung. Gleich zwei Postbankmitarbeiter redeten auf das Ehepaar ein und meinten, dass zwei Bausparverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren genau das richtige seien. Völlig verunsichert teilten die Beiden mit, dass sie nicht vorhätten in ihrem hohen Alter noch eine Immobilie zu erwerben, geschweige denn selbst zu bauen. Sie wollten lediglich monatlich etwas Geld zurücklegen und ganz nach Bedarf darauf zugreifen können. Die Berater meinten daraufhin, dass die Bausparverträge jederzeit kündbar seien und empfahlen weiter, obwohl sie wussten, dass dem Paar nur eine geringe Rente zur Verfügung stand, eine monatliche Bausparrate von je 175,00 € insgesamt also 350,00 €. Aus Sorge später nicht ausreichend versorgt zu sein, unterschrieben beide den Vertrag. Hinsichtlich der hohen Abschlussgebühren versicherten die Postbankmitarbeiter, dass diese in kleinen Raten gezahlt werden könnten.“

Schnell musste das Rentnerpaar feststellen, dass die Abschlussgebühren, anders als erwartet, nicht ratenweise von Ihrem Girokonto abgebucht wurden, sondern im Bausparkonto plötzlich der gesamte Betrag als Minus gebucht wurde. Überdies waren die hohen monatlichen Raten kaum zu bewältigen. Völlig verunsichert wendeten sie sich an die Rechtsanwälte. Diese berieten sie umfassend und kündigten die beiden Bausparverträge für sie. Damit war die Postbank zwar einverstanden, forderte aber die bisherigen Kontoführungsgebühren und war nicht bereit die Abschlussgebühren auszuzahlen. Daher reichten die Rechtsanwälte beim Amtsgericht Berlin eine Schadensersatzklage ein, die sie mit der mangelnden Aufklärung durch die Postbankmitarbeiter und dem Widerspruch der Kapitalanlage zum Anlagewunsch des Rentnerpaars begründeten und forderten die vollständige und kostenfreie Rückabwicklung der Bausparverträge – mit Erfolg.

Die Rechtsanwälte konnten das Gericht von der eklatanten Verletzung der Aufklärungspflichten überzeugen. Nachdem die Postbank zunächst noch versucht hatte alle Schuld von sich zu weisen, ließ sie es, nach richterlichem Hinweis, nun doch nicht auf ein Urteil ankommen und bot vergleichsweise die vollständige und kostenfreie Rückabwicklung der Bausparverträge an.

Über dieses Thema wurde mehrfach in den Medien berichtet.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 858 vom 5. Oktober 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich