Gerichtsgebäude / Pixabay

Das System der öffentlichen Abwasserbeseitigung – innovative Konzepte zur Flussreinigung am Beispiel des Dümmers

Im Rahmen eines Seminarbeitrags rund um die ökologischen Fragen der Reinigung des Dümmers in Niedersachsen wurden exemplarisch Fragen des Gewässerschutzes diskutiert.

Der Dümmer ist aufgrund der langjährigen intensiven Landwirtschaft ökologisch stark belastet. Teilnehmer waren interessierte Juristen, Referent Dr. Thomas Schulte aus Berlin sowie Referenten aus Umwelt und Energieversorgung.

Die Reinigung von Abwässern im allgemeinen wird zur  Zeit in großem Rahmen realisiert. Ihre Aufgabe ist es auch, durch biologische und chemische Verfahren die Restkonzentrationen an Phosphor, Stickstoff und Schwebstoffen zu eliminieren (dritte Reinigungsstufe oder chemische Reinigung). Von Phosphor oder Stickstoff hängt nach dem „Minimumgesetz“ von Justus v. Liebig in den meisten Fällen die Intensität des Algenwachstums in dem aufnehmenden Vorfluter ab. Das erhöhte Algenwachstum hat negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität (Eutrophierung des Gewässers). Abgestorbene Algen werden durch Bakterien unter Verbrauch von Sauerstoff abgebaut. Dieser natürliche Prozeß kann durch die Überdüngung mit Phosphor und Stickstoff so gestört werden, daß im Extremfall entstehender Sauerstoffmangel zum „Umkippen“ des Gewässers führt. Genau diese Punkte sind ja im Gewässer Dümmer problematisch.

Vor der Einleitung in den Vorfluter wird sowohl das gereinigte Abwasser aus der mechanisch-biologischen Reinigung als auch das aus der weitergehenden Reinigung durch eine Nachklärstufe geführt. Hier werden dem Abwasser vor allem die Bakterien der biologischen Reinigung entzogen, die Belebtschlammflocken gebildet haben. Diese Bakterien werden in den Reinigungskreislauf zurückgeführt.

Für den Dümmer gilt allerdings, dass der Eintrag algenwachsender Stoffe nicht durch Abwasserbeseitigungsanlagen erfolgt, sondern durch die landwirtschaftlich genutzten und gedüngten Böden der Intensiv-Landwirtschaft.  Hierzu gibt es ein innovatives Konzept des Rudolf Cordes das überzeugend gezeigt und bewiesen hat, dass durch eine Bekämpfung des starken Algenwachstums durch natürliche Kläranlagen an den Flussrändern sehr preiswert realisiert werden kann. Die Bekämpfung des Algenwachstums in diesem Vorfluter ist eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Tätigkeit!

Das System der Reinigung des Flusses wurde vorgestellt und diskutiert.

Dr. Thomas Schulte, Rechsanwalt wies auf folgendes hin: „Gesetzlich ist die Abwasserreinigung von menschlichen Abwässern rechtlich stark geregelt. Die Pflichten des Staates sind definiert durch Europa-Recht. Die konsequente Reinigung von belasteten Gewässern ist allerdings ein Stiefkind des Gesetzgebers und auch der durchführenden Behörden. Innovationen wie die Ideen des Cordes werden daher unbedingt gebraucht“.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Diskussionsreihe fortgesetzt werden soll.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 883 vom 13. November 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich