Anleger der Brandfortrend AG aus Göttingen wenden sich an die Kanzlei Dr. Thomas Schulte in Berlin. Diese haben Kapital bei der Brandfortrend AG aus Göttingen angelegt. Droht nun ein Totalverlust?
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandfortrend AG (Amtsgericht Jena HRB 513124) wurde mangels Masse abgewiesen, sodass das zuständige Registergericht inzwischen die Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG durchführen möchte.
Das Unternehmen wurde bzw. wird durch die Herren Andreas Döge und Peter Schmidt, jeweils als Vorstand, vertreten. Aus dem Handelsregister geht außerdem hervor, dass ein Göttinger Rechtsanwalt in die Geschäfte involviert war. Strafrechtliche Ermittlungen gegen die beteiligten Personen werden durch die Staatsanwaltschaften aus Erfurt und aus Göttingen geführt. Der Vorwurf lautet bisher noch nicht auf Betrug, aber auf unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hatte sich eingeschaltet und durch Bescheid vom 11. März 2020 das illegale Treiben amtlich beendet.
Wie kann Kapitalanlagebetrug erkannt werden?
Es ist wichtig, bei bestimmten Angeboten wachsam zu sein. Insbesondere, wenn unrealistisch hohe Renditen versprochen werden. Vor der Investition sollte sich der Anleger fragen, welche Zinsen oder Renditen zum Zeitpunkt des Investments realistisch sind und dies mit den Angeboten abgleichen. Wenn es erhebliche Diskrepanzen gibt, ist es ratsam, die Möglichkeit solcher außergewöhnlich hohen Gewinne kritisch zu hinterfragen, da solche Erwartungen in der Investmentwelt nur selten erfüllt werden.
Investitionseinkommen bezieht sich auf die Erträge, die durch das Anlegen von Vermögenswerten erzielt werden, sei es durch den Erwerb von Immobilien, den Kauf von Aktien oder Investmentfonds oder die Beteiligung an alternativen Kapitalanlagen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass es nicht realistisch ist, den Markt langfristig kontinuierlich zu übertreffen.
Ein gängiges Beispiel ist der Vergleich von Investitionen mit einem Besuch in einem Casino. Während es durchaus die Möglichkeit gibt, hohe Gewinne zu erzielen, besteht gleichzeitig das Risiko, alles zu verlieren. Realistische Renditen erfordern eine ausgewogene Risikobereitschaft, und es besteht immer ein Zusammenhang zwischen erwarteten Erträgen und den damit verbundenen Risiken. Es ist wichtig zu verstehen, dass hohe Gewinne ohne Risiko nicht existieren.
In den letzten Jahren haben Betrüger eine Vielzahl von Täuschungsmethoden entwickelt. Sie nutzen das begrenzte Wissen vieler Menschen über den Markt aus und setzen manipulative Taktiken ein, um ein falsches Sicherheitsgefühl zu erzeugen. Zu den verwendeten Strategien gehören unter anderem falsche Sicherheitsgarantien und manipulierte Diagramme.
Um diese Betrüger zu entlarven, ist es von entscheidender Bedeutung, kritische Fragen zu stellen. Warum sollte jemand das Ziel haben, Sie reich zu machen? Welche Faktoren machen Sie zu einer außergewöhnlichen Gelegenheit für solch spektakuläre Gewinne? Betrüger nutzen oft einen jargonreichen und technischen Sprachstil, um das Wissen ihrer potenziellen Opfer zu testen. Wenn keine klare Antwort erfolgt, setzen sie ihre Täuschungsversuche fort. Daher ist es wichtig, sich mit den Begriffen und Fachausdrücken der Investmentwelt vertraut zu machen, um solche Situationen zu erkennen und sich dagegen zu schützen.
Brandfortrend AG – Kapitalanlagebetrug?
Über die Brandfortrend AG boten die Beteiligten Peter Schmidt und Andreas Döge interessierten Anlegern den Abschluss einer Geldanlage mit dem Namen Rendite Plus an. Dies war nicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt, sodass ein Verstoß gegen § 54 KWG im Raum steht. Betroffene Anleger sollten sich nun an einen Rechtsanwalt wenden, um das Bestehen eigener Ansprüche gegen die Brandfortrend AG oder Herrn Peter Schmidt bzw. Herrn Andreas Döge persönlich zu prüfen.
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Diese Ansprüche könnten aus folgenden rechtlichen Gründen bestehen:
Es ist davon auszugehen, dass die Verträge schon gem. §§ 134, 138 BGB nichtig sind, sodass eine Kondiktion gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB möglich ist. Wenn die Brandfortrend AG die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann bzw. nicht erbracht hat, macht sich diese im Hinblick auf die versprochene Rendite gemäß §§ 280ff. BGB schadenersatzpflichtig.