Oder anders ausgedrückt – die Anleger sollen auf fast 87% Geld verzichten, welches Ihnen vertraglich zugesichert wurde. Denn weiterhin machte die Gesellschaft 2010 auch den Anlegern mysteriöse Übernahmeangebote, mit welchen der geschädigte Anleger die Beteiligung an einen Investor übertragen und auf sämtliche Ansprüche verzichten sollten.
„Dies natürlich nicht ohne Gegenleistung, da springt für den Anleger noch etwas heraus.“ Denn die Anleger, die sich dazu entschließen, sollten von weiteren Ansprüchen der Lease Trend AG befreit werden. Insbesondere Sprint-Anleger wurde die Freistellung von der Weiterzahlung der Rateneinlage in Aussicht gestellt. Wer dieses Angebot nicht annahm, bekam häufig einen Mahnbescheid zugestellt und muss auch mit einer Klage rechnen.
Die Anlagemodelle der Rothmann & Cie AG aus Hamburg geraten in der letzten Zeit immer wieder in die Schlagzeilen. Bei der Lease Trend AG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds des ehemaligen Emissionshaus Rothmann & Cie. AG, deren Geschäftsgegenstand der Leasingmarkt ist.
Schlagseite Leasinggeschäft
Die Lease Trend AG aus Oberhaching bei München wendet sich mit einem Schreiben vom 26.05.2010 an ihre Kunden und gab einen Überblick über den KfZ-Markt. Betroffene Anleger wurden damit auf die Entwicklung aufmerksam gemacht und zeitgleich diente dieses Schreiben als eine Begründung, weshalb die vertraglich vereinbarten Ausschüttungen auf die Beteiligungsfonds nicht erfolgen konnten. Besonders Gesellschaftsmodelle, die ihren Schwerpunkt im Leasinggeschäft haben, bereiten Anlegern und Anlegerschützern schweres Kopfzerbrechen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team vertritt mehrere geschädigte Anleger und ihre Familien, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der Lease Trend AG beteiligt haben. Die LeaseTrend AG meldete sich bei Anlegern, die ihre Beteiligung nach 10 Jahren Laufzeit gekündigt haben und rechnen diese nun ab.
Hilfe für den Anleger vor dem drohenden Totalverlust – welche Möglichkeiten ergeben sich?
Eine Alternative ist, selbst zu klagen mit dem Ziel für den Anleger, die komplette Rückabwicklung zu erreichen. Grundsätzlich können hier Schadensersatzansprüche entstanden sein, denn zumeist haben Beratungsgesellschaften bzw. deren Berater nicht ausreichend über die Beteiligung aufgeklärt. „Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Anleger nicht über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt worden sind. Aber auch über die Rückzahlungsgefahr von Ausschüttungen oder Weiterzahlungsverpflichtungen von Raten, bei möglicher Insolvenz der Lease Trend AG, ist so gut wie nie gesprochen worden, die Anleger wurden darauf nicht hingewiesen“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team, Leiter der Geschädigtengemeinschaft Rothmann & Cie in der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team. „Dies ist ein Lichtblick für die betroffenen Anleger und könnte eine Chance für eine Rettung der Gelder bedeuten.“
„Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ – Was bedeutet das?
„Neben all den Tatsachen und der Sorge um den Totalverlust, besteht auch die Gefahr, dass gegnerische Anwälte sich auf die „Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ berufen können. Dass bedeutet, dass der einzelne Anleger nicht vollständig rückabwickeln kann, weil er Treuepflichten auch gegenüber den restlichen Anlegern der Lease Trend AG übernommen hat, was im Einzelnen geprüft werden muss. Diese Treupflichten sollen sich aus einer angeblich zwischen den einzelnen Anlegern gegründeten Innengesellschaft ergeben, ein solches Konstrukt wird dann als „mehrgliedrig atypische Gesellschaft“ bezeichnet“, erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann.
Bestehen denn Erfolgsaussichten auf Rettung für die Anleger?
Rechtsanwältin Buchmann hierzu: „Klares ja, denn die Rechtsanwälte von Dr. Schulte und sein Team vertreten schon seit Jahren die Auffassung, dass eine solche mehrgliedrige Gesellschaft nicht zwischen den Anlegern der Lease Trend AG gebildet wurde. Die Aussichten, erfolgreich gegen die Lease Trend AG auf komplette Rückabwicklung der Kapitalanlage zu klagen, sehen gut aus. Im Übrigen wird diese Auffassung durch einen aktuellen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 26.03.2013 bestätigt. Das Gericht führt aus, dass es der vorläufigen Rechtsauffassung ist, dass die Anleger der Lease Trend AG keine mehrgliedrig atypisch stille Gesellschaft gegründet haben und daher ein bestehender Schadensersatzanspruch gegen die Fondsgesellschaft auch zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung führen kann. Das OLG Dresen führt weiter aus, dass unabhängig davon, ob ein solches Konstrukt vorliegt, Schadensersatz gefordert werden kann, weil der Anleger sich an der Lease Trend AG in Form einer Aktiengesellschaft (AG) beteiligt hat und diesbezüglich schon die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof sagt, dass in einem solchen Fall einer kompletten Rückabwicklung die „Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ nicht entgegenstehe.“
Betroffene Anleger und ihre Familien, die hier anwaltliche Hilfe benötigen, sollten sich in jedem Fall an eine Kanzlei mit Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden. Eine starke Vertretung der Anlegerinteressen durch eine Geschädigtengemeinschaft ist auch in diesem Fall nötig und sinnvoll. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig. Anfragen richten Sie bitte an den Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team.