Zwei Anwaltskanzleien aus Berlin sind seit Jahren im Markt für Abmahnungen tätig. Es handelt sich um die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Storkower Str. 158, 10407 Berlin sowie den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin der als Geschäftsführer der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und in eigener Person als Einzelanwalt Abmahnungen vornimmt. Es geht um Titel im Bereich FSK 18, deren Rechteinhaber die MG Premium Ltd. aus Zypern und das kanadische Unternehmen Gamma Entertainment Inc. verantwortlich zeichnen.
Wer eine Abmahnung erhält, muss prüfen, ob er dieser nachkommt, um weitere hohe Kosten und Aufwand zu vermeiden.
Die Beanstandungen sind ähnlich: Der Abgemahnte wird angesprochen, weil über seinen Computer oder sein Netzwerk rechtlich geschützte Werke der MG Premium Ltd. oder der Gamma Entertainment Inc. öffentlich zur Verfügung gestellt worden sind. Dies ist das sog. „Filesharing“.
Welche Ansprüche macht Herr Daniel Sebastian bzw. IPPC Law geltend? Die Vorwürfe und Ansprüche sind immer gleich. Es ist verlangt, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, ein Vergleichsbetrag soll gezahlt werden und das umgehende und langfristige Löschen der angebotenen Datei von der Festplatte wird verlangt.
Die Frage ist, wie hiermit umgehen: Die Ansprüche können, müssen aber nicht berechtigt sein.
Das deutsche Recht mit den entsprechenden Normen sowie der Rechtsprechung gibt die Möglichkeit, hiergegen vorzugehen.
Wichtige Tipps und Tricks:
1. Kontakt zu einem qualifizierten, rechtlichen Berater.
2. Keine außergerichtlichen Zusagen oder Geständnisse gegenüber denjenigen, die diese Briefe versenden.
3. Keine Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben, sondern genau prüfen.
4. Zahlungsflüsse überwachen.
Mehrfach sind einstweilige Verfügungen und Klagen bekannt geworden, die für den Schuldner (also denjenigen, der abgemahnt worden ist) sehr teuer geworden sind.
Besser qualifizierte Hilfe in Anspruch nehmen als in eine Falle laufen.
Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist seit 1995 zugelassen und wurde mehrfach – unter anderem von der Zeitschrift Capital und dem Handelsblatt – als erfahrener Rechtsanwalt genannt.