Absurdes aus der Schufa-Recht-Welt- Schufa-Negativeintrag nach Unfall mit Kraftfahrzeug - Dr Thomas Schulte

Absurdes aus der Schufa-Recht-Welt: Schufa-Negativeintrag nach Unfall mit Kraftfahrzeug

Schufa – Bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team  meldete sich ein selbstständiger Unternehmer aus dem Allgäu und teilte mit, dass die Firma S-Kreditpartner GmbH nach einem Verkehrsunfall einen Schufa-Negativeintrag vorgenommen hätten.

Verkehrsunfälle passieren in Deutschland jeden Tag. Dass diese nun auch zu Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG führen können, ist neu. Dieser negative Schufa-Eintrag war für den betroffenen Unternehmer nicht nachvollziehbar, weil bis dato noch keine abschließende Klärung des Verkehrsunfalls stattgefunden hatte. Um weiteren Schaden abzuwenden, suchte der Betroffene Hilfe bei den Schufa-Recht Experten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB.

Unfall mit Kfz-Schaden – Gutachten ungeklärt – Zahlungsverzug bei Darlehensraten und dann Schufa-Eintrag?

Bei Prüfung der Angelegenheit durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team ergab sich folgende Sachlage. Das verunfallte Fahrzeug vom Typ Mercedes-Benz war in einen Unfall im Großraum Hamburg verwickelt und hatte dadurch einen enormen Wertverlust erlitten. Das Fahrzeug wurde nach Nürnberg gebracht. Zur Höhe des Schadens wurden zwei Schadensgutachten angefertigt. Das Erste stammte von der Dekra und das Zweite vom TÜV Nord. Die berechnete Schadenshöhe lag bei den Gutachten weit auseinander. Aufgrund des Unfalls wurden von dem Unternehmer, der das Fahrzeug nicht mehr nutzen konnte und auch keinen Ersatzwagen erhielt, zwei Darlehensraten nicht beglichen.

Der geschätzte Wert des Schadens wurde dann, auch für den Unternehmer im Ergebnis überraschend, in den Datenbestand der Schufa Holding AG eingetragen. Der Unternehmer bestritt die Forderungshöhe alleine schon deshalb, weil zwei unterschiedliche Wertgutachten zur Schadenshöhe vorlagen, und auch deshalb, weil keine Anrechnung des Restwertes des Fahrzeuges erfolgt war.

Die minimale Zahlungsverzögerung führte bei der eintragenden S-Kreditpartner GmbH direkt zur Gesamtfälligstellung des Darlehens und zum Negativeintrag bei der Schufa-Holding AG.

Hilfesuchend wandte sich der Mandant an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB um gegen die seiner Meinung nach ungerechtfertigte Eintragung vorzugehen. Schufa-Recht Experte Dr. Thomas Schulte und Team (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) schrieb sowohl die S-Kreditpartner GmbH als auch an die Schufa Holding AG an und erklärte die Zusammenhänge. Obwohl die S-Kreditpartner GmbH bereits am 22.08.2014 angeschrieben worden war, lag bis zum 18.09.2014 keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorgang des betroffenen Mandanten vor. Diese verwies zunächst an die Bad Homburger Inkasso GmbH und dort erfolgte eine Mandatsübernahme durch eine Rechtsanwältin in Bad Homburg.

Lobenswerter Weise reagierte die Schufa Holding AG auf das Schreiben vom 22.08.2014 wesentlich schneller und teilte bereits am 05.09.2014 mit, dass man sich nach Rückfrage bei dem Vertragspartner vorerst dazu entschieden habe, die Forderung aus dem Datenbestand zu löschen. Der betroffene selbstständige Unternehmer, der für seine Tätigkeit weitere Kredite benötigte, war erst einmal erleichtert. Auf die Rückmeldung der S-Kreditpartner GmbH wird mit Spannung gewartet.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team kommentiert das Vorgehen wie folgt

„Nach einem Unfall muss natürlich erst einmal geklärt werden, wer die Schuld an dem Unfallgeschehen trägt. Dadurch wird dann auch die Frage geklärt, welche Versicherung eingreift. Sicherlich wäre es besser gewesen, wenn der betroffene Kunde hier seine monatlichen Raten weiter bezahlt hätte. Dann hätte die finanzierende Gesellschaft keine Chance gehabt, überhaupt eine Kündigung des Vertrages auszusprechen und diesen insgesamt fällig zu stellen. Es ist allerdings auch ziemlich dreist, wenn die Gesellschaft von dem Unfall weiß, dass dann sofort nach einem überschaubaren Ratenrückstand und noch vor Klärung des konkreten Schadens und auch der Frage, wer für diesen aufkommt, Negativeinträge bei der Schufa Holding AG unternommen werden. So kann man in einer laufenden Kundenbeziehung nicht handeln!“

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Richtiges Verhalten im Falle eines Kraftfahrzeugunfalles in Bezug auf die fälligen Ratenzahlungen – Vermeidung von Schufa-Problemen

Nach einem Kraftfahrzeugunfall sollten bei einer Finanzierung oder bei Vorliegen eines Leasingvertrages zunächst einmal die vereinbarten Raten weitergezahlt werden. Diese werden später sowieso auf die Angelegenheit angerechnet. Als Nächstes sollte eine Klärung der konkreten Schadenshöhe erfolgen. Dies muss ggf. im Rahmen eines sog. Selbständigen Beweisverfahren geschehen.

Bei Unklarheiten oder wenn der Vertragspartner bereits die Zahlung des Darlehens oder des Restwertes des Fahrzeuges fordert, ist es ratsam, zunächst einmal die Schadenshöhe oder die Gesamtforderung zu bestreiten. In diesem Fall kann dann nämlich kein Rechtfertigung eines Eintrag nach § 28a Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgen.

Betroffene, die sich bzgl. ihrer Schufa-Auskunft bzw. dort vorhandener Negativeinträge beraten lassen wollen, können sich gern an die erfahrenen Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden. Dort stehen Ihnen als Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann sowie Rechtsanwältin Danuta Wiest unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de zur Seite.

Was tun bei negativen Schufaeinträgen?

Bei einem negativen SCHUFA-Eintrag, der erhebliche Konsequenzen haben kann, gibt es verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Mögliche Auswirkungen negativer SCHUFA-Einträge:

  • Eingeschränkte finanzielle Freiheit: Ablehnung von Krediten, Handyverträgen oder Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche.
  • Eingeschränkte Vertragsabschlüsse: Online-Käufe auf Rechnung, Mobilfunkverträge oder Finanzierungsgeschäfte sind kaum möglich.
  • Negative Bonitätsbewertung: Unternehmen stellen die Zahlungsfähigkeit infrage.

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen für einen negativen Eintrag:

  • Ein negativer Eintrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 31 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig.
  • Forderungen müssen durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt sein, nach § 178 der Insolvenzordnung (InsO) festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sein.
  • Voraussetzungen für die Speicherung von Negativmerkmalen gemäß § 31 BDSG: Die Forderung muss unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder auf einer Vertragsbeendigung nach Mahnung beruhen.
  • Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien ist gemäß § 28 a Abs. 1 BDSG nur zulässig, wenn die Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht wurde, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und der Betroffene mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde.

Was tun bei einem unberechtigten negativen SCHUFA-Eintrag?

  • SCHUFA-Auskunft beantragen: Regelmäßige Kontrolle der Daten auf Falscheinträge.
  • Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen: Bei fehlerhaften Einträgen kann der Verbraucher dies verlangen. Während der Sperrung darf die SCHUFA den Eintrag nicht weitergeben.
  • Anwaltliche Prüfung: Empfehlenswert, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
  • Schadensersatzanspruch geltend machen: Bei einem unberechtigten negativen Eintrag liegt ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, der einen Schadensersatzanspruch begründen kann. Der Schadensersatzanspruch richtet sich gegen das Unternehmen, das für den unberechtigten Eintrag verantwortlich ist.
  • Zuständige Aufsicht für den Datenschutz einschalten: Wenn falsche Daten nicht korrigiert oder Auskünfte nicht erteilt werden, kann die Aufsichtsbehörde auf Länderebene eingeschaltet werden.
  • Ombudsmann der SCHUFA anrufen: Eine kostenfreie Schlichtungsstelle, die bei Differenzen oder Missverständnissen neutral den Vorgang überprüft.
  • Rechtlichen Beistand hinzuziehen: Ein erfahrener Anwalt kann die Rechte effektiv durchsetzen.
  • Klage auf Löschung: Vor Gericht beantragen, dass die SCHUFA den fehlerhaften Eintrag löscht.

Löschung von Einträgen

  • Gesetzliche Löschfristen: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für die Bonitätsbeurteilung erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 Ziff. e) DSGVO).
  • Löschung nach Erledigung: Negativeintrag wird nicht sofort mit der Zahlung der offenen Forderung gelöscht, sondern erst nach Ablauf von 3 Jahren automatisch.
  • Vorzeitige Löschung: Unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. bei beglichenen Kleinforderungen bis 2.000 Euro innerhalb von sechs Wochen.
  • Kulanzregelung: Gläubiger können Einträge auf Kulanzbasis löschen lassen, z.B. wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde oder seit der Begleichung 18 Monate vergangen sind.
  • Restschuldbefreiung: Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung werden nur noch sechs Monate gespeichert.

Wie man den Bonitätsscore verbessern kann:

  • Pünktliche Zahlungen leisten: Mahnungen und Zahlungsausfälle vermeiden.
  • Wenige Kreditanfragen stellen: Zu viele Anfragen wirken negativ. Konditionenanfragen statt Kreditanfragen nutzen.
  • Unnötige Konten und Kreditkarten schließen: Reduktion auf ein oder zwei Konten und Kreditkarten.

Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen und alle erforderlichen Schritte korrekt zu unternehmen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1392 vom 25. September 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich