Schufa Probleme durch negativen Schufa Eintrag – manchmal muss ein Gericht helfen
Das Landgericht Verden verurteilt die Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags – Welche weitreichenden Konsequenzen hat der erfolgte Schufa-Eintrag für den Betroffenen?
Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team haben am 13.12.2010 einen Erfolg für einen betroffenen Mandanten und seine Familie vor dem Landgericht Verden gegen die Deutsche Postbank AG erstritten. Das Landgericht Verden verurteilte die Postbank zum Geschäftszeichen 4 O 342/10 zur Löschung eines SCHUFA-Eintrages, den die Postbank der SCHUFA Holding AG gemeldet hatte.
Postbank muss Eintrag wegen Einsatz eines automatisierten Verfahrens löschen
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Postbank nicht hinreichend vorgetragen habe, dass sie eine umfassende Interessenabwägung gemäß § 28 Abs. 1, Abs. 3 BDSG (alte Fassung) vorgenommen habe. Die Deutsche Postbank AG habe lediglich vorgetragen, sich vor Beendigung der Geschäftsbeziehungen um eine Lösung mit dem Kläger bemüht zu haben. Der Kläger sei auch aufgefordert worden, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und dem Kläger seien verlängerte Zahlungsziele eingeräumt worden. Darüber hinaus habe die Postbank aber nichts dazu vorgetragen, ob vor der Meldung an die SCHUFA Holding AG eine den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügende Interessenabwägung stattgefunden habe. Es sei vor allem nicht vorgetragen worden, welcher Mitarbeiter der Beklagten eine Prüfung der Meldung vorgenommen habe. Aus diesem Grund ging das Gericht davon aus, dass die Abwicklung der SCHUFA-Mitteilung weitgehend in einem automatisierten Verfahren erfolgt sei.
Das Landgericht nahm auch Interessenabwägung vor – diese fiel zu Gunsten des Mandanten der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team aus.
Ferner konnte das Landgericht Verden auch nicht feststellen, weshalb die Interessen der Beklagten oder der Kreditwirtschaft an der streitigen Mitteilung die Interessen des Klägers überwiegen sollten. Auch bewertete das Landgericht Verden die angemeldete Restforderung in Höhe von 635,00 € als sehr gering. Das Verhalten des Klägers dürfe durch die Deutsche Postbank AG daher nicht zwangsläufig als Ausdruck seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit gedeutet werden, urteilte das Landgericht Verden.
Stattgabe eines Unterlassungsanspruchs – Schutz zum Ruf des Geschädigten
Neben dem Anspruch auf Löschung der streitgegenständlichen SCHUFA-Mitteilung wurde auch ein Anspruch auf Unterlassung künftiger Meldungen von Negativmerkmalen an die SCHUFA Holding AG oder andere Auskunfteien als gegeben erachtet.
Das Urteil zeigte und diskutierte einen wichtigen Aspekt der Rufschädigung durch die Auskunftei der Schufa Holding AG. Dr. Thomas Schulte, Gründungspartner der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team: „Die Schufa hat eine wichtige Funktion, wenn es aber um den guten Ruf einer Person geht, muss vorsichtig und achtsam vorgegangen werden. Es ist zweifelhaft, ob die damalige und heutige Rechtslage ausreicht.“
Wie urteilen Gerichte zur Löschung von Schufa Einträgen? Welche Beispiele gibt es?
- Beweislast: Das Amtsgericht München urteilte, dass die SCHUFA die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung trägt. Die SCHUFA muss beweisen, dass eine Meldung rechtmäßig ist, wenn melderechtliche Fehler vorliegen, können Verbraucher eine Löschung verlangen.
- DSGVO-Konformität: Das Landgericht Düsseldorf stellte fest, dass auch korrekte Daten nicht ohne weiteres verarbeitet werden dürfen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben strikt eingehalten werden müssen, da die Speicherung sonst rechtswidrig ist.
- Interessenabwägung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass vor der Speicherung von Negativmerkmalen zwingend eine Interessenabwägung erforderlich ist.
- Löschung nach Erfüllung der Forderung: Das Landgericht Karlsruhe betonte, dass personenbezogene Daten, insbesondere erfüllte Forderungen, nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den ursprünglichen Zweck erforderlich ist. Daten, die über ein Jahr nach der Erfüllung einer Forderung gespeichert werden, können gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip der DSGVO verstoßen. Einträge zur Restschuldbefreiung müssen gemäß § 3 InsOBekV nach sechs Monaten gelöscht werden.
- Mahnpflicht: Das Amtsgericht München stellte fest, dass ein Negativeintrag nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach, da die Forderung weder unstreitig noch rechtskräftig festgestellt wurde. Zudem war die einzige Mahnung direkt mit der Kündigung verbunden gewesen, wodurch ein Nachweis über eine qualifizierte Mahnung mit Zahlungsfrist und Androhung der fristlosen Kündigung fehlte.
Beispiele für Gerichtsurteile zur Schufa:
- Landgericht Mainz (Az.: 3 O 12/20): Der Kläger erhielt Schadensersatz in Höhe von 5.000 EUR wegen eines unberechtigten negativen SCHUFA-Eintrags von einem Stromanbieter. Das Gericht sah eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers durch den unberechtigten Eintrag.
- Landgericht Lüneburg (Az.: 9 O 145/19): Die beklagte Bank musste ihren negativen SCHUFA-Eintrag widerrufen und dem Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 EUR zahlen. Das Gericht argumentierte, dass die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen negativen SCHUFA-Eintrag nicht gegeben waren, da es an einer wirksamen fristlosen Kündigung des Konto- und Dispositionskreditvertrages fehlte und der Kläger keinen vorherigen Hinweis auf die SCHUFA-Meldung erhalten hatte.
- Landgericht Hannover: Hier wurde entschieden, dass die Einmeldung der Telekom unrechtmäßig war, da der Zugang der Mahnungen mit dem erforderlichen Hinweis auf eine SCHUFA-Meldung nicht nachgewiesen werden konnte. Der Kläger erhielt Schadensersatz wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
- Amtsgericht München (Az. 274 C 21110/24): Das Gericht stärkte die Rechte von Verbrauchern gegenüber der SCHUFA und verpflichtete die SCHUFA zur Löschung eines Eintrags, da die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei der SCHUFA liegt. Es wurde festgestellt, dass die Forderung weder unstreitig noch rechtskräftig festgestellt war und die Mahnung nicht qualifiziert erfolgte.
- Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-10 U 69/06): Das Gericht hat entschieden, dass eine Interessenabwägung zwingend erforderlich ist, bevor Negativmerkmale gespeichert werden.
- Landgericht Karlsruhe (Az. 7 O 118/24): Dieses Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern bei der Löschung und Berichtigung von Einträgen. Das Gericht betonte, dass personenbezogene Daten, insbesondere erfüllte Forderungen, nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den ursprünglichen Zweck erforderlich ist.
Diese Urteile zeigen, dass Verbraucher sich gegen unberechtigte SCHUFA-Einträge wehren können und die Gerichte hohe Anforderungen an die Rechtmäßigkeit solcher Meldungen stellen. Es lohnt sich, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Häufig entsteht Druck und Streit in Familien. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte wird als Experte im Schufa-Recht genannt, der Mandanten unterstützt, die durch fehlerhafte Einträge in wirtschaftliche Schieflagen geraten sind.
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Warum Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
- Löschung unberechtigter SCHUFA-Einträge: Dr. Schulte kann helfen, fehlerhafte Einträge zu identifizieren und anzufechten. Er fordert die SCHUFA oder die meldenden Unternehmen zur Löschung auf und geht gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vor. Ein unrechtmäßiger Eintrag kann erhebliche Auswirkungen haben, beispielsweise Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder Ablehnung von Krediten.
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von SCHUFA-Einträgen: Die Anwälte der Kanzlei prüfen in einer Ersteinschätzung die Rechtmäßigkeit des SCHUFA-Eintrags und beraten bezüglich der weiteren Schritte.
- Durchsetzung von Rechten: Dr. Schulte informiert über die Rechte der Mandanten und hilft bei der Durchsetzung dieser Rechte. Er kann Ansprüche auf Löschung durchsetzen und Gläubiger oder die SCHUFA zur Korrektur oder zum Schadensersatz auffordern.
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn durch einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist, unterstützt Dr. Schulte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wer durch einen falschen Eintrag wirtschaftliche oder psychische Nachteile erleidet, kann nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen. Dies kann sowohl finanzielle Schäden als auch immaterielle Schäden wie Stress, Unsicherheit und Rufschädigung umfassen.
- Vertretung gegenüber Banken und Inkassounternehmen: Dr. Schulte verfügt über Erfahrung in der Konfrontation mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkassogesellschaften und kann ein Einlenken der Gegenseite im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreichen.
- Beratung in komplexen Fällen: Bei komplexeren Fällen oder wenn keine Reaktion von der SCHUFA erfolgt, ist rechtliche Unterstützung ratsam. Dr. Schulte kennt die Mechanismen und Vorgehensweisen der Eintragenden und kann die Rechte seiner Mandanten effektiv durchsetzen.
- Hilfe bei Identitätsdiebstahl: Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind häufig bundesweit mit Fällen von Identitätsdiebstahl befasst und bieten schnellstmögliche Hilfe.
- Unterstützung für polnischsprachige Mandanten: Für polnischsprachige Mandanten bietet Dr. Schulte zudem Beratung über Twój Adwokat w Niemczech an.
- Schnelle Bearbeitung: Oft kann durch eine sorgfältige Aufbereitung der Fälle innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge erreicht werden.
- Bekämpfung von Abwägungsfehlern: Dr. Schulte unterstützt bei der Aufdeckung von Fehlern, bei denen die Bank nicht ausreichend prüft, ob ein Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist.
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Dr. Schulte bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um die Unterlagen unverbindlich zu prüfen und Lösungswege aufzuzeigen.