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Akestor AG – Zustellungsfähige Anschrift im Internet in Schweden?

Die Akestor AG, ehemals auch firmierend unter BALZ Finanzservice AG und später unter BAF AG sorgt für neuen Wirbel im Internet. Die Gesellschaft gibt nunmehr auf der Internetseite www.akestor.com an, dass der Geschäftssitz der Gesellschaft sich in 57084 Moerlunda (Schweden) befinden soll.

Der Finanznachrichtendienst Gomopa.net hat bereits zahlreiche Rückfragen an den Vorstandsvorsitzenden Gerhard Trautmann übersandt und um Stellungnahme gebeten.

Zu dem Vorgang meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Schulte: „Wenn eine Gesellschaft ihren Geschäftssitz im Ausland angibt, so wirft dies viele Fragen auf. Die Gesellschaft kann nämlich nach deutschem Recht nicht einfach aus Deutschland verschwinden. Ist sie noch im Handelsregister eingetragen, was scheinbar der Fall ist, muss sie auch eine deutsche Adresse für Zustellungen vorhalten. Eine Sitzverlegung ohne entsprechende Angabe eines Geschäftssitzes im Inland ist nur dann möglich, wenn bei der Gesellschaft keine Verbindlichkeiten bestehen. Hiervon ist nicht auszugehen. Anleger, die bei der Akestor AG einen Vertrag haben, sollten sich nunmehr dringend von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, da Ansprüche gegen die Gesellschaft auf Grund der jüngsten Mitteilungen äußerst gefährdet zu sein scheinen. Einige Anleger zahlen dort immer noch ein, ohne zu wissen, ob jemals Rückzahlungen erfolgen werden.“

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team ist bereits seit Jahren mit der BALZ Finanzservice AG und den Nachfolgefirmen BAF AG und Akestor AG beschäftigt und hat zahlreiche Anleger in Angelegenheiten gegen die Akestor AG vertreten.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 817 vom 26. Januar 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich