Wie die Rechtsanwälte der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG am 16.11.2011 in einem Gespräch mitteilten, wurde der Geschäftssitz der Gesellschaft nach Köln verlegt.
Ist das eine Flucht zu einem schöneren Oberlandesgericht?
Die ALAG und deren Verhältnis zu ihren Anlegern ist eine lange Geschichte. Viele Anleger lassen sich anwaltlich unterstützen, das Landgericht Hamburg hat viele Verfahren zu bewältigen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team gehen davon aus, dass die Sitzverlegung rein prozesstaktische Hintergründe hat. Die ALAG hatte bisher Probleme mit der Rechtsprechung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg). Dieses hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass der Prospekt der ALAG Prospektfehler enthalten würde, die zur kompletten Rückabwicklung der Kapitalanlage führen würden.
Daher ergreift die Gesellschaft nun die Flucht zu einem anderen Gerichtsstand. Wegen der Vorschrift des § 32 b ZPO ist nämlich eine Prospekthaftungsklage nur am Sitz der Gesellschaft zu führen. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der neue Sitz der Gesellschaft hier für kommende Anlegerklagen gegen die Gesellschaft maßgeblich ist. Somit wären Prozesse in Zukunft nicht mehr in Hamburg sondern in Köln zu führen.
Die Karten bezüglich der Rechtsauslegung werden daher einmal neu gemischt. „Es bleibt abzuwarten, ob das Landgericht Köln und auch das Oberlandesgericht Köln die ALAG Fälle ähnlich behandeln, wie dies das LG Hamburg und das OLG Hamburg bisher getan haben“, meint Sven Schulte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team.
Die Kanzlei plant, in Kürze weitere Anlegerklagen gegen die ALAG, deren ehemalige Gesellschafterin Albis Leasing AG und die Hanseatische Fonds Treuhand GmbH nunmehr vor dem Landgericht Köln einzureichen.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht