Am Freitag den 25.10.2013 verhandelte Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin vor dem Landgericht Hannover. Während sich die Prozessbevollmächtigten der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG bereits siegessicher wähnten, wendete die Anlegerschützerin das Blatt zugunsten zweier Anleger.
Beide Anleger zeichneten seinerzeit eine Classic-Anlage mit einer Einmaleinlage und erhielten zumindest anfänglich Ausschüttungen, letztere klagte die ALAG nun ein.
Kanzlei Dr. Schulte und sein Team drängt ALAG weiter zurück
In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hannover stellte der Prozessbevollmächtigte der ALAG seine Position dar. Rechtsanwältin Buchmann nahm ihm den Wind aus den Segeln und erklärte dem Gericht, warum die Klage der ALAG bereits unschlüssig sei. Schwerpunkt der Argumentation ist dabei, dass es an einer Auseinandersetzungsrechnung hinsichtlich des einzelnen Anlegers fehlt. „Insbesondere versucht die Gesellschaft mit einem juristischen Trick – durch Liquidation der atypisch stillen Gesellschaft – die Rechtsfolgen einer Insolvenz herbeizuführen, ohne dabei deren Tatbestandsvoraussetzungen erfüllen zu müssen – dies kann nicht angehen und ist rechtsmissbräuchlich“, meint Rechtsanwältin Buchmann. Das überzeugte dann auch das Landgericht Hannover, dieses teilte in seiner vorläufigen Rechtsauffassung mit, dass es gedenkt, beide Klagen wegen Unschlüssigkeit abzuweisen.
Daraufhin verging dem Prozessbevollmächtigten der Gesellschaft das Lachen und er bot zügig einen sehr günstigen Vergleich an.
Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für geschädigte Anleger
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertritt viele verklagte Anleger der ALAG Automobil GmbH & Co. KG und konnte bereits zahlreiche erstinstanzliche Klageabweisungen erringen. Die Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann sagt: „Neben den komplexen juristischen Problemen, die es zu lösen gilt, übt die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG massiven Zeit- und Kostendruck auf unsere Mandaten aus. Oftmals müssen wir als Juristen akzeptieren, dass sich die geschädigten Anleger und ihre Familien lieber vergleichen, um endlich Ruhe zu haben. Dann heißt es für uns: „Jurist sein – Mensch bleiben“, auch wenn wir lieber ein weiteres Urteil gegen die ALAG erhalten würden, wägen wir gemeinsam mit unseren Mandanten das Kosten- und Zeitrisiko sorgfältig ab und finden eine auf die jeweilige Lebenssituation passende Lösung.“
Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bis zum Bundesgerichtshof?
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team kämpft bereits mit 4 erstinstanzlichen gewonnen Verfahren vor dem Oberlandesgericht München und einem vor dem Oberlandesgericht Bamberg weil die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG Berufung einlegte. Bisher zeichnet sich jedoch ab, dass auch hier die Klage der ALAG scheitern könnte – vor allem das Oberlandesgericht München erließ bereits in sämtlichen Verfahren Hinweisbeschlüsse und bestätigte vorläufig die Ansicht der Anlegerschützer, dass die ALAG-Klage grundsätzlich unschlüssig sei. Insbesondere bei Sprint-Anlagen, also Ratenzahler sieht das OLG München nach der Liquidation keine Rechtsgrundlage für eine Weiterzahlungsverpflichtung. Sollten die Anleger auch in der zweiten Instanz gewinnen, hat die ALAG bereits angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen – d.h. es würde eine Entscheidung durch das höchste deutsche Zivilgericht getroffen. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team würde in diesem Fall gemeinsam mit ihrem kooperierenden BGH-Anwalt für die Rechte aller Anleger kämpfen, um ein wegweisendes und letztinstanzliches Urteil zu erstreiten.