Die ALAG Auto-Mobil GmbH &. Co. KG mit Sitz in Köln hat in den letzten Monaten zahlreiche Anleger auf angeblich noch offene Forderungen aus den Beteiligungsvarianten “Classic“ sowie “Sprint“ in Anspruch genommen. Die ALAG und deren Verhältnis zu ihren Anlegern ist eine lange Geschichte. Viele Anleger lassen sich anwaltlich unterstützen, das Landgericht Hamburg hat viele Verfahren zu bewältigen.
Die ALAG hatte bisher Probleme mit der Rechtsprechung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg). Dieses hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass der Prospekt der ALAG Prospektfehler enthalten würde, die zur kompletten Rückabwicklung der Kapitalanlage führen würden. Eine Rücksprache mit der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Mahlmann, die die Interessen der ALAG vertritt, ergab, dass bis Jahresende noch weit über 1.000 weitere Klagen eingereicht werden sollen. Die Gesellschaft klagt hierzu an den Wohnorten der Anleger.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Sven Schulte, der viele ALAG-Fälle in der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team betreut, teilt hierzu mit: “Wir konnten in unserer Kanzlei bereits einen Anstieg von Klageverfahren bei den hier vertretenen Anlegern feststellen. Problematisch ist bei den Klagen, dass diese nunmehr deutschlandweit verteilt sind. Bisher hat das Oberlandesgericht Hamburg in zahlreichen Entscheidungen, in denen Anleger gegen die ALAG klagten, anlegerfreundlich entschieden. Danach ist die Gesellschaft nach Köln umgezogen, um durch den Sitzwechsel auch einen Rechtsprechungswechsel zu erreichen. Es lässt sich feststellen, dass zum Beispiel im Großraum München die Gerichte eher nicht anlegerfreundlich entscheiden. Es kann daher durchaus darauf ankommen, wo Gerichtsprozesse gegen die ALAG oder von Seiten der ALAG gegen die Anleger geführt werden.
Der Experte rät daher den Anlegern, die bisher noch nicht von der ALAG verklagt worden sind, über eine Klage gegen die ALAG nachzudenken, damit diese vor dem Landgericht Köln oder gegebenenfalls auch vor dem Landgericht Hamburg eingereicht werden kann. „Nur wenn der Anleger zuerst klagt, kann ein ungünstiger Gerichtsstand vermieden werden“, ist der Rat des Experten Rechtsanwalt Sven Schulte.
Anleger, die sich an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben, sollten sich daher auch jetzt noch an einen Rechtsanwalt wenden, der sich mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht auskennt.
Klagen gegen die ALAG sind bisher vor folgenden Gerichten erfolgreich gewesen:
– Landgericht Hamburg
– OLG Hamburg
– Landgericht Berlin
– Landgericht Hagen
Zudem wurde auch seitens der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team erfolgreich gegen einen Vermittler der ALAG-Beteiligung vor dem Landgericht Bad Kreuznach geklagt.
Über die Erfolge der Anwälte berichten die Medien