Die Fondsgesellschaft Albis Capital AG & Co. KG hat ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2010 vorgelegt. Viel Positives ist diesem aus Anlegersicht nicht zu entnehmen.
Anders als der besagte Geschäftsbericht, findet die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, die als Treuhandkommanditistin viele Beteiligung der Anleger hält, hierzu deutliche Worte. In deren Schreiben aus dem Mai 2011 an ihre Treugeber teilt sie mit, dass das Ergebnis der Albis Capital weiterhin stark durch die bekannt gewordenen Betrugsfälle innerhalb der Albis Capital belastet sei. Dem bisher eingezahlten Kommanditkapital in Höhe von 140 Mio. Euro stehen Verluste und Auszahlungen von insgesamt 139 Mio. Euro entgegen. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung der in Schieflage geratenen Gesellschaft seien zwar sinnvoll, hätten aber bislang nicht zur Behebung der Probleme geführt.
Am deutlichsten werden die Probleme der Albis Capital AG & Co. KG bei den Ausführungen der HFT zu der zukünftigen Erreichbarkeit der Ziele. So erklärt die Treuhandkommanditistin, die viele Treuhandbeteiligungen für die Anleger hält und verwaltet, dass aus ihrer Sicht die prospektierten Ergebnisse nicht mehr realisiert werden können. Dies heißt nichts anderes, als dass die Albis Capital die im Emissionsprospekt vorausgesagten Ergebnisse höchstwahrscheinlich verfehlen wird. Damit ist die Grundidee, aufgrund der sich viele Anleger bei der Albis Capital beteiligt haben, hinfällig.
Zudem ist nach Auffassung der HFT der Fortbestand der Albis Capital trotz der eingeleiteten Maßnahmen erheblich gefährdet. Vor diesem Hintergrund sind auch die zukünftigen Entwicklungen und Prognosen mit erhöhter Aufmerksamkeit und einer gesunden Skepsis zu bewerten.
Rechtsanwalt Christian Schulter hierzu: „Überflüssig zu erwähnen, dass die Albis Capital aufgrund dieser Situation auch in diesem Jahr wieder keine Ausschüttungen an die Anleger auszahlen wird.“
Um nicht der Entwicklung hinterherzulaufen, ist den betroffenen Anlegern zu raten, ihre Verträge von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Vielfach ergeben sich so rechtliche Möglichkeiten, sich von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu lösen.
Auch bei Kapitalanlagen gilt ab und an der Grundsatz: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Ein Ausstieg ist oftmals auch deswegen möglich, weil Anlegern, die die Anlage in einer Haustürsituation abgeschlossen haben, ein noch nicht verfristetes Widerrufsrecht zusteht.