Gute Nachrichten für geschädigte Anleger der Albis Finance AG vom Oberlandesgericht Dresden – geschädigte Anlegerin geht aussichtsreich in die Berufung.
Vor dem Oberlandesgericht Dresden wird derzeit die Berufungssache einer geschädigten Anlegerin verhandelt, welche die Albis Finance AG auf Zahlung von Schadensersatz wegen Prospektfehler und Beratungsverschuldens verklagt hatte.
Nachdem das erstinstanzliche Landgericht Dresden die Klage abgewiesen hatte, legten die Prozessbevollmächtigten der geschädigten Anlegerin das Rechtsmittel der Berufung ein. Die finanzielle Beteiligung an der Gesellschaft Albis Finance AG war in Schieflage geraten. An die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team wandten sich daraufhin eine Vielzahl von betroffenen Anlegern, die bundesweit vertreten werden. Die Rechtslage und die Gesellschaftsverhältnisse gelten als kompliziert und beschäftigen die Gerichte seit langem.
Beratungsverschulden von Untervermittlern ist der Albis Finance AG grundsätzlich zurechenbar
In einer Terminsverfügung (also einem Hinweis des Gerichts) im März 2013 teilte das Oberlandesgericht Dresden seine vorläufige Rechtsauffassung dahingehend mit, dass die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft den möglichen Schadensersatzansprüchen der Anlegerin nicht entgegenstehen. Insbesondere teilte das Gericht mit, dass es auch bei einem Einsatz von Untervermittlern durch die ehemalige „Rothmann & Cie. AG“ die Aufklärungsfehler des Untervermittlers bei der Albis Finance AG für zurechenbar hält.
Verteidigungsmöglichkeit gegen Klage der Albis Finance AG
„Das sind gute Nachrichten für Anleger, weil sich die Albis Finance AG nach unserer Erfahrung stets von der Haftung freisprechen will mit dem Einwand, sie habe nichts vom Einsatz der Untervermittler gewusst und überdies könne der geschädigte Anleger nicht vollständig rückabwickeln, da er angeblich gegenüber den Mitanlegern Treuepflichten habe (Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft)“, erklärt Rechtsanwältin Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin.
Dem schiebt das Oberlandesgericht Dresden nun zumindest vorläufig einen Riegel vor, indem es auf die Unterschrift des Vermittlers auf dem Zeichnungsschein abstellt, den die Albis Finance AG schließlich akzeptiert hat und damit im Nachhinein nicht behaupten kann, sie hätte keine Kenntnis von Untervermittlern gehabt.
„Auch für Anleger, die eine Klage der Albis Finance AG erhalten, kann das hilfreich sein“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulte. Die möglichen Schadensersatzansprüche wegen Nichtaufklärung hinsichtlich des Totalverlust-, Insolvenz-, und Nachhaftungsrisikos könnten grundsätzlich im Wege der Hilfsaufrechnung dem Zahlungsanspruch der Albis Finance AG entgegengehalten werden.
Oberlandesgericht Dresden bestätigt Prospektfehler Albis Finance AG- Prospekt
Außerdem hält das Oberlandesgericht Dresden den Prospekt, der ebenfalls durch die damalige Vertriebsgesellschaft „Rothmann & Cie. AG“ im Auftrag der Albis Finance AG erstellt wurde, für fehlerhaft. So weist das Gericht in der Terminsverfügung darauf hin, dass es den Prospekt vor allem in der Darstellung der Weichkosten und der Fremdmittelfinanzierung für fehlerhaft erachtet.
Anleger die sich an der Albis Finance AG beteiligten, sollten sich an eine spezialisierte Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden, ihre rechtlichen Möglichkeiten genau prüfen zu lassen.