In einem von dem Autor geführten Rechtsstreit hat das OLG Zweibrücken
einem Anleger, der 1997 im Rahmen eine so genannten Steuersparmodells
einem Immobilienfonds beigetreten ist vollständig Recht gegeben und das
Modell zu Lasten der Bank rückabgewickelt. Aufgrund der Veränderungen
der Rechtslage durch die Urteile des BGH wurde die Entscheidung des
Landgerichts aufgehoben und der Anleger bekam in wesentlichen vor dem
OLG Recht.
Mit diesem Urteil nimmt das Oberlandesgericht noch einmal die
Rechtsprechung zu Fragen der Nichtigkeit von Verträgen rund um
finanzierte Fondsbeitritte nach dem RBerG …
Die Bank musst dann den Fondsanteil übernehmen und Zinsen und Tilgungen
zurückreichen sowie die Lebensversicherung, die als Sicherheit vorlag,
freigeben. Natürlich musste sich der Anleger die Ausschüttungen, die
zwischenzeitlich gewährt worden waren, durch den Fonds anrechnen lassen.
Dieses Urteil bestätigt damit die Darstellung der Haftung der Banken.