Recht und Gesetz

Anwaltszwang verstösst nicht gegen die Verfassung

Ein uraltes Recht verbietet Firmen und Privatpersonen ohne Beistand vor manchen Gerichten aufzutreten. Das Recht zwingt dann den Richter dazu, wie ein Kind so zu tun als wären die Personen gar nicht anwesend. Sie dürfen sich weder schriftlich noch mündlich erklären, Anträge stellen oder ähnliches. Sie gelten als Luft. Das geht soweit, dass z.B. im Strafprozess Angeklagte sogar gegen ihren erklärten Willen Anwälte an die Seite gestellt bekommen.

Das ist verfassungsgemäß und korrekt. So jetzt erneut ein hohes deutsches Gericht: der Bundesgerichtshof.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Juli 2018 – XI ZB 17/18

Hintergrund ist es, die Betroffenen und die Rechtsordnung sozusagen vor sich selber zu schützen. Alle sollen auch aus Gründen der Waffengleichheit einen qualifizierten Beistand haben. Konsequent wäre es dann aber auch, dass sich selbst operieren zu verbieten.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 2428 vom 11. September 2018 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich