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Asset Trust AG – Lebensversicherungsaufkäufer

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asset Trust AG eröffnet – Anleger in Not – von Julia von Bredow Rechtsanwältin

Noch vor wenigen Jahren sorgte die Asset Trust AG für Furore am Finanzmarkt. Inzwischen ist das einst hochgelobte Unternehmen am Ende. Mit der Asset Trust AG mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein weiterer Policenkäufer in die Insolvenz gegangen. Am 10.09.2014 teilte der Insolvenzverwalter den Anlegern der Asset Trust AG mit Sitz in Regensburg (HRB 13499) mit, dass mit Beschluss vom 31.03.2013 des Amtsgericht – Insolvenzgericht – Regensburg (Az. 102 IN 196/13) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asset Trust AG eröffnet wurde. Die Anleger haben noch die Möglichkeit, offene Forderungen anzumelden. Im Raum steht eine mögliche Verbindung der Asset Trust AG zum S&K-Anlageskandal mit dem der damaligen S&K-Gruppe, ein Konsortium um die Herren Stephan Schäfer und Jonas Koller, welche sich inzwischen wegen Veruntreuung von Anlegergeldern verantworten müssen. Sie haben im Rahmen von Immobilienkäufen, Aufkäufen von Fonds etc. möglicherweise Anlegergelder veruntreut. Feststeht, dass im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe inzwischen viele Fonds Insolvenz anmelden mussten, z. B. der Garantie-Hebel-Plan Fonds ’08, SHB Fonds, DCM Fonds und diverse andere Anlageprodukte.

Die Asset Trust AG hatte nach eigenen Aussagen den Ankauf und die Verwertung von Geldforderungen zum Gegenstand ihres Unternehmens gemacht. Konkret sah dies so aus, dass die Asset Trust AG vor allem Lebensversicherungen ankaufte und kündigte. Die Rückkaufswerte wurden sodann von der Asset Trust AG im Rahmen des firmeneigenen Produktes Vario Trust weiterinvestiert. Mit dem ehemaligen Vorstand der Asset Trust AG Frank Schöncke hat sich daher erneut ein Hintermann eines Policenankäufers gegenüber seinen Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht.

Das Geschäftsmodell der Asset Trust AG

Es wurden partiarische Darlehen angeboten, d. h. die verkauften Policen wurden nicht sofort zurückbezahlt, sondern ein Vertrag abgeschlossen, wonach eine nachrangige Kaufpreisforderung besteht, die verzögert, z. B. nach zehn Jahren, als Schlusszahlung erfolgt. Das firmeneigene Produkt Vario Trust war jedoch nicht erfolgreich, sodass jetzt die Insolvenz angemeldet werden musste. Der ehemalige Vorstand der Asset Trust AG Frank Schöncke tritt auch bereits im Zusammenhang mit anderen Firmen auf. Der Ankauf von Policen verbunden mit einer späteren Rückzahlung gilt nämlich als Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, das nur mit Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt werden darf. Auch Unternehmen, wie die BSB Captura, Life Performance und Sinus, stehen vor demselben Problem.

Betroffene Anleger der Asset Trust erschüttert

Eine Anlegerin, die eine bereits abbezahlte Lebensversicherung gekündigt hat, um in die Vario Trust Asset Trust AG zu investieren, ist erschüttert. Sie hatte geglaubt, in eine gute Kapitalanlage zu investieren und ist von der Asset Trust AG selbst, aber auch von ihrem Berater sehr enttäuscht. Sie fühlt sich hintergangen und möchte die Hintermänner zur Rechenschaft ziehen. Wie vielen anderen Anlegern war ihr nicht bewusst, dass ein Totalverlust möglich war.

Schnelles Handeln von betroffenen Anlegern der Asset Trust AG geboten

Dr. Schulte und sein Team sind sich sicher, dass es eine große Zahl an Unternehmen gibt, die an der staatlichen Aufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorbei, Einlagengeschäfte betreiben und viele Anleger in den finanziellen Ruin getrieben haben und noch werden. Vielen betroffenen Anlegern ist nicht klar, dass sie mit dem Verkauf ihrer Police ein staatlich gut überwachtes Finanzprodukt gegen ein völlig unbeaufsichtigtes mit dem Totalverlustrisiko behaftetes Finanzprodukt eintauschen. Allein die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertreten bereits die Interessen vieler geschädigter Anleger und ihren Familien.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1397 vom 30. September 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich