Recht und Gesetz

Atypisch stille Beteiligungen an der Garbe Logimac AG – eine gute Investition?

Die Garbe Group ist nach eigenen Angaben ein mittelständischer Unternehmensverbund, der vorwiegend im Bereich von Vermietung, Bau und Kauf von Immobilien tätig ist.
Die Garbe Holding AG & Co. KG ist „der strategische Kopf der Gruppe“. Alle maßgeblichen Beteiligungen werden von ihr gehalten. Hier werden die wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen getroffen.
Wie können sich Anleger beteiligen?
Als Anleger kann man sich mit einer atypisch stillen Beteiligung an der Garbe Logimac AG beteiligen. Anleger, die sich hier beteiligen, sollten jedoch ganz genau wissen, was es mit einer atypisch stillen Beteiligung auf sich hat. Bei einer atypisch stillen Beteiligung handelt es sich nämlich um eine echte unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes.
Dabei wirbt die Garbe Logimac AG auf ihrer Webseite mit „einem hohen Maß an Sicherheit für den Investor“ der auch noch „mit einem überdurchschnittlich guten Wachstums- und Gewinnpotential“ verbunden sein soll. Bezieher auch mittlerer Einkommen gehören zu der Zielgruppe der Garbe Logimac AG. Zumindest werden sie im Prospekt freundlich darauf aufmerksam gemacht, darauf „zu achten, nur ein Teil ihres Vermögens bzw. frei verfügbaren Einkommens anzulegen“.
Gibt es auch einen Grund für diese Warnung, wenn die Gesellschaft selbst mit einem hohen Maß an Sicherheit und überdurchschnittlichem Gewinnpotential wirbt? Wie sicher sind die Anlagen wirklich?
Atypisch stille Beteiligung – eine sichere Anlage?
Wie schon erläutert sind atypisch stille Beteiligte auch am Verlust beteiligt. Zudem sollte hervorgehoben werden, dass die Anleger laut Prospekt  im Falle der Insolvenz zur Zahlung ausstehender und zurückgewährter Einlagen, soweit dies zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist, verpflichtet werden. Dies ergibt sich auch aus den Vorschriften des Handelsrechts, was für eine atypisch stille Beteiligung ebenfalls anwendbar ist. Konkret hilft hier die Lektüre der §§ 230 ff. HGB weiter.  Somit zahlen die Anleger im Fall der Unternehmenspleite auch dann noch, wenn sie wissen, dass sie nichts mehr erhalten können, aber noch Zahlungen auf die Beteiligung ausstehen oder wenn Rückzahlungen nicht von Gewinnen gedeckt waren (so genannte Scheingewinne).
Garbe – eine gute Strategie?
Im Prospekt der Garbe Logimac AG für die so genannte 2. Tranche von Genussrechten wird in der Rubrik Kosten, Finanzierung und Investitionen dargelegt, dass im Rahmen der 1. Eigenkapital-Tranche im Zeitraum von 2002 – 2004 insgesamt 37.821.000 Euro auf atypisch stille Beteiligungen eingezahlt wurden. Zusätzlich wurden 3.000.000 Euro Agio von den Anlegern eingesammelt. Insgesamt konnten die Anleger in diesem Zeitraum 50.000.000 Euro als Genussrechtskapital zeichnen, was auch zu 100% zzgl. 6% Agio erfolgt sein soll.
Den Angaben ist ebenfalls zu entnehmen, dass für die Finanzierung von Projekten neben dem Kapital der Anleger weiteres Fremdkapital z.B. in Form von Bankkrediten aufgenommen wurde. Von 2002 bis 2004 wird die Fremdmittelaufnahme hier mit 117.342.000 Euro angegeben. Die Fremdmittelquote hat damit nach Angaben der Gesellschaft 67,1% der Gesamtmittelherkunft ausgemacht. Nur 21,6% des aufgenommenen Kapitals stammte aus den einbezahlten atypisch stillen Einlagen. Das bedeutet, dass die Firma eigentlich zu mehr als 2/3 von Banken (oder anderen Dritten) und nur zu 1/3 von den Anlegern finanziert ist.
Das Problem daran ist, dass das Fremdkapital (Bankkredit u.a.) zusätzlich Gelder in Form von Zins und Tilgung kostet. Die Kosten haben hierfür nach eigenen Angaben der Gesellschaft 5,4% am Anteil an der Gesamtinvestition betragen. In Zahlen bedeutet dies, dass im Zeitraum von 2002 – 2004 7.145.000 Euro an Zinsen gezahlt wurden. Weitere 2.358.000 Euro wurden zur Tilgung der Verbindlichkeiten aus dem Fremdkapital verwendet. Neben den laufenden Kosten besteht auch das Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung ausfällt oder sich verteuert. War den Anlegern dies bei Abschluss der Kapitalanlage klar?
Hohe Kosten für Vertrieb, Plazierung und Verwaltung
Auch die Kosten für die Platzierung und den Vertrieb sind immens. Die Kosten in den Jahren 2002 – 2004 für den Vertrieb der 1. Tranche werden mit gering erscheinenden 6,8% angegeben. Allerdings wird beim zweiten Blick sichtbar, was sich hier für eine hohe Kostenlast für den Anleger verbirgt. Die Prozentangabe von 6,8% bezieht sich nämlich, anders als man zunächst erwarten würde, nicht auf die Kosten der eingeworbenen Anlegeranteile, sondern auf die Gesamtkosten der Anlage.
Die von der Gesellschaft aufgeführten so genannten Platzierungskosten belaufen sich bereits auf 11.917.000 Euro. Stellt man dies ins Verhältnis zu dem von den atypisch stillen Beteiligten eingeworbenen Kapital von 50 Mio. €, so schüttelt wahrscheinlich jeder halbwegs ökonomisch Denkende entsetzt den Kopf, da sich so bereits eine Kostenbelastung von 23,8% errechnen lässt.
Hätten Sie Ihr Geld bei der Garbe Logimac AG angelegt, wenn Sie gewusst hätten, dass hiervon bis zu 23,8% für die Vermittlung der Kapitalanlage weitergereicht und nicht angelegt werden kann?
Die Kosten sind damit jedoch noch nicht vollständig. Es werden für die Jahre 2002 – 2004 von der Gesellschaft noch weitere Kosten mitgeteilt. So wurden für den so genannten Akquisitionsaufwand weitere 700.000 Euro verwendet. Für Rechts- und Steuerberatungskosten fielen 627.000 Euro an. Auch die Geschäftsführung durfte sich über eine Vergütung in Höhe von 525.000 Euro freuen.
Seit dem BGH Urteil vom 06.02.2006 haften die Verantwortlichen aus Prospekthaftung, wenn der im Prospekt angegebene Gesamtaufwand der Werbungskosten deutlich unter den tatsächlich anfallenden Kosten liegt. Der Anleger soll dem Prospekt entnehmen können, wie viel von seiner Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für sonstige Aufwendungen verwendet wird (BGH 2. Zivilsenat, Az. 329/04).
Was können Anleger noch tun?
„Anleger, die nicht richtig über die Kapitalanlage aufgeklärt wurden und die insbesondere keinen Emissionsprospekt erhalten haben, sollten eine Haftung von Berater und Gesellschaft prüfen lassen“, rät Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte. „Liegen hier Beratungsfehler vor, kann die Rückabwicklung des Vertrages verlangt werden.“
Auch die Widerrufsbelehrung, die die Gesellschaft gerade in der Anfangszeit des Vertriebs verwendet hat, gibt aus Sicht des Experten eine Möglichkeit zum Ausstieg. „Anleger, denen eine Unternehmensbeteiligung in einer Haustürsituation vermittelt wurde, sollten die Widerrufsbelehrung, die die Garbe Logimac AG in den Beitrittsunterlagen verwendet hat, daher überprüfen lassen“ meint Dr. Schulte, der seit Jahren auf Produkte des so genannten grauen Kapitalmarkts spezialisiert ist. Hier sind in einer passenden Konstellation die Rückabwicklung oder der Ausstieg aus der Kapitalanlage möglich.

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
 
 
  

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 599 vom 16. November 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich