Man hört immer wieder: „… ich kann ja kein ALG II beantragen, weil meine Eltern / Elternteil mir ein Haus überschrieben hat /haben, in dem sie/ er bis zum Lebensende wohnen werden“. Falsch! Der § 7 SGB II gilt für alle, auch Eigentümer von Wohneigentum. Hausnebenkosten, Heizkosten, Grundsteuer und Zinsbelastungen sind Kosten, die sich bezahlen lassen können. Bei finanzieller Schieflage muss nicht unbedingt die Immobilie unter den Hammer.
Betroffene können sich bei Fragen die Anwaltskanzlei Dr. Schulte wenden.
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden.
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