Recht und Gesetz

Außerordentliche Gesellschafterversammlung – Canada Gold Trust am 28.02.2015

Am 28. Februar 2015 um 12:00 Uhr im ARCOTEL Camino, Heilbronner Str. 21, 70191 Stuttgart findet eine ausserordentliche Gesellschafterversammlung statt. Dr. Schulte und sein Team nehmen hier die Rechte der vertretenen Mandanten wahr.

Henning Gold Mines Inc., Canada Gold Trust? Wie geht es weiter?

Anforderungen für Anlegerschutz bei Kapitalanlagen: wachsende Risikobereitschaft, staatliche Prüfung und Überwachung, Prospektpflicht – Gibt es langfristigen Schutz für Kapitalanleger und trotzdem sichere Investments? Allgemein gestaltet sich die Problematik für Kapitalanleger in der Tatsache des Informationsgefälles. Bedeutet, wer das Geld aus der Hand und an Dritte gibt, dann muss in der Regel darauf vertraut werden können, dass die Gelder zurückgeführt werden und der versprochene Gewinn für die Übergabe der Gelder in Form von Rendite, Zinsen oder anderweitig gezahlt wird.

 
Gesellschafterversammlung (§ 18 Abs.5 des Gesellschaftervertrages) am 28.02.2015 soll weiter aufklären

„Ziel soll es sein, die offenen Punkte und den aktuellen Status mit Vertretern der Fondsgeschäftsführung und dem Board Henning Gold Mines Inc. unmittelbar zu erörtern und gemeinsam mit den Anlegern eine Lösung zu erarbeiten.

Konkret sehen wir im Moment aus Sicht des Fonds folgende Fragen und Themen der Henning Gold Mines bzw. ihrer Tochtergesellschaften als offen und erläuterungsbedürftig an:

•     Neugestaltung der Geschäftsführung bzw. Bestellung einer weiteren Komplementärin der Fonds
•     Zahlung der Zinsen
•     Nachbesicherung der Darlehensforderungen der Fonds bzw. Kündigung
•     Budgetplanung und Liquiditätssicherung der Fondsgesellschaft und der Henning Gold Mines Inc.
•     Verbleib der investierten Mittel in der Henning Gold Mines Inc. bzw. deren
Tochtergesellschaften
•     Handelsverbot der HGM-Aktien (CTO = Cease Trade Order) und Umwandlung der Darlehen gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.07.2014, ggf. auf der Grundlage einer Neubewertung Henning Gold Mines Inc. aufgrund des aktuellen Status.“

Zitat aus der Einladung der Xolaris (Treuhänderin des Fonds)

Henning Gold Mines Inc. – Schicksal der Goldförderung in Canada

Hintergrund der Gesellschafterversammlung ist die Frage, ob die Henning Gold Mines Inc. ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigerinnen Canada Gold Trusts erfüllen kann.

In Bezug auf das Projekt „Canada Gold“ / Henning Gold Mines sind die Fragen zu stellen:

1.    Geschäftsmodell für Erwartungshaltung von Anlegern und gute Erfahrungswerte für eine sichere Kapitalanlage?
2.    Position des Peter Prasch, der sowohl bei der Henning Gold Mines Inc. als auch bei der Canada Gold Trusts eine Geschäftsführungsposition inne hält.
3.   Möglichkeiten ggf. die Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln.
4. Sanierungskonzepte

Kapitalanlagen mit Risiko: Näheverhältnis – Informationsfluss – staatliche Überwachung – Worin bestehen die Gefahren für den Anleger?

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team, die die „Arbeitsgruppe Canada Gold“ gebildet haben und der Interessengemeinschaft zuarbeiten, werden gegebenenfalls durch eine Vorortkontrolle und die Gespräche mit den kanadischen Aufsichtsbehörden für ihre Mandanten Sicherheiten und Klarheit schaffen. Gespräche und Akteneinsichten mit entsprechenden Fachexperten im Bereich „Goldgewinnung und -verwertung in Kanada“ sowie ein Akteneinsichtsgesuch in die Ermittlungsakte in Bezug auf die staatliche Handelsverfügung und Veröffentlichungsanordnungen der Börsenaufsicht und Finanzaufsicht Kanada sind bereits beantragt.

Sanierungskonzepte

Mit Spannung erwarten die Gesellschafter Sanierungskonzept, welches in dieser Woche vorgelegt werden soll. Die Geschäftsführung der Henning Gold Mines Inc. hat neue Investoren angekündigt, die den Anlegern Angebote zur Schadenfreistellung unterbreiten wollen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1533 vom 23. Februar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich