Abmahnungen auf TikTok nehmen zu! - Dr. Thomas Schulte

B1 Recordings GmbH lässt auf TikTok abmahnen

Abmahnungen auf TikTok: Abmahnung erhalten? Was Sie bei Urheberrechtsverletzungen wissen müssen.

Immer häufiger werden Nutzer von TikTok und anderen Social-Media-Plattformen aufgrund von Urheberrechtsverstößen abgemahnt. Besonders betroffen sind hierbei Musikstücke, die ohne entsprechende Lizenz in Videos eingebaut werden. Ein aktuelles Beispiel zeigt die Abmahnwelle im September und Oktober 2024 durch die B1 Recordings GmbH, vertreten durch die Kanzlei IPPC Law und den Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Im Zentrum der Vorwürfe steht die unerlaubte Nutzung des Songs „Pedro“ von Jaxomy, Agatino Romero und Raffaella Carrà.

Der Hintergrund der Abmahnungen

Die B1 Recordings GmbH hält die Exklusivrechte an der Tonaufnahme „Pedro“ sowie einem Remix des Songs. Diese Rechte sollen, laut den Abmahnungen, massenhaft durch die Nutzung des Liedes auf Plattformen wie TikTok und Instagram verletzt worden sein. Nutzer, die den Song in ihren Videos verwendet haben, wurden beschuldigt, das Musikstück gewerblich und nicht nur privat genutzt zu haben. 

Die Plattformen TikTok und Instagram räumen ihren Nutzern grundsätzlich nur die Rechte zur privaten Nutzung der Musikstücke ein, was bedeutet, dass bei einer gewerblichen Nutzung – wie etwa im Rahmen von Werbepostings oder als Teil eines kommerziellen Accounts – eine gesonderte Lizenz erforderlich ist. Ohne eine solche Lizenz können rechtliche Schritte folgen, wie die aktuellen Abmahnungen verdeutlichen.

Die Forderungen

Die betroffenen Nutzer sehen sich nicht nur mit der Aufforderung konfrontiert, das Musikstück aus ihren Videos zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zusätzlich werden finanzielle Forderungen erhoben, die sich auf insgesamt 2.863,74 Euro belaufen. Dieser Betrag setzt sich aus 1.500 Euro Schadensersatz, 1.214,99 Euro Anwaltskosten und 148,75 Euro für Ermittlungskosten zusammen.

Besonders belastend wirkt die Drohkulisse, die durch die Abmahnschreiben aufgebaut wird. Es wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass in ähnlichen Fällen Schadensersatzforderungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich wären. Auch wird von umfangreichen Ermittlungen gesprochen, bei denen der Verstoß angeblich eindeutig den abgemahnten Nutzern zugeordnet wurde.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte keinesfalls in Panik verfallen, aber die Sache auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Folgende Schritte sind zu empfehlen:

  1. Abmahnung ernst nehmen: Auch wenn die Beträge hoch und die Vorwürfe vielleicht zunächst unklar erscheinen, sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren.
  2. Fristen einhalten: Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen unbedingt beachtet werden, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  3. Keine vorschnellen Handlungen: Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen ohne vorherige rechtliche Prüfung.
  4. Anwaltlichen Rat einholen: Der Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt ist in solchen Fällen dringend anzuraten. Anwälte wie Oliver Eiben, der in diesen Bereichen tätig ist, können helfen, die Vorwürfe zu prüfen und angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.

Besonders wichtig ist es, keine direkten Kontaktversuche zur Gegenseite zu unternehmen, bevor die Vorwürfe nicht umfassend geprüft wurden. Auch eine vorschnelle Anerkennung der Ansprüche kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Wie kommt es zu solchen Abmahnungen?

Die Musikindustrie setzt vermehrt auf die Überwachung von Social-Media-Plattformen durch spezialisierte Ermittlungsunternehmen. Diese Unternehmen durchforsten die Netzwerke gezielt nach Verstößen gegen Urheberrechte und melden diese an die Rechteinhaber. Anschließend beauftragen diese häufig spezialisierte Kanzleien wie IPPC Law mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Ein typisches Beispiel dafür ist die aktuelle Abmahnwelle im Kontext des Songs „Pedro“. Die Rechteinhaber, in diesem Fall die B1 Recordings GmbH, sehen ihre Exklusivrechte verletzt, wenn der Song ohne Genehmigung in gewerblichen Kontexten verwendet wird. Die Plattformen wie TikTok oder Instagram haben zwar Vereinbarungen mit Musikverlagen, diese beziehen sich aber in der Regel nur auf die private Nutzung der Musik.

Fazit: Vorsicht bei der Musikauswahl auf Social Media

Diese Abmahnungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Erstellen von Inhalten auf Social-Media-Plattformen zu beachten. Die Verwendung von Musik ist ein besonders sensibler Bereich, der schnell zu rechtlichen Problemen führen kann. Auch wenn TikTok und Instagram eine riesige Bibliothek an Musikstücken zur Verfügung stellen, sollten Nutzer genau prüfen, ob sie die Rechte zur gewerblichen Nutzung besitzen. Andernfalls drohen empfindliche Abmahnungen und hohe Kosten.

Wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben oder unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, zögern Sie nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine gut durchdachte Verteidigungsstrategie kann Ihnen helfen, die Ansprüche abzuwehren oder zumindest zu reduzieren.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 9641 vom 6. November 2024 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich