Dr. Peter Riedi und Dr. Thomas Schulte - BaFin konkretisiert Geldwäschevorgaben für Kryptowertetransfers

BaFin konkretisiert Geldwäschevorgaben für Kryptowertetransfers

Die BaFin konkretisiert Geldwäschevorgaben für Kryptowertetransfers – jetzt wird kontrolliert und kontrolliert

von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Dr. Peter Riedi, Unternehmer und Finanzexperte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG) aktualisiert und wesentliche Ergänzungen vorgenommen. Grundlage hierfür ist das am 27. Dezember 2024 verabschiedete Finanzmarktdigitalisierungsgesetz. Mit den neuen Vorgaben sollen insbesondere Kryptowertetransfers von oder zu selbst gehosteten Adressen stärker reguliert werden. In ihrer Ankündigung auf der Geldwäsche-Fachtagung am 5. Dezember 2024 hatte die BaFin bereits darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der bisherigen Hinweise erfolgen wird, um die aktuellen Entwicklungen im Bereich Finanztechnologie und digitale Vermögenswerte angemessen abzubilden. Dr. Thomas Schulte, Jurist aus Berlin, ordnet die Neuerungen ein und beleuchtet deren Bedeutung für Unternehmen und Finanzdienstleister.

Hintergrund der Änderungen im Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz dient der Prävention von Finanzkriminalität und legt Verpflichteten, insbesondere Banken, Finanzdienstleistern und anderen Akteuren des Finanzsektors, Sorgfaltspflichten auf. Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Finanzmarktes und der zunehmenden Nutzung von Kryptowerten entstehen jedoch neue Herausforderungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung. „Die neuen Hinweise der BaFin sind eine direkte Reaktion auf die fortschreitende Implementierung digitaler Zahlungsmechanismen und die damit einhergehenden Risiken“, erklärt Dr. Schulte. Bereits im Sommer 2024 war ein Gesetzesentwurf zur Konsultation gestellt worden, der erste Eckpunkte der nun umgesetzten Änderungen enthielt.

Verstärkte Sorgfaltspflichten für Kryptowertetransfers

Ein zentraler Aspekt der Aktualisierung betrifft Kryptotransaktionen, insbesondere solche mit selbst gehosteten Wallets. „Selbst gehostete Adressen sind in der traditionellen Bankenwelt vergleichbar mit Bargeldtransaktionen, da hier kein Finanzinstitut zwischengeschaltet ist“, erläutert Dr. Schulte. Dadurch bestehe ein erhöhtes Risiko der Anonymisierung und damit für Geldwäscheaktivitäten. Verpflichtete müssen deshalb künftig verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie Transaktionen mit solchen Adressen durchführen. Dies bedeutet, dass sie ergänzende Informationen über die Identität der Transaktionspartner einholen und diese dokumentieren müssen.

Neue regulatorische Herausforderungen für Finanzdienstleister

Für Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerten stellt diese Verschärfung der Geldwäschevorgaben eine erhebliche Anpassung dar. Viele Unternehmen werden ihre internen Compliance- und Risikomanagementsysteme umstellen müssen. „Die Identitätsprüfung der beteiligten Personen bei Kryptowertetransaktionen mit selbst gehosteten Adressen erfordert eine präzise technische Umsetzung und kann mit erheblichen Kosten verbunden sein“, gibt Dr. Schulte zu bedenken. Besonders betroffen sind Kryptobörsen und Zahlungsdienstleister, die eine Vielzahl an Transfers abwickeln.

Vergleich mit bisherigen Regelungen und internationalen Perspektiven

Die Neuerungen ersetzen die vorherigen Anwendungshinweise der BaFin aus Oktober 2021. Während bislang für gewisse Transaktionen eine vereinfachte Sorgfaltspflicht ausreichte, geht die aktuelle Anpassung deutlich weiter und orientiert sich an internationalen Standards. „Es ist offensichtlich, dass die BaFin sich eng an die Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) anlehnt, die weltweit Maßstäbe für die Geldwäschebekämpfung setzt“, analysiert Dr. Schulte. Bereits innerhalb der Europäischen Union wurde in den letzten Jahren an einer einheitlichen Regulierung für Kryptotransaktionen gearbeitet, um eine Umgehung bestehender Kontrollmechanismen zu erschweren.

Die jüngsten Änderungen bei den Vorschriften der BaFin zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zeigen einen klaren Trend hin zu global vereinheitlichten Standards. „Die BaFin orientiert sich eindeutig an internationalen Bestimmungen, insbesondere den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF), die eine weltweite Vorreiterrolle bei der Regulierung der Finanzbranche spielt“, erklärt Dr. Peter Riedi, Finanzexperte und Unternehmer aus dem Fürstentum Liechtenstein.

Dr. Riedi weist darauf hin, dass die Anpassung der BaFin-Regelungen im Kontext der internationalen Harmonisierung der Vorschriften für Kryptowährungen eine Schlüsselrolle spielt. „Der Weg hin zu einer globalen Regulierung ist nicht nur notwendig, sondern auch langfristig unvermeidlich“, so Riedi. Länder wie die USA, Großbritannien und Singapur haben bereits in den letzten Jahren regulatorische Rahmenwerke implementiert, die sich mit den Herausforderungen im Bereich der Kryptowährungen und digitalen Finanzprodukte auseinandersetzen.

Doch es gibt auch große Unterschiede in der Umsetzung der FATF-Vorgaben. Während Europa durch die Einführung der fünften Geldwäscherichtlinie (5AMLD), bereits einen Schritt in Richtung einer strikteren Überwachung von Kryptotransaktionen gemacht hat, gibt es in anderen Teilen der Welt noch erhebliche regulatorische Lücken. Dr. Riedi warnt, dass diese Unterschiede potenziell dazu führen könnten, dass unregulierte Märkte als Rückzugsorte für illegale Finanzaktivitäten genutzt werden. „Der Finanzsektor muss sich weltweit auf einheitliche Regulierungen einigen, um die Integrität des Marktes zu wahren und zu verhindern, dass Kryptowährungen als Vehikel für Finanzkriminalität missbraucht werden“, betont der Finanzexperte.

Für Investoren und Unternehmen, die international tätig sind, bedeutet dies eine doppelte Herausforderung. Sie müssen nicht nur die nationalen Vorschriften ihrer Heimatländer verstehen, sondern auch die sich ständig verändernden und sich entwickelnden internationalen Standards im Auge behalten. Dr. Riedi empfiehlt, dass Unternehmen in der Finanzbranche, insbesondere im Bereich der digitalen Assets, ihre Compliance-Strategien kontinuierlich an die neuesten regulatorischen Anforderungen anpassen, um langfristig erfolgreich und rechtlich abgesichert zu bleiben.

Was bedeutet die neue Regulierung für Unternehmen?

Die Verpflichteten müssen sich nun intensiv mit den praktischen Umsetzungen der neuen Regeln befassen. Dr. Schulte empfiehlt allen betroffenen Unternehmen eine detaillierte Analyse ihrer aktuellen Prozessstrukturen. „Unternehmen sollten ihre internen Kontrollmechanismen optimieren und prüfen, inwiefern ihre bisherigen Identifizierungssysteme für Kryptotransaktionen ausreichen oder angepasst werden müssen“, rät der Jurist. Besonders die Anforderungen an die Erfassung und Dokumentation der beteiligten Parteien stellen Unternehmen vor Herausforderungen, die nach praxistauglichen Lösungen verlangen.

Für Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind, insbesondere im Bereich der digitalen Assets, hat die neue Regulierung weitreichende Auswirkungen. Dr. Peter Riedi unterstreicht, dass diese Änderungen für Unternehmen eine ernsthafte Herausforderung, aber auch eine Chance zur Verbesserung der internen Strukturen darstellen. „Die neue Regulierung zwingt Unternehmen dazu, ihre Compliance-Prozesse noch gründlicher und transparenter zu gestalten“, erklärt Riedi. „Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre bestehenden Systeme und Prozesse überprüfen müssen, sondern auch innovative Lösungen entwickeln sollten, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.“

Dr. Riedi betont, dass die Anpassung der internen Kontrollmechanismen nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern auch als Wettbewerbsvorteil verstanden werden sollte. In einer zunehmend digitalen und global vernetzten Finanzwelt ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch eine hohe Transparenz und Sicherheit bieten, um das Vertrauen ihrer Kunden und Partner zu gewinnen. „Die Unternehmen müssen ein hohes Maß an Compliance gewährleisten, um möglichen Risiken wie Bußgeldern und Reputationsschäden entgegenzuwirken“, so Riedi weiter.

Besonders herausfordernd sei dabei die Erfassung und Dokumentation von Kryptotransaktionen, da diese komplex und oft grenzüberschreitend sind. Riedi weist darauf hin, dass Unternehmen in diesem Bereich verstärkt auf fortschrittliche Technologien setzen müssen, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu gewährleisten. „Die Implementierung von automatisierten Systemen, die eine lückenlose Überwachung und Dokumentation von Transaktionen ermöglichen, wird zur Norm werden“, erklärt er. Die Herausforderung sei es, Lösungen zu finden, die sowohl den regulatorischen Anforderungen als auch der praktischen Umsetzung gerecht werden.

Unternehmen sollten daher nicht nur reaktiv, sondern proaktiv handeln und sich auf die neuen Anforderungen einstellen, um langfristig nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch wettbewerbsfähig zu bleiben. „Compliance ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess, der kontinuierlich optimiert werden muss“, so Dr. Riedi abschließend.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird durch die BaFin streng überwacht. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen. „Werden die neuen gewachsenen Sorgfaltspflichten missachtet, besteht für Unternehmen nicht nur ein erhebliches finanzielles Risiko durch Bußgelder, sondern auch ein beträchtlicher Reputationsverlust“, warnt Dr. Schulte. Die BaFin hat in den vergangenen Jahren konsequent gehandelt und bei Verstößen sowohl hohe Geldbußen ausgesprochen als auch vereinzelt Geschäftsmodelle infrage gestellt. Es sei deshalb essenziell, sich frühzeitig mit den Anforderungen der aktualisierten Anwendungshinweise vertraut zu machen.

Fazit und Ausblick

Die BaFin setzt mit der Konkretisierung der Geldwäschevorgaben einen klaren regulatorischen Rahmen für Kryptowertetransfers und trägt damit den aktuellen Risiken Rechnung. „Die Klarheit über die Verpflichtungen hilft den Unternehmen, sich sicher im digitalen Finanzmarkt zu bewegen“, so Dr. Schulte. Die neuen Regeln bedeuten jedoch auch eine zunehmende Belastung für Finanzdienstleister, die ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend anpassen müssen.

Die laufende Weiterentwicklung der Geldwäschebekämpfung zeigt, dass Regulierungsbehörden zunehmend digitale Finanzstrukturen in den Fokus nehmen. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Anpassungen sich in den kommenden Jahren ergeben werden. Dr. Schulte rät allen betroffenen Akteuren, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen, um regulatorische Risiken zu minimieren und künftig rechtssicher agieren zu können.

Autoren:

Dr. Peter Riedi ist ein Schweizer Ökonom und Mitglied des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung der EM Global Service AG, einem Unternehmen mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein, das sich auf den Handel mit Edelmetallen spezialisiert hat. In seiner beruflichen Laufbahn hat sich Dr. Riedi intensiv mit dem Thema Edelmetalle auseinandergesetzt und betont die Bedeutung von politischer Sicherheit und wirtschaftlicher Stabilität, insbesondere in Ländern wie der Schweiz und Liechtenstein.

Dr. Thomas Schulte ist Rechtsanwalt in Berlin/Deutschland. 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 10662 vom 17. März 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich