BaFin warnt vor Coinvestor-AI - wer sein Geld sicher verlieren möchte - Dr Thomas Schulte

BaFin warnt vor Coinvestor-AI – wer sein Geld sicher verlieren möchte….

Coinvestor-AI BaFin warnt vor Coinvestor-AI – Finanzaufsicht gegen unautorisierte Finanzgeschäfte

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt Verbraucher eindringlich vor den Angeboten auf der Website coinvestor-ai.com. Es bestehen erhebliche Verdachtsmomente, dass die Betreiber der Plattform, Coinvestor Partners GmbH aus London, Bankgeschäfte sowie Finanz- und Investmentdienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Genehmigung anbieten. Darüber hinaus wird durch die widerrechtliche Nutzung von Angaben aus dem Impressum eines lizenzierten deutschen Kapitalverwaltungsunternehmens eine irreführende Verbindung suggeriert. Eine solche Täuschung kann für Anleger erhebliche finanzielle Risiken bergen.

Rechtslage und Anforderungen nach dem KWG

Unternehmen, die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringen möchten, benötigen eine Genehmigung durch die BaFin. Dies ergibt sich aus § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die zentrale Regelung besagt klar und unmissverständlich: „Das Betreiben von Bankgeschäften oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Inland bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt.“ Ohne diese Erlaubnis darf kein Unternehmen solche Dienstleistungen anbieten, unabhängig davon, ob es seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Das Unternehmen Coinvestor Partners GmbH verfügt nach Erkenntnissen der BaFin jedoch nicht über eine entsprechende Genehmigung. Verbraucher, die auf der betroffenen Plattform investiert haben oder investieren möchten, sollten daher äußerst vorsichtig sein.

Missbrauch von Unternehmensinformationen und Identitätsdiebstahl

Besonders brisant ist die festgestellte Täuschung durch die missbräuchliche Verwendung von Kontaktdaten eines tatsächlich lizenzierten Unternehmens. Derartige Vorgehensweisen sind klassische Anzeichen für betrügerische Geschäftsmodelle. Die BaFin betont, dass keinerlei Verbindung zwischen der Coinvestor Partners GmbH und der rechtlich zugelassenen COI Partners Deutschland GmbH besteht. Verbraucher könnten dennoch durch die bewusst gesetzte Irreführung in die Falle tappen – ein Beispiel für kriminelle Strategien im digitalen Raum.

ABOWI - Josefine Schulte Stud. jur. Berlin
ABOWI – Josefine Schulte – London

Präventive Maßnahmen seitens der Behörden

Neben der BaFin warnen auch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter vor betrügerischen Plattformen, die unerlaubte Finanzdienstleistungen anbieten. Insbesondere wird Anlegern geraten, vor einer Investitionsentscheidung gründliche Recherchen anzustellen. Dies beinhaltet die Überprüfung der Lizenzierung eines Anbieters über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin. Ist ein Unternehmen dort nicht verzeichnet, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen nicht autorisierten Anbieter. Dr. Thomas Schulte betont hierzu: „Die Sorgfaltspflicht des Anlegers ist entscheidend. Ein einfaches Überprüfen in den Datenbanken der BaFin oder Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Anwalt kann viele Risiken minimieren.“

Rechtliche Folgen unerlaubter Finanzgeschäfte

Das Betreiben von unerlaubten Finanz- und Bankgeschäften kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das KWG sieht in § 54 für unerlaubte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen Freiheitsstrafen und hohe Geldbußen vor. Nicht nur die Betreiber solcher Plattformen begehen eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch ihre Kunden setzen sich Risiken aus. In vielen Fällen ist zu beobachten, dass diese Anbieter keine Rückzahlung von investierten Geldern leisten, da staatliche Schutzmechanismen für nicht lizenzierte Unternehmen nicht greifen.

Was können betroffene Anleger tun?

Wer bereits auf der Plattform coinvestor-ai.com investiert hat und Zweifel an der Seriosität des Unternehmens hegt, sollte umgehend versuchen, sein eingesetztes Kapital zu sichern. Es empfiehlt sich, Kontakt mit der eigenen Bank oder dem Zahlungsdienstleister aufzunehmen, um mögliche Rückbuchungen zu prüfen. Auch kann es sinnvoll sein, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. „In solchen Fällen stehen wir Mandanten mit unserer Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv zur Seite und prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Verluste zu minimieren oder Geld zurückzuholen“, erläutert Dr. Schulte.

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Rechtsanwalt, den bereits die Zeitschrift Capital (2008) für seine umfangreiche Prozesserfahrung empfohlen hat. “Ihn fragt der Chef, sagt das Handelsblatt 2011” Er weiß, dass die internationalen Behörden dank besserer Zusammenarbeit und moderner Methoden zur Verfolgung von Zahlungsströmen den Handlungsspielraum krimineller Gruppen immer weiter einschränken. Sein Ansatz ist geduldig, setzt auf staatliche Beschlagnahmungen und zieht Zahlungsdienstleister wie Täter gleichermaßen zur Verantwortung – auch mithilfe grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Detekteien und Rechtsanwälten. Als leitender Vertrauensanwalt von ABOWI Law und der Association of European Attorneys verfolgt er klare, sachliche Strategien, um Rechtssicherheit herzustellen.

Die Bedeutung digitaler Finanzregulierung

Die zunehmende Anzahl betrügerischer Plattformen zeigt, dass die digitale Finanzwelt strenger überwacht werden muss. Die BaFin hat in den letzten Jahren zahlreiche Fälle unerlaubter Finanzdienstleistungen aufgedeckt, doch die Anbieter wechseln schnell Namen und Domains, sodass eine konsequente Überwachung erforderlich ist. Anleger sollten stets skeptisch bleiben, wenn sie auf vielversprechende Investitionsmöglichkeiten stoßen, die hohe Gewinne bei geringem Risiko versprechen.

Fazit: Vorsicht bei nicht lizenzierten Anbietern

Die Warnung der BaFin vor Coinvestor-AI ist ein wichtiges Signal für Anleger. Die Einhaltung regulatorischer Anforderungen schützt Verbraucher vor Verlusten und bewahrt die Integrität der Finanzmärkte. Dr. Schulte rät Anlegern ausdrücklich dazu, sich bei Unsicherheiten an Fachleute zu wenden: „Das Vorsorgeprinzip sollte immer gelten. Wer investiert, sollte sich im Klaren darüber sein, mit wem er Geschäfte macht.“

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
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E-Mail: law@meet-an-expert.com

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/EN/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2025/meldung_2025_03_19_Coinvestor_Partners_GmbH_en.html

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 10726 vom 23. März 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich