Das Berliner Kammergericht hat vor vielen Jahren – Verfahren wurde durch Dr. Schulte und sein Team betreut – geurteilt, dass konservative Anleger Anlagen empfohlen bekommen müssen, die kein Risiko eines Verlustes beinhalten.
Das Gericht formulierte damals: Wer konservativ anlegt, darf Zinsen verlieren oder andere Rendite, aber keine Substanz. Ähnlich jetzt ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (erstritten von Kollegen Tilp ua.). Es hat als erstes Obergericht zur Auslegung von Risikokategoriebegriffen wie „Wachstum“ oder „Chance“ deutlich und anlegerfreundlich geurteilt – Das OLG verneint eine anlegergerechte Beratung und verpflichtet die beratende Commerzbank zu vollem Ersatz des verlorenen Kapitals, rund 44.000 Euro, nebst Zinsen, so der Erfolg des Kollegen.
Falsche Beratung bei den Begriffen Chance und Wachstum
Die Kollegen weisen darauf hin, dass das Urteil weiterreichende Bedeutung hat. Das erste Obergericht hat entschieden, dass die Begriffe Wachstum und Chance aus objektiver Sicht zu hinterfragen.
„Der Fachsenat des OLG für Bankrecht hat am 18.12.2013 (Az.: 9 U 52/13) entschieden und als – soweit ersichtlich – erstes Obergericht Anforderungen an die Verwendung von Begriffen zu Risikokategorien von Kapitalanlagen im Rahmen einer anlegergerechten Beratung aufgestellt.“
Das Gericht verurteilte zu Schadenersatz, weil die Begriffe dem Anleger ein zu geringes Risiko vorspiegelten. Der Prozess geht weiter, weil die betroffene Commerzbank Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichthof erhoben hat.