Klassische Anzeige aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts

Betrug bei Online-Dating-Plattformen und Partnervermittlungen – Interview mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Ein paar Euro in einer Abo-Falle verloren, oder ist das doch mehr. Einige neugierige Journalismus-Studenten befragten mich nach meinen Erfahrungen mit Partnervermittlungen und Love Scam als Rechtsanwalt. Hier Auszüge aus der Diskussion.

Gibt es häufig Ärger?

Frage: Wie häufig sind Sie in Ihrer anwaltlichen Tätigkeit mit Beschwerden gegen Online-Dating-Plattformen und Partnervermittlungen konfrontiert?

Antwort:  Unterschieden werden muss zwischen Online-Dating Plattformen und Partnervermittlungen. Bei Partnervermittlungen ist das häufiger, weil dort höhere Geldsummen im Spiel sind, da gibt es sozusagen seit Jahrhunderten Streit, bei Internetverträgen ärgern sich die Nutzer zwar, aber da wird nicht geklagt, weil Aufwand und Ertrag in einem ungünstigen Verhältnis stehen. Das sind dann die berühmten Kaffeemaschinen Fälle. Die Kaffeemaschine kostet zum Beispiel 70 Euro, der Prozess kostet 150 Euro, sodass auf die Geltendmachung von Rechten verzichtet wird. 

Frage: In Online-Foren äußern Nutzer häufig Kritik in Bezug auf Abzocke, Abofallen und Probleme bei der Kündigung. Welche Form von Betrug ist Ihrer Erfahrung nach am weitesten verbreitet?

Antwort: Ich weiß nicht, ob das Betrug ist. Es ist halt der Wunsch der Institutionen, den (zahlenden) Kunden zu behalten. Vielfach beschweren sich die Personen über Abofallen und Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen. Bei traditionellen Partnervermittlungen beschweren sich die Kunden über die sogenannten Läufer, es werden also Personen, als bindungswillig präsentiert, die sozusagen als Schauspieler auftreten.

Kurze Erläuterung

Frage: Welche finanziellen Summen investieren Ihre Mandanten typischerweise in Online-Dating-Plattformen? Haben Sie Fälle betreut, in denen besonders hohe Beträge investiert wurden?

Antwort: Die finanziellen Summen, die meine Mandanten in Online-Dating-Plattformen investieren, variieren stark. Typischerweise liegen die Beträge im Bereich von mehreren hundert bis zu einigen tausend Euro. Es gibt jedoch auch Extremfälle, in denen Mandanten fünfstellige Beträge investiert haben. Diese hohen Kosten entstehen häufig durch lange Laufzeiten von Premium-Mitgliedschaften und teure Zusatzfunktionen. Partnervermittlungen traditioneller Art kosten auch gerne 10.000 Euro. 

Ziel der Online-Dating-Plattformen und Partnervermittlungen: langfristige Verträge?

Frage: Welche Mittel und Tricks nutzen Online-Dating-Plattformen und Partnervermittlungen, um ihre Nutzer langfristig vertraglich zu binden?

Antwort: Online-Dating-Plattformen und Partnervermittlungen nutzen verschiedene Tricks, um ihre Nutzer langfristig zu binden. Dazu gehören automatisch verlängernde Verträge, versteckte Kündigungsfristen und -bedingungen sowie verlockende, aber kostenpflichtige Zusatzfunktionen. Oft wird auch mit psychologischen Tricks gearbeitet, indem Nutzer unter anderem regelmäßig Erinnerungen und Angebote erhalten, um sie zu einer Verlängerung ihrer Mitgliedschaft zu bewegen. Im Grunde gilt das aber für alle Branchen.

Frage: Welche Gemeinsamkeiten und Muster weisen die Betrugsfälle, mit denen Sie zu tun haben, auf?

Antwort: Primär geht es auch um den Selbstbetrug und den Betrug durch Dritte. Ein riesiges, bedeutendes Thema ist das, was man landläufig Love Scam nennt. Inzwischen hat man das Gefühl, dass die meisten keinen Partner suchen, sondern irgendwas verkaufen wollen. 

Frage: Gibt es spezifische Plattformen oder Partnervermittlungen, die besonders oft in der Kritik stehen?

Antwort: Ja, die gibt es. Das sind die Größeren, weil diese mehr Kunden haben. Außerdem gibt es auch Datenverluste, die dramatisch sein können. 

Frage: Gibt es Plattformen, die Sie aufgrund ihrer Sicherheitsmaßnahmen und Verbraucherschutzrichtlinien besonders empfehlen können?

Antwort: Im Grunde kann ich nur raten, sehr aufzupassen. 

Frage: Viele Nutzer investieren in zusätzliche Funktionen, die bessere Chancen auf Matches versprechen, aber oft keine signifikanten Ergebnisse liefern. Inwiefern könnten solche Geschäftsmodelle als Täuschung oder gar Betrug betrachtet werden?

Antwort: Solche Geschäftsmodelle können durchaus als Täuschung oder Betrug betrachtet werden, insbesondere wenn die Plattformen unrealistische Versprechungen machen oder ihre Nutzer bewusst in die Irre führen. Aber das ist sozusagen Teil der Internetkultur.

Frage: Haben Sie Fälle betreut, bei denen es explizit um die Ausnutzung von Einsamkeit und emotionaler Verletzlichkeit der Nutzer ging?

Nicht die Abo-Falle ist das Problem, sondern die große Liebe ist ein Betrüger

Antwort: Ja, das ist mein Hauptthema, bei denen die Ausnutzung von Einsamkeit und emotionaler Verletzlichkeit eine zentrale Rolle spielte. “Man kann nicht schlimmer betrogen werden als mit Menschenfleisch”. Da tritt in den Hintergrund, dass Plattformen emotionale Trigger und gezielte Marketingstrategien nutzen, um Nutzer zu weiteren Investitionen zu bewegen. Aber das machen fast alle, die Massenkunden haben, wie Netflix oder Handyverträge. 

Frage: Sehen Sie eine moralische Verantwortung bei den Betreibern von Dating-Plattformen im Umgang mit der Einsamkeit und den emotionalen Bedürfnissen ihrer Nutzer?

Antwort: Das ist eine Frage des Menschenbildes. Wie selbstbestimmt sind Menschen? Moralisch sollten darauf achten, die emotionalen Bedürfnisse ihrer Nutzer nicht auszunutzen und klare, verständliche Vertragsbedingungen bieten. Aber das betrifft den gesamten Verbraucherschutz im Internet. Im Grunde geht es aber nicht um die Frage, wie teuer Bier ist, sondern um die sozialen Folgen von Sucht und Missbrauch. Da passiert im Grunde nichts. 

Frage: Welche speziellen gesetzlichen Bestimmungen existieren, um Nutzer von Dating-Plattformen vor Betrug zu schützen?

Antwort: Es gibt verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die Nutzer von Dating-Plattformen schützen sollen. Dazu gehören das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, das Verbraucher vor ungewollten Vertragsverlängerungen schützen soll, und die Informationspflichten der Anbieter, die sicherstellen sollen, dass Nutzer umfassend über die Vertragsbedingungen informiert werden. Trotzdem gibt es immer wieder Lücken in der Regulierung, die von Anbietern ausgenutzt werden. 

Frage: Wie unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen für traditionelle Partnervermittlungen wie Parship von denen für Dating-Apps wie Tinder?

Antwort: Die gesetzlichen Regelungen für traditionelle Partnervermittlungen und Dating-Apps unterscheiden sich hauptsächlich in der Art und Weise, wie Verträge abgeschlossen und gekündigt werden können. Traditionelle Partnervermittlungen unterliegen oft strengeren Regulierungen und müssen umfassendere Informationen bereitstellen. Dating-Apps haben in der Regel flexiblere Vertragsbedingungen, was jedoch auch zu Missbrauch führen kann.

Frage: Welche rechtlichen Entwicklungen oder Gesetzesänderungen halten Sie für notwendig, um den Verbraucherschutz im Bereich Online-Dating zu stärken?

Antwort: Verbieten kann man solche Firmen nicht. 

Kleine Tipps zum Schutz von Herz, Seele und Geldbeutel

Hilfe zur Selbsthilfe durch: Sensibilisierung – Vorsicht bei der Offenlegung der eigenen Daten – nicht nur mit rosaroter Brille und Schmetterlingen im Bauch entscheiden – alle Abos im Blick behalten, finanzielles Limit setzen und die Kündigungsfristen passend im Kalender hinterlegen – zeitliches Limit für die Nutzung der Dating-Abos setzen. Allerdings gibt es Millionen von Erfolgsgeschichten über Dating-Apps und Partnerschaftsvermittlungen. 

Probleme verursachen also https://www.dr-schulte.de/bezness-juristische-und-menschliche-herausforderung/

Oder auch hier lesen: „Tinder Schwindler Simon Leviev“ oder Rechtsprobleme bei einseitigen ökonomischen Interessen

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 9241 vom 19. Juni 2024 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich