BHW Bausparkasse AG löscht Negativeintrag bei der Schufa Holding AG - Dr Thomas Schulte

BHW Bausparkasse AG löscht Negativeintrag bei der Schufa Holding AG

Schufa Holding AG und Negativeinträge

Die BHW Bausparkasse AG, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln, hat nach außergerichtlicher Tätigkeit der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG gelöscht. Der Negativeintrag wurde durch die accredis Inkasso- und Kreditabwicklungs-GmbH für die BHW Bausparkasse AG dort vorgenommen.

Eingetragen war ein Forderungsbetrag i. H. v. 255.330,00 €, welcher aus einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde herrührte. Die Forderung war bereits zum 22.02.2012 durch den aus Karlsruhe stammenden Mandanten abgelöst worden. Im Schufa-Datenbestand war die Angelegenheit versehentlich doppelt eingetragen worden, zum einen unter der Bezeichnung „BHW Bausparkasse AG“ mit der entsprechenden Vertragsnummer bei der BHW sowie unter der Bezeichnung „accredis Inkasso- und Kreditabwicklungs GmbH für BHW Bausparkasse“ unter einer anderen Abwicklungsnummer, die wahrscheinlich das Inkassounternehmen für sich selbst vergeben hatte.

Diese Doppeleintragung (vgl. Kammergericht, VuR 2012, 367 ff.) wurde in einem Schreiben an die BHW Bausparkasse ebenso gerügt, wie die Tatsache, dass die Eintragungsvoraussetzungen des § 28a BDSG nicht vorlagen.

In diesem Fall meldete sich die Schufa zum 28.11.2014 und lehnte zunächst eine Löschung der Negativeintragung ab. Sie verwies darauf, dass die Titulierung durch die Grundschuldbestellungsurkunde eine Eintragung rechtfertige. Nach Prüfung der Angelegenheit meldete sich aber auch noch kurz vor Weihnachten die BHW Bausparkasse AG mit Schreiben vom 18.12.2014 und teilte mit, dass die Eintragungen ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden Rechtspflicht durch das Inkassounternehmen accredis gelöscht werden würden. Zudem verpflichtete sich die BHW Bausparkasse dazu, die entstandenen außergerichtlichen Kosten i. H. v. 1.285,44 € zu übernehmen.

Daraufhin teilte auch die Schufa mit, dass sie den Eintrag der BHW Bausparkasse nach nochmaliger Überprüfung der Daten gelöscht habe.

Zu der Angelegenheit teilt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team Folgendes mit:

„Die notarielle Grundschuldbestellungsurkunde ist ein Titel i. S. v. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. Einen solchen Titel kann man gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 1 BDSG bei der Auskunftei als offene Forderung eintragen. Wichtig ist jedoch, dass die Forderung auch fällig ist. Dies ist in jedem Fall durch die eintragende Stelle zu überprüfen und auch nachzuweisen. Wenn die notarielle Grundschuldbestellungsurkunde dem Gläubiger noch nicht erneut durch einen Notar oder Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, kann von einer fälligen Forderung zum Beispiel nicht die Rede sein. Eine Eintragung wäre dann gerade nicht zu rechtfertigen. Es kommt daher also immer auf eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls an.“

Bei Fragen rund um die Eintragung von offenen Forderungen, egal, ob aus einer Grundschuldbestellungsurkunde, einem gerichtlichen Titel oder lediglich einer Forderung aus einem Vertragsverhältnis, die bei der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei als Negativmerkmal eingemeldet wurde, stehen Rat suchenden Betroffenen die Rechtsanwälte Dr. Thomas Schulte und Team zur Verfügung.

Ein negativer Eintrag bei Auskunfteien wie der Schufa kann das Leben drastisch verändern. Plötzlich wird der Kredit abgelehnt, der Handyvertrag verweigert oder die Wohnungssuche zur unüberwindbaren Hürde. Oft wissen Betroffene nicht einmal, dass ein solcher Eintrag existiert – geschweige denn, ob er berechtigt ist. Die Folgen sind jedoch immer gleich: Einschränkungen der finanziellen Freiheit und ein permanentes Stigma für die eigene Bonität.

Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht das Problem: Ein Verbraucher erhielt von der Pair Finance GmbH, einem Inkassodienstleister, eine unberechtigte Forderung. Trotz klarer Gegenbeweise folgte ein negativer Eintrag bei der Schufa, der dazu führte, dass der Betroffene keine Finanzierung für sein Eigenheim erhielt. Dieser Fall zeigt: Negativeinträge haben oft weitreichende Folgen, wenngleich sie unrechtmäßig sind.

Dr. Thomas Schulte, ein renommierter Rechtsanwalt aus Berlin mit 30 Jahren Erfahrung im Kapitalanlagen- und Verbraucherrecht, weiß genau, welche Schritte notwendig sind, um solche Einträge zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen. Mit seiner Expertise hat er bereits unzähligen Mandanten geholfen, ihre Bonität wiederherzustellen und sich gegen unrechtmäßige Forderungen zu wehren.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: von den rechtlichen Grundlagen über praktische Schritte hin zu Ihren Rechten als Betroffene.

 

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Rechtsgrundlagen für Schufa-Einträge und Löschung

Schufa-Einträge basieren auf der Verarbeitung personenbezogener Daten und unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses Interesse muss die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Weiterhin regelt Art. 17 DSGVO das „Recht auf Vergessenwerden“, das Betroffenen das Recht einräumt, die Löschung unrechtmäßig gespeicherter Daten zu verlangen.

Im deutschen Recht konkretisiert § 31 BDSG die Voraussetzungen für die Speicherung von Negativmerkmalen. Demnach sind Schufa-Einträge nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder auf einer Vertragsbeendigung nach zuvor erfolgter Mahnung beruht. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, liegt ein rechtswidriger Eintrag vor.

Der Fall der Pair Finance GmbH – ein weiteres aktuelles Beispiel 

Im konkreten Fall wurde ein negativer Eintrag der Pair Finance GmbH über eine vermeintliche Forderung gegenüber einer Privatperson vorgenommen. Die betroffene Person bestritt jedoch die Existenz der Forderung und wandte sich an die Pair Finance GmbH sowie die Schufa. Es stellte sich heraus, dass der Eintrag ohne ausreichende rechtliche Grundlage vorgenommen wurde. Insbesondere fehlte der Nachweis über zwei Mahnungen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG sowie ein Hinweis auf den bevorstehenden Negativeintrag.

Die betroffene Person machte daraufhin von ihrem Recht gemäß Art. 17 DSGVO Gebrauch und beantragte die Löschung des Eintrags. Da die Pair Finance GmbH keine ausreichenden Belege für die Forderung vorlegen konnte, entschied die Schufa Holding AG, den Eintrag zu löschen.

Unrechtmäßige Schufa-Einträge: Wie Inkassounternehmen Verbraucherrechte ignorieren

Frau L., eine engagierte Privatverbraucherin, erlebte einen Albtraum, der jedem passieren könnte: Sie erhielt plötzlich eine Schufa-Auskunft mit einem negativen Eintrag der Pair Finance GmbH über eine angebliche Forderung von 200 Euro. Doch die Sache hatte einen Haken – Frau L. hatte nie Leistungen von Pair Finance in Anspruch genommen. Der Schock saß tief, denn dieser Eintrag bedrohte ihre finanzielle Freiheit und machte sie in den Augen von Banken und Vermietern zur „unsicheren Kandidatin“.

Trotz mehrerer Nachfragen blieb Pair Finance stumm, und Frau L. fühlte sich hilflos. Erst als sie sich an die Schufa wandte und rechtliche Unterstützung suchte, wendete sich das Blatt. Mit Verweis auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) und Art. 17 DSGVO sowie § 31 BDSG machte ihr Anwalt klar, dass der Eintrag rechtswidrig war. Es stellte sich heraus, dass weder Mahnungen noch ein Hinweis auf den bevorstehenden Negativeintrag vorlagen – ein klarer Verstoß gegen die Rechte der Verbraucherin.

Die Konsequenz: Die Schufa musste den Eintrag löschen, und Frau L. erhielt nicht nur ihre Bonität zurück, sondern auch eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Ein Happy End – doch der Fall zeigt, wie schnell unrechtmäßige Einträge das Leben aus der Bahn werfen können und wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen und durchzusetzen.

Art. 21 DSGVO – Widerspruch gegen die Verarbeitung

Ein weiteres starkes Instrument für Betroffene ist Art. 21 DSGVO. Dieser Artikel erlaubt es, der Verarbeitung personenbezogener Daten aus Gründen zu widersprechen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben. Die verantwortliche Stelle, in diesem Fall die Pair Finance GmbH oder die Schufa, darf die Daten dann nur weiter verarbeiten, wenn sie zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen kann.

Im Fall der Pair Finance GmbH legte die betroffene Person gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch ein. Sie argumentierte, dass die Verarbeitung ihrer Daten ohne berechtigtes Interesse erfolgte und ihre berufliche sowie private Bonität erheblich beeinträchtigte. Da Pair Finance keine ausreichenden Gründe nachweisen konnte, entschied die Schufa, dem Widerspruch stattzugeben und den Eintrag zu löschen.

Schadenersatzansprüche gemäß Art. 82 DSGVO

Art. 82 DSGVO gibt Betroffenen das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wenn durch eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten ein Schaden entstanden ist. Im vorliegenden Fall argumentierte die betroffene Person, dass der unrechtmäßige Eintrag ihre Kreditwürdigkeit und berufliche Position erheblich beeinträchtigt habe. Das zuständige Gericht sah dies als begründet an und sprach der betroffenen Person eine Entschädigung für den immateriellen Schaden zu.

So wehren Sie sich gegen falsche Schufa-Einträge: praktische Tipps mit juristischer Expertise

Ein unrechtmäßiger Schufa-Eintrag kann verheerende Auswirkungen auf Ihr Leben haben – doch Betroffene sind nicht machtlos. Der erste Schritt ist entscheidend: Überprüfen Sie Ihre Schufa-Auskunft regelmäßig, um böse Überraschungen frühzeitig zu erkennen. Finden Sie Unstimmigkeiten, sollten Sie sofort handeln. Eine schriftliche Kontaktaufnahme mit der eintragenden Stelle und der Schufa ist unerlässlich. Formulieren Sie Ihren Antrag auf Löschung klar und präzise, mit einer nachvollziehbaren Begründung und rechtlichen Verweisen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Experte für Löschungen von Negativeinträgen, empfiehlt dabei, sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) und Art. 17 DSGVO sowie auf § 31 BDSG zu stützen. „Ein fundierter, rechtlich sauber formulierter Antrag zeigt Wirkung und zwingt die eintragende Stelle, ihre Behauptungen nachzuweisen“, erklärt Dr. Schulte.

Bleibt eine Reaktion aus, kann der nächste Schritt eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde sein. In komplexeren Fällen oder bei fehlendem Erfolg sollten Betroffene nicht zögern, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. „Ein erfahrener Anwalt kennt die Mechanismen und Tricks der Eintragenden und kann Ihre Rechte effektiv durchsetzen“, so Dr. Schulte weiter.

Wichtig: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente sorgfältig auf, von Mahnungen bis zu Schreiben der Schufa. Diese können entscheidend sein, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Mit Wissen, Beharrlichkeit und juristischer Unterstützung haben Sie die besten Chancen, Ihre Bonität zurückzugewinnen.

Fazit: Ihre Bonität ist es wert, für Ihre Rechte zu kämpfen

Der Fall der Pair Finance GmbH macht deutlich, wie schnell ein unberechtigter Schufa-Eintrag das Leben Betroffener aus den Fugen reißen kann – sei es bei der Wohnungssuche, einem dringend benötigten Kredit oder der alltäglichen finanziellen Planung. Doch genauso zeigt dieser Fall, dass niemand solchen Einträgen hilflos ausgeliefert ist. Verbraucher haben starke Rechte, um sich gegen unrechtmäßige Einträge zu wehren, ihre Bonität zu schützen und sogar Schadensersatz für die erlittenen Nachteile einzufordern.

Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt und Experte für Verbraucherrechte, ermutigt Betroffene, aktiv zu werden: „Wer rechtzeitig handelt, klar kommuniziert und sich auf die geltenden Datenschutzgesetze beruft, hat gute Chancen, die Eintragung nicht nur löschen zu lassen, sondern auch Gerechtigkeit zu erfahren.“

Dieser Beitrag ist ein Weckruf an alle, die sich ihrer Bonität nicht sicher sind: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Schufa-Auskunft, lassen Sie sich von vermeintlichen Inkassoschreiben nicht einschüchtern und holen Sie sich im Zweifelsfall rechtliche Unterstützung. Ihre finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit sind es wert, dafür einzustehen.

Ein unrechtmäßiger Eintrag bei der Schufa oder anderen Auskunfteien kann das Leben erheblich beeinträchtigen – von abgelehnten Krediten bis hin zu Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Lassen Sie das nicht auf sich sitzen! Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Bonität zu schützen.

Prüfen Sie Ihre Schufa-Auskunft noch heute und handeln Sie frühzeitig! Nutzen Sie die Möglichkeit, sich zu informieren und rechtzeitig Schritte einzuleiten. Lesen Sie weitere Informationen auf unserer Übersichtsseite zu Verbraucherrechten und lassen Sie sich in unserem Artikel „So erkennen und beseitigen Sie Schufa-Fehler“ inspirieren.

Kontaktieren Sie Dr. Schulte direkt über die Kanzleiwebsite oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin telefonisch unter 030 – 22 19 220 20. Ihr Recht auf finanzielle Freiheit ist nur einen Schritt entfernt! Fremdsprachliche Informationen unter.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1575 vom 24. März 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich