Muslima darf während des Unterrichts keine „Religionsmaske“ tragen
keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht – Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München
Die Kanzlei wird von Dr. Thomas Schulte alleine betrieben mit dem Fokus auf Reputationsrecht und Kapitalanlagenrecht für Unternehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte wurde 1995 gegründet. Durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, die später dazukam, entstand eine größere Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei. Viele Fachbeiträge, TV und Radio Beiträge entstanden, im Laufe der Jahre. Diese Beiträge finden Sie in der Bibliothek.
keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht – Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München
Die Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag jedoch aufgrund der weit verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete
Vermientes Gelände, aber mit ungeahnten Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Der Handelsvertreter übernimmt für einen anderen – den Unternehmer – Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen
Das Vermögensanlagegesetz verändert die Rechtsanlage in Bezug auf die Vermittlung von Kapitalanlagen und versucht mit einer Unsitte Schluss zu machen. Der Vertrieb von Kapitalanlagen über
Die Rechtszersplitterung im Bereich Kapitalanlagen- und Versicherungsrecht wird seitens der Bundesregierung konsequent weiter betrieben und nunmehr ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verkündet.
Der Kapitalmarkt für Produkte, die ausserhalb von Banken und Versicherungen vertrieben werden, wird reformiert. Dazu gehört auch, dass die Gewerbeordnung geändert wird und freie Finanzanlagenvermittler
Als Inhaber eines Vollstreckungstitels sollte man sich eigentlich glücklich schätzen können, denn man darf daraus offiziell in das Vermögen des Schuldner vollstrecken und seine Vermögenswerte
Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist (immer noch) besser Am 22. Mai 2007 ist die neue „Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung“ (VersVermV)