Dr. Schulte, Rechtsanwalt in Berlin, Referent für Fragen rund um das Recht der Geldwäsche äußerte sich angesichts des Verbots der Bitcoin in Thailand wie folgt:
Thailand hat als erstes Land weltweit ein Verbot für den An- und Verkauf der virtuellen Währung Bitcoin ausgesprochen.
Eigentlich sollte das Treffen zwischen Vertretern der thailändischen Bitcoin-Börse Bitcoin Co. Ltd. und der Bank of Thailand in dieser Woche eine Zulassung der virtuellen Währung in Thailand erwirken. Stattdessen sprachen die thailändischen Finanzhüter nach den Erläuterungen der Geschäftspläne ein Verbot für den An- und Verkauf sowie Zahlungsvorgänge mit Bitcoin aus. Thailand ist damit das erste Land, das ein Transaktionverbot für die virtuelle Währung verhängt. Der Grund: Es gebe weder Kontrollmechanismen noch gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Bitcoin.
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, befürwortet die Entscheidung der Bank of Thailand: „Hinter dem virtuellen Zahlungsmittel Bitcoin steht keine Notenbank und kein Staat. Theoretisch kann jeder PC-Nutzer, der einen Bitcoin-Client auf seinem Rechner installiert hat, die virtuelle Währung fernab von staatlicher Kontrolle selbst herstellen. Was gerade in Zeiten von PRISM nach einer recht guten Idee klingt, bringt allerdings auch wesentliche Haken mit sich. Denn alle Schandtaten, die bereits mit realem Geld möglich sind, können jetzt anonym, global und in bislang unklarem rechtlichen Raum getätigt werden.“
Vereinfacht Geldwäsche und Kapitalanlagenbetrug
Als mögliche kriminelle Machenschaften führt Dr. Schulte unter anderem Geldwäsche an. Auch Kapitalanlagenbetrug ist mit Bitcoin einfacher möglich. Um die virtuelle Währung sicherer zu machen, seien laut dem Experten einheitliche und grenzüberschreitende Regelungen notwendig. „Denn ob sich das Problem durch ein einfaches Verbot in einzelnen Ländern, wie jetzt in Thailand geschehen, lösen lässt, ist in Zeiten globalen Internethandelns stark zu bezweifeln,“ so Dr. Schulte.
Wir versuchen als Vertreter geschädigter Firmen und Privatpersonen zu helfen. Virtuelle Zahlungsströme erschweren unsere Arbeit. Die zaghaften Ansätze der Vermögensbeschlagnahme nach der deutschen Strafprozessordnung und die Überwachung durch Geldwäschebeauftragte bei Banken, Versicherungen und Handel werden durch die Rechtspraxis überholt.