Die Rechtsanwälte wurden beauftragt gegenüber einem Leasinggeber für hochwertige Kraftfahrzeuge aus Bayern die Löschung eines negativen Schufaeintrages zu erwirken.
Dr. Schulte und sein Team als erfolgreiche Spezialisten im Schufa-Recht konnten erneut Schufa-Opfer helfen und negativen Eintrag bei der Schufa zur Löschung bringen.
Frau Rechtsanwältin Wiest erläutert den Sachverhalt und meint hierzu: „Zu dem Schufaeintrag kam es, weil aufgrund einer unvorhergesehenen Kontosperrung eine Leasingrate nicht abgebucht werden konnte. Diese Kontosperrung wurde dem Leasinggeber unverzüglich angezeigt und mitgeteilt, dass nach Aufhebung der Kontensperrung sofort die Rate beglichen werden konnte und auch in die Wege geleitet wurde. Dennoch nahm der Leasinggeber die Kontosperrung und die fehlende Möglichkeit des Einzuges der Leasingrate zum Anlass und kündigte den Leasingvertrag“.
Dabei handelte es sich bei der rückständigen Leasingrate lediglich um einen Kleinstbetrag unter 1.000,00 Euro. Außerdem wurde nach Aufhebung der Kontosperrung die fehlende Leasingrate unverzüglich überwiesen. Der Schufa-Eintrag wurde dann seitens des Leasinggebers als erledigt gemeldet. Da der Schufaeintrag fristgerecht binnen eines Monats nach Anmeldung ausgeglichen wurde, wandte sich der Rechtsschutzsuchende an die Rechtsanwälte mit der Bitte ihm hinsichtlich der Löschung des Schufaeintrages behilflich zu sein.
Nach zweimaligen Schriftverkehr mit dem Leasinggeber teilte dieser nunmehr mit, dass er den Schufaeintrag zur Löschung gebracht hat. Darüber hinaus erkannte der Leasinggeber sein Versäumnis und ist in dieser Angelegenheit auch bereit, die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu zahlen.
Rechtsanwältin Wiest: „Die Kostenübernahme ist jedoch nicht immer der Fall, da außergerichtliche Gebühren in aller Regel nicht übernommen werden müssen.“