Vermarktung Brockhaus-Lexika: inmediaOne GmbH mit erfolgreichen Verkaufsmodell – Warum Käufer jetzt die Widerrufsbelehrungen prüfen können
Bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team melden sich vermehrt Verbraucher, die in den letzten Jahren von Mitarbeitern der InmediaOne GmbH, Carl-Bertelsmann-Str. 105 – 109 (heute: An der Autobahn 752) in Gütersloh teure Druckwerke – z.B. Lexika, Märchen der Welt (12. Bände), Mercator Atlas, Kupferbibel Altes und Neues Testament (AT und NT), Schätze der Vatikanischen Bibliothek, Brockhaus Meilensteine und Enzyklopädien (um nur die meistverkauften Werke zu nennen) – erworben haben. Die InmediaOne GmbH war bis zum 30.06.2014 der Direktvertrieb der Bertelsmann AG (heute: Bertelsmann SE & Co. KGaA – Kommanditgesellschaft auf Aktien), mit Hauptsitz Carl-Bertelsmann-Straße 270 in Gütersloh.
Bertelsmann als Drückerkolonne für Brockhaus-Lexika?
Rechtsanwältin Dana Wiest: „Nein so schlimm auch wieder nicht!“ Aber: Die teuren Bücher und die geschickte Vermarktung führten dazu, dass manche Käufer sich verschuldet haben. Um die hohen Preise bezahlen zu können, zahlen die betroffenen Kunden, Familienmütter und Väter den Kaufpreis vielfach auf Raten ab.
Brockhaus ist gar kein Brockhaus – heißt nur so
Die Wochenzeitschrift „Zeit“ aus dem Jahre 1958 vermeldete bereits: „Der Brockhaus, das große deutsche Konversationslexikon, ist, genaugenommen, nicht von Brockhaus begründet worden. Friedrich Arnold Brockhaus, ein Zeitgenosse Goethes, begründete im Jahre 1805 in Amsterdam die Verlags-, Export- und Kommissionsbuchhandlung gleichen Namens. Im Jahre 1808 kaufte er das 1796 von Löbel und Franke begonnene Konversationslexikon, das er zu Ende führte und zu einem der volkstümlichen Werke seiner Zeit erhob.
Warum nennt sich das Konversationslexikon eigentlich so?
Die Aufgabe des Lexikons war es, Streitigkeiten, Dispute und oder Unsicherheiten bei Konversationen – also Gesprächen – zu lösen.
Motive unserer Mandanten – teure Bücher im Haushalt auf Kredit?
Unseren Mandanten ging es bei dem Erwerb häufig um eine gute Bildung für die Anvertrauten der Familie und den Familienangehörigen, also um die Schulbildung der Kinder, Jugendlichen, Studenten und Auszubildenden. Die Titel für die Bücher, z. B. Brockhaus Enzyklopädie, Weltatlas oder Brockhaus Chronik, waren geschickt gewählt. Nachschlagewerke mit Lern- und Wertsteigerungspotential. Das überzeugt natürlich. Denn die angewandte Argumentation, dass die Kinder einen besseren Start für das Berufsleben haben sollen und zum Wohle der Kinder, kann nicht gut genug in Bildung investiert werden, zog meist bei allen betroffenen Eltern, auch wenn die finanziellen Mittel dafür oftmals nicht vorhanden waren.
Haustürverkauf mit falschen Widerrufsbelehrungen
Die Verträge sind fast überwiegend in einer Haustürsituation abgeschlossen und müssen richtige Widerrufsbelehrungen haben – hieran krankt es möglicherweise.
Unsere Mandanten berichteten, dass sie überraschend zu Hause Besuch erhielten von einem Mitarbeiter der inmediaOne GmbH. Es wurde einfach an der Haustür geklingelt und ein Verkaufsgespräch begonnen. Argument war – wie uns Mandanten berichteten – die sehr guten Wertsteigerungsmöglichkeiten der Bücher. Das Klingeln an der Haustür, um im Zuhause der Mandanten einen Kaufvertrag abzuschließen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Haustürsituation.
Mit Ratenzahlung zum Ziel: Bildung der Jugend heute bedeutet Wohlstand und Chancengleichheit für Morgen
Der Hauptvorwurf der Betroffenen: die Bücher und Wissensmedien wurden zu hohen Preisen angeboten. Viele unserer Mandanten konnten es sich nicht leisten, den Kaufpreis auf einmal zu bezahlen. Hier wurde nun in die Trickkiste gegriffen. Um die Bücher und Wissensmedien zu dem Preis verkaufen zu können, wurde den Mandanten angeboten, den Gesamtkaufpreis in Raten zu zahlen. Oftmals war die Ratenzahlung, natürlich mit einem entsprechenden Zinsaufschlag, über 72 Monate vereinbart.
Ratenzahlung war das Schlagwort, so wurden die Erziehungsberechtigten überzeugt, einen Kauf auf Raten zu tätigen, damit auch hier die Familienangehörigen eine gute Chance auf Bildung haben. Rechtsanwältin Wiest gibt zu bedenken, dass Kaufverträge, welche in einer Haustürsituation abgeschlossen werden, eine Widerrufsbelehrung haben müssen. Dies war auch stets der Fall, doch die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung ist maßgeblich und ausschlaggebend.
Damit die Widerrufsfrist ordnungsgemäß zu laufen beginnt, müssen die rechtlichen und vertraglichen Regelungen von Widerrufsbelehrungen bei Haustürsituationen eingehalten werden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB haben eine Vielzahl von Verträgen geprüft und dabei festgestellt, dass die überwiegende Zahl der eingegangenen Verträge auch heute noch auf Grund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerrufen werden kann. Der Lauf der Widerrufsfrist hat durch die Fehlerhaftigkeit nicht begonnen. Rechtlich ist das auf keinen Fall vollständig geklärt. Wir müssen warten wie sich die rechtliche Situation entwickeln wird. Aufgrund von Arbeitsüberlastung sind wir in diesem Rechtsgebiet nicht mehr tätig.