Professor Titel

Bund muss Entschädigungsregeln im Atomausstieg nachbessern

Karlsruhe (jur). Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2011 muss der Bund die Entschädigungszahlungen für die betroffenen Stromkonzerne neu regeln. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag, 12. November 2020, veröffentlichten Beschluss entschieden hat, ist der Gesetzgeber den von den Verfassungsrichtern im Urteil vom 6. Dezember 2016 (Az.: 1 BvR 1550/19) aufgestellten Vorgaben zu den Entschädigungszahlungen nicht nachgekommen. Die vorgenommenen Änderungen des Atomge …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 3808 vom 17. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich