Der Fernsehsender WDR berichtet am 22.06.2015 ausführlich über die Situation einer Krankenschwester, die 70.000 € in Goldgeschäfte rund um die BWF investiert http://www.capital.de/themen/prozess-um-falschgold-beginnt-mit-panne.html hat. Wir wurden hierzu befragt und standen Rede und Antwort.
Erschreckend war eine Information, die bei den Dreharbeiten noch nicht bekannt war. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber dem TV Team, dass nur etwa 250 kg Gold echt gewesen sein sollen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit drucken wir die Fragen des Redakteurs und unsere Antworten.
1. Wann wusste die Bafin von den Geschäften der BWF-Stiftung? Wann wurde sie informiert?
Der Rechtsanwalt muss wie ein Arzt über Krankheiten schweigen. Der Anwalt darf auch nicht eine staatliche Strafuntersuchung durch Akteninformationen an die Öffentlichkeit gefährden. Völlig egal ist, wie seine private Meinung dazu ist. Deshalb nur so viel:
Bekannt ist, dass die Gewerbeaufsicht in Berlin und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Start des Produktes informiert im Sommer/ Herbst 2011.
Diese Behörden sind aber keine Wundertäter; die großen Skandale im Bereich grauer Markt und Bankenaufsicht zeigen, dass gewisse weltweite Geschäfte offenbar nicht effektiv kontrolliert werden können, teilweise fehlt es an Gesetzen. Deshalb wird das brandneue sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz schon jetzt heftig als sinnlos im Sinne des Anlegerschutzes bewertet.
2. Wurde die Aufsichtsbehörde nur durch Sie, oder auch durch Andere informiert?
Es ist richtig und bekannt, dass wir immer raten offen mit den Behörden Kontakt zu suchen und transparent zu agieren. Das ist schon wegen der Geldwäschevorgaben wichtig.
Ob hier die Gesetze nicht ausreichen oder es Versäumnisse gab können wir nicht beurteilen. Rechtliche Regeln sollen alle schützen. Es macht doch keinen Sinn einen Betrieb sei es eine Hühnerzucht oder einen Goldhandel aufzuziehen, zu ackern und dann kommt nach ein paar Jahren ein Gendarm und sperrt den Hof und das Geschäft zu. Deshalb lautet die Regel: raus mit der Sprache, weil Lügen kurze Beine haben.
3. Welche Wirtschaftsprüfer haben ihres Wissens nach die Goldbestände kontrolliert und attestiert, das Gold vorhanden ist, um Anlegergelder zurückzuzahlen?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Goldbestände wurden mehrfach geprüft, teilweise ohne längere Vorankündigung. Man darf nicht vergessen, dass diese Prüfungen ja keine staatlichen Prüfungen waren, sondern freiwillige Maßnahmen der Firma. Prüfungen haben bekanntlich ein Berliner Wirtschaftsprüfer und auch eine weltweite agierende Prüfungsgesellschaft vorgenommen.
Viele Goldhändler und andere Fachexperten haben uns mitgeteilt, sie hätten in ihrem Leben noch niemals sogenanntes Katzengold gesehen. Wie hier die Prüfungen ausgehen, wissen wir nicht. Wir als Rechtsanwälte können das eigentlich kaum glauben, wir verstehen auch nicht, warum die Materialprüfung jetzt so lange dauert.
4. Welche Aufgaben haben Sie für die BWF-Stiftung übernommen?
Wir sind Rechtsanwälte und arbeiten im Bereich „Rechtsberatung. Wir haben genauso wie Ärzte hunderte Patienten, viele Mandanten. Ich bin mit den Kollegen sozusagen Arzt der Fußballmannschaft, aber nicht für Fouls auf dem Spielfeld zuständig. Jedenfalls mitgespielt haben wir nicht.
5. Wann sind sie ausgestiegen?
Der Begriff passt irgendwie nicht, Patienten können zu so vielen Ärzten laufen wie sie möchten und sich untersuchen lassen. Gleiches gilt auch für Mandanten. In diesem Fall gab es ein Strafverfahren und eine Schließungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung im Februar 2015. Wir stehen selbstverständlich auch Behörden, Opfern oder der Öffentlichkeit zur Verfügung, müssen uns aber an Recht und Gesetz halten. Mandate für Mandanten enden für Rechtsanwälte durch Zielerreichung (z.B. Mietrechtsprozess gewonnen) oder Kündigung.
6. Wann hatten sie die Vermutung/Verdacht, dass hier möglicherweise etwas nicht richtig läuft?
Das weiß ich bis heute nicht. Ich finde es verstörend, dass bisher nichts richtig bekannt ist. Vermutungen und Gerüchte sind schlimm. In der Öffentlichkeit kommt es deshalb zu wilden Spekulationen. Sorgfältige Arbeit der Behörden dauert eben. Wir können das nicht beschleunigen.
7. Haben Sie eine Vermutung, wohin das Gold verschwunden sein kann?
Nein, wir wissen noch nicht einmal, ob Gold verschwunden ist. M.E. müssen wir aus dem Verfahren Schlüsse ziehen: Wir als Rechtsanwälte, die in der Regel Opfer von falschen Beratungen im Bereich Geld und Versicherung vertreten, haben in den zwanzig Jahren folgendes gelernt, dass auch heute noch die alten Sprichworte stimmen: diese Beratung der Leute, die nichts bezahlen beim Makler oder Versicherungsvertreter führt nur Opfer:…. bei der Geldanlage „guter Rat ist teuer“ Es ist ja nicht alles Gold, was glänzt. Viele Köche verderben den Brei und Lügen haben kurze Beine. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Ende Interviewtext Dr. Thomas Schulte
Der WDR schildert seine Erkenntnisse auf der Internetseite des WDR wie folgt: http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/
Update vom 03.09.2015
Dr. Schulte und sein Team wehrt sich mittels einer Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgerichtshof Berlin gegen die Einbeziehung in ein laufendes Strafverfahren in Sachen BWF Stiftung. Diese Verfassungsbeschwerde betrifft die Schnittstelle zwischen strafermittlungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden und dem anwaltlichen Berufsrecht. Wir haben die Rechtsanwaltskammer Berlin um Unterstützung gebeten. Neben formellen Fragen der Strafprozessordnung geht es um die Einschätzung einer sog. berufstypische Beihilfe. Die Rechtsanwälte argumentieren hier, http://www.capital.de/themen/prozess-um-falschgold-beginnt-mit-panne.html dass es angesichts der von zwei unterschiedlichen Wirtschaftsprüfern bestätigen Gold(über)-Menge Unregelmäßigkeiten für Dritte nicht erkennbar sein konnten. Mit einer zügigen Entscheidung durch den Landesverfassungsgerichtshof rechnen die Beschwerdeführer allerdings nicht.
Zugleich meldet die Pressestelle der Polizei am 02.09.2015 den Vollzug von vier Haftbefehlen in dem laufenden Strafverfahren. Näheres hierzu ist uns nicht bekannt. Als Gründe für die sogenannte Untersuchungshaft kommen nach den gesetzlichen Tatbeständen insbesondere eine erkannte Flucht- oder Verdunkelungsgefahr in Betracht. Die Untersuchungshaft dient nicht als Strafe, sondern ist ein Mittel die Durchführung des Strafverfahrens zu sichern. Das Strafverfahren wird durch diese Maßnahme eher beschleunigt.
Update vom 20.06.2018
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