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Churning – wie sich Ihr Vermögen blitzschnell in Provision verwandelt

Churning
oder
wie sich Ihr Vermögen blitzschnell in Provision verwandelt 

Churning kommt aus dem englischen und heißt wörtlich übersetzt „Buttern“. Dies ist eine sehr treffende Bezeichnung, denn so, wie beim Buttermachen die Milch umgerührt und der Rahm abgeschöpft wird, schichtet beim Churning der Vermögensverwalter eifrig das Kapital um und schöpft die anfallenden Gebühren ab. Nach einiger Zeit ist dann leider keine Milch mehr da.

Churning ist eine raffinierte Betrugstechnik und gar nicht so leicht nachzuweisen. Häufiges Umschichten des Anlagekapitals kann ja durchaus durch eine ungünstige Börsenlage gerechtfertigt sein und daher hat und braucht der Vermögensverwalter schließlich seinen Freiraum.

Verdachtsmomente
Verdächtig ist natürlich, wenn das Kapital trotz guter Börsenentwicklung schrumpft. Entscheidend bei der Beurteilung ist dabei das Anlageziel des Kunden: Je risikobereiter er ist, desto öfter kann der Verwalter das Kapital umschichten, ohne sich der Gefahr auszusetzen, sich einen Verstoß gegen die Interessen des Anlegers nachweisen zu lassen.
Daher versuchen die Vermögensverwalter oder auch Anlageberater auch den Kunden zu immer risikoreicheren Anlagen zu drängen – um sich so zu decken.

Beispiel gefällig?
So zum Beispiel im Fall der Renate K., einer rüstigen 84-jährigen Rentnerin, die im Seniorenheim von ihrer Witwenrente lebt und von ihrem verstorbenen Ehemann ein größeres Wertpapierdepot geerbt hat. Sie selbst hatte sich nie um die Geschäfte ihres Ehemanns gekümmert und vertraute den Ratschlägen ihres Anlageberaters bei der Bank. Das hätte sie besser nicht tun sollen: ihr Depot wurde umgeschichtet aus sicheren DAX-Werten und Bundesschatzbriefen wurden erst Fondsanlagen, dann Beteiligungen am grauen Kapitalmarkt und dann wurde immer mehr und riskoreichere Geschäfte getätigt, bis auf  das Depot nur noch 50% des vorherigen Wertes aufwies.
Dann wurde die ältere Dame misstrauisch und wandte sich an den Anwalt ihres Vertrauens, der ihre Schadensersatzansprüche gegen die Bank un den untreuen Berater durchsetzte.
Aber die Churning-Problematik betrifft sicher nicht nur ältere Damen, jeder der viel Geld zur Verfügung hat oder keine Zeit hat, sich um die Anlagen selbst zu kümmern ist gefährdet.

Wie erkenne ich Churning?
Erstes Indiz für übermäßig häufiges Umschichten ist die hohe Zahl von Transaktionen innerhalb kurzer Zeit. Das Landgericht Düsseldorf hielt 201 gehandelte Kontrakte in einem Zeitraum von zwölf Handelstagen für übermäßig viel (Urteil vom 18.9.1986 – Az. 9 O 76/86), das Landgericht Frankfurt hielt 103 Trades innerhalb von zwei Monaten für ein Churning-Signal (Urteil vom 15.7.1985 – Az. 2/21 O 14/85).
 
Der Fachmann erkennt anhand des Umsatzquotienten und der Break-even-Kennzahl, ob ein Churning -Fall vorliegt, dass ist für den normalen Anleger natürlich schwerer. Aber es gibt Alarmzeichen. Zum Beispiel kann der Anleger durchaus erkennen, ob der Vermögensverwalter ein so genanntes In- and Out-Trading erkennen. Beim In- and Out-Trading werden erworbene Wertpapiere nach kurzer Zeit wieder verkauft, obwohl sich weder der Kurs deutlich verändert hat noch wichtige Informationen bekannt wurden. Besonders auffällig: Ein- und derselbe Wert wird mehrfach ge- und verkauft wird.
Schwieriger ist es schon, wenn das Commission-to-Equity-Verhältnis beurteilt werden soll. Darunter versteht der Broker das Verhältnis der Provisionskosten im Vergleich zur Anlagesumme. Bei Aktiengeschäften besteht der Verdacht auf Churning, wenn im Jahr 15 Prozent der Anlagesumme für Provisonen aufgewendet werden. Für Börsentermingeschäfte gelten weit höhere Spesen noch als normal: hier leuchten die Alarmsignale, wenn monatlich etwa 17 Prozent Spesen anfallen.
Schwer ist es zu erkennen, wenn der Vermögensverwalter wirtschaftlich sinnlose Geschäfte tätigt. Dies bedeutet, dass der Broker  Geschäfte macht , für die es keinen konkreten Anlass gibt, keine Kursänderungen, keine besonderen Ereignisse; aber Provisionszahlungen werden fällig. Leider lassen sich solche Geschäfte in der Regel erst im Nachhinein vor Gericht beweisen, günstigstenfalls bei einem Anwalt, der mehrere Geschädigte vertritt und ihre Transaktionen vergleichen kann:
Der Vermögensverwalter kauft ein Papier für einen Kunden und verkauft es für einen anderen mit ähnlichem Anlageziel. Oder er schiebt Papiere zwischen den Anlegern hin und her.

Achtung bei Provisionsvereinbarungen

Churning wird gefördert, wenn Mitarbeiter der Vermögensverwaltungsgesellschaft bestimmte Mindestumsätze machen müssen oder an Provisionen beteiligt sind. Als Indiz hierfür kann dienen, wenn kurz vor Rechnungsabschluss-Terminen sich die Transaktionen häufen.
 

Fazit
Jeder Anlagen sollte seine Anlagen in regelmäßigen Abständen kontrollieren und von einem unabhängigen Fachmann überprüfen lassen, wenn der Verdacht des Churning auftaucht.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 290 vom 16. März 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich