Auch in Frankreich werden die Kapitalanleger nicht vor suspekten Kapitalanlagen verschont. So hat erst kürzlich das Unternehmen « La société Global Patrimoine Investissement », kurz « Legendre Patrimoine » (https://www.legendre-patrimoine.com/) die Aufmerksamkeit der französischen Aufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers (AMF) auf sich gezogen.
Die Legendre Patrimoine mit Sitz auf den Champs- Elysées, Paris, bietet laut ihrer Internetseite Steuersparmodelle im Immobilienbereich sowie verschieden Kapitalanlagen unter anderem im Bereich Photovoltaik an. Für das Finanzprodukt „France Energies Rendement“ werden Renditen von bis zu 4%, 6% und 7 % versprochen.
Unter Berufung auf Artikel L. 621-15 I du Code monétaire et financier (französisches Währungs- und Finanzgesetz) hat die AMF die Angelegenheit an das Parquet de Paris (Staatsanwaltschaft Paris) weitergegeben und spricht allgemeine Warnhinweise aus, welche Kapitalanleger zum eigenen Schutz beachten sollten…
Rechtsanwältin und Maître en Droit (Université Paris Ouest Nanterre La Défense) Helena Winker der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB, Berlin, ist im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und stellt fest, dass die Angebotspalette der Kapitalanlagegesellschaften im Nachbarland den hiesigen in vielen Punkten gleichen. Gewinnversprechende Investitionen in erneuerbare Energien oder Steuersparimmobilien überzeugen viele deutsch- französische Kapitalanleger. Nur leider halten viele Anlagen grenzüberschreitend nicht das, was sie versprechen….
Das französische Recht gibt aber die Möglichkeit der Warnung. Diese Regeln könnten sinnvollerweise auch in Deutschland angewandt werden.