Recht und Gesetz

Communiqués de presse et appel général de vigilance de l‘ autorité des marchés financiers (AMF) en rapport de l’entreprise « Legendre Patrimoine »

Auch in Frankreich werden die Kapitalanleger nicht vor suspekten Kapitalanlagen verschont. So hat erst kürzlich das Unternehmen « La société Global Patrimoine Investissement », kurz  « Legendre Patrimoine » (https://www.legendre-patrimoine.com/) die Aufmerksamkeit der französischen Aufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers (AMF) auf sich gezogen.

 

Die Legendre Patrimoine mit Sitz auf den Champs- Elysées, Paris, bietet laut ihrer Internetseite Steuersparmodelle im Immobilienbereich sowie verschieden Kapitalanlagen unter anderem im Bereich Photovoltaik an. Für das Finanzprodukt „France Energies Rendement“ werden Renditen von bis zu 4%, 6% und 7 % versprochen.

Unter Berufung auf Artikel L. 621-15 I du Code monétaire et financier (französisches Währungs- und Finanzgesetz) hat die AMF  die Angelegenheit an das Parquet de Paris (Staatsanwaltschaft Paris) weitergegeben und spricht allgemeine Warnhinweise aus, welche  Kapitalanleger zum eigenen Schutz beachten sollten…

http://www.amf-france.org/Actualites/Communiques-de-presse/AMF/annee-2015.html?docId=workspace%3A%2F%2FSpacesStore%2Fdd0acab6-e183-4942-998a-936037e83834

Rechtsanwältin und Maître en Droit (Université Paris Ouest Nanterre La Défense) Helena Winker der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB, Berlin, ist im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und stellt fest, dass die Angebotspalette der Kapitalanlagegesellschaften im Nachbarland den hiesigen in vielen Punkten gleichen. Gewinnversprechende Investitionen in erneuerbare Energien oder Steuersparimmobilien überzeugen viele deutsch- französische Kapitalanleger. Nur leider halten viele Anlagen grenzüberschreitend nicht das, was sie versprechen….

Das französische Recht gibt aber die Möglichkeit der Warnung. Diese Regeln könnten sinnvollerweise auch in Deutschland angewandt werden. 

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1621 vom 11. Juni 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich