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DDR-Volkspolizisten erhalten keine höhere Rente

Kassel (jur). Für mehrere zehntausend ehemalige DDR-Polizisten führt das an sie ausgezahlte Verpflegungsgeld nicht zu einer höheren Rente, da es „nicht Bestandteil ihrer Besoldung“ war, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 RS 1/20 u.a.) am Mittwoch, 9. Dezember 2020. Damit wies das Gericht mehrere ehemalige Volkspolizisten aus Thüringens und Sachsen ab. Die insgesamt vier Kläger hatten frühestens seit 1957 einen Zuschlag zur Besoldung für ihre Verpflegung erhalten. …

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 3874 vom 10. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich