Kassel (jur). Für mehrere zehntausend ehemalige DDR-Polizisten führt das an sie ausgezahlte Verpflegungsgeld nicht zu einer höheren Rente, da es „nicht Bestandteil ihrer Besoldung“ war, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 RS 1/20 u.a.) am Mittwoch, 9. Dezember 2020. Damit wies das Gericht mehrere ehemalige Volkspolizisten aus Thüringens und Sachsen ab. Die insgesamt vier Kläger hatten frühestens seit 1957 einen Zuschlag zur Besoldung für ihre Verpflegung erhalten. …