Nicht nur im Süden Deutschlands, sondern auch in Berlin berichten Anleger der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, dass ihnen von verschiedenen Anlageberatern empfohlen wurde, ihre für die Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen zu kündigen.
Um den sich daraus ergebenden Erlös in Fonds der in Landshut ansässigen Debi Select Gruppe zu investieren – so z.B. in den geschlossenen Fonds „Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG“. Dabei wurden Renditen von jährlich bis zu 8,51 % versprochen.
Wie das Handelsblatt nun berichtet, zeigt Debi Select – ehemaliger Großaktionär des insolventen Stromhändlers TelDaFax – Auflösungserscheinungen. Seit August 2011 stocken die Ausschüttungen an die Anleger. Da das Geld der Anleger bei TelDaFax angelegt wurde, ist es nun im Rahmen der Insolvenz voraussichtlich verloren.
Im Internet kursieren unterschiedlichste Gerüchte, u.a. dass die Staatsanwaltschaft Landshut Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Debi Select aufgenommen habe oder ein falsches Debi Select Schreiben aufgetaucht sei.
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team geht momentan außergerichtlich gegen die Debi Select Gruppe sowie Anlageberater vor, die zu Beteiligungen an der Debi Select geraten haben. Eine Klage ist bereits in Arbeit.
Allen Anlegern der Debi Select ist zu raten, ihre Beteiligungen von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. Hierdurch kann eine Loslösung von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft und damit auch die Rückforderung der geleisteten Beiträge erreicht werden.