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Denic und Domaininhaber

Die Rechtsanwälte berichten

 
Domaininhaber sollten daran denken, ihre Adressdaten nach einem Umzug bei Ihrem Internet-Provider zu aktualisieren. Sonst können böse Überraschungen drohen bis hin zur Kündigung der Domain durch die Denic e.G. und die Übertragung der Domain auf einen anderen
 
In Deutschland sind gegenwärtig rund Acht Millionen sog. .de-Internet-Domains registriert. Wer erfahren möchte, wer der Inhaber dieser Domains ist, kann dies auf der Internetseite der in Frankfurt beheimatete DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft e.G. mittels der dort bereitgehaltenen Abfragemaske recherchieren. Doch nicht immer sind die dort bereitgehaltenen Daten zutreffend. Nicht in jedem Fall hat der Domaininhaber der Denic e.G. bewusst falsche Daten geliefert, um seine Herkunft im Internet zu verschleiern. Die weitaus häufiger anzutreffenden Fälle sind diejenigen, dass der Domaininhaber nicht nur virtuell umgezogen ist, sondern auch tatsächlich seine Anschrift gewechselt hat und die bei der Denic e.G. bereitgehaltene Adresse und Erreichbarkeit des Domaininhabers noch nicht auf den neuesten Stand gebracht hat.

 
Gibt die bei der Denic e.G. hinterlegte Anschrift nicht mehr die tatsächliche Erreichbarkeit des Domaininhabers wieder, kann dies grandiose Folgen haben, im schlimmsten Fall die Kündigung der Internet-Domain und der Übertragung der Inhaberrechte auf einen anderen. Die Denic e.G., die alle deutschen Top Level Domains „.de“ verwaltet, steht auf dem Standpunkt, dass der Domaininhaber verpflichtet sei, im Domainauftrag korrekte und vollständige Daten für den Domaininhaber und die besonderen Ansprechpartner anzugeben und diese auch aktuelle zu halten hat. Kommt der Domaininhaber dem nicht nach, soll dies die Denic e.G. zur fristlosen Vertragskündigung berechtigen. „Und von diesem Recht machen wir auch Gebrauch“, heißt es dazu auf der Internetseite der Denic e.G..
 
Doch schutzlos sind die Betroffenen nicht in jedem Fall. „Es gibt Rechtsschutzmöglichkeiten“, die jedoch anhand der besonderen Umstände eines jeden Einzelfalles zuvor rechtlich geprüft werden müssen.
 
Schließlich geht es auch auf Seiten der Denic e.G. keineswegs immer mit rechten Dingen zu. Erst im August 2004 geriet die Denic e.G. in die Schlagzeilen, als die Genossenschaft die Domain des Internetauktionshauses www.ebay.de dem Domaininhaber weggenommen hat und die Rechtsinhaberschaft kurzzeitig auf einen anderen Domaininhaber eingetragen hat. Dieser Vorgang zeigt, wie störanfällig das Sicherheitssystem der Denic e.G. sein kann. Zu dem Fehler kam es, weil die Denic e.G. rechtliche Erklärungen zur Übertragung der Domains nur von Ihren Mitgliedern entgegennimmt und diese nicht selbst überprüft. Domains werden in der Regel von einem Provider für den Domaininhaber verwaltet. Dieser Provider ist in der Regel Mitglied der Denic e.G. und kann Domainaufträge direkt ins zugangsgesicherte Registrierungssystem der Denic e.G. einspeisen. Will der Domaininhaber seine Domain auf einen anderen übertragen oder den Provider wechseln, so schickt der neue Provider einen entsprechenden Auftrag an das automatische DENIC-Registrierungssystem. Dieses sendet eine Benachrichtigung an den alten Provider und fordert seine Bestätigung ein. Um den unberechtigte Domain- oder Providerwechsel zu verhindern, sind jedoch nur zwei Kontrollinstanzen vorgesehen. Zum einen soll der neue Provider prüfen, dass der Auftraggeber des Providerwechsels mit dem Domaininhaber identisch ist. Zum anderen soll auch dem abgehenden Provider diese Prüfungsverpflichtung zukommen. Im Datenverkehr von regelmäßig zehntausend und mehr Erklärungen pro Monat wird diese Prüfpflicht jedoch nicht immer sehr sorgfältig betrieben. Die meisten Erklärungen werden ohnehin vollautomatisch bearbeitet.
 
Wer seine Daten bei der Denic e.G. auf den neuesten Stand bringen will, muss sich dazu an seinen Provider wenden, der die Domain betreut. Anforderungen zur Aktualisierung von Domain- und Personendaten nimmt die Denic e.G. grundsätzlich nur von dem DENIC-Mitglied entgegen, von dem die Domain im Moment betreut wird. Im eigenen Interesse sollten Sie daher alle notwendigen Änderungen, z. B. der Adresse nach einem Umzug, umgehend Ihrem Provider mitteilen.
 
Die Anwaltskanzlei Dr. Schulte empfiehlt deshalb, kontrollieren Sie außerdem nach jeder Aktualisierung die Daten über die whois-Abfrage auf ihre Richtigkeit.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 356 vom 11. Mai 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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