Überblick von Valentin Schulte, stud. iur.; Volkswirt (M.Sc.)
Ein Rechtsanwalt ist ein Freiberufler, der die zweite juristische Staatsprüfung bestanden und bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt zugelassen ist. Die Aufgaben sind vielfältig. Ganz klar ist: Der Rechtsanwalt vertritt seinen Mandanten in verschiedenen Formen, außergerichtlich und gerichtlich. Was sind die genauen Pflichten eines Anwalts?
Allgemeines
Generell ist ein Anwaltsvertrag als ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des §§ 675, 611ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu qualifizieren. Es handelt sich in der Regel um einen Dienstvertrag. Das Zustandekommen des Vertrages richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Angebots und der Annahmen (§§ 145 ff. BGB). Dem Anwalt steht es frei, das Mandat für seinen Klienten aufzunehmen oder es abzulehnen. Eine Ablehnung muss unverzüglich geschehen, ansonsten könnte sich der Anwalt schadensersatzpflichtig machen. Eine Pflicht zur Annahme des Mandats liegt bei Pflichtverteidigungen und Beratungshilfen vor.
Inhalt
Der Rechtsanwalt verpflichtet sich im Anwaltsvertrag, seinen Mandanten umfassend rechtlich zu beraten und sein Begehren zu prüfen. Bei Vertragsschluss dürfen keine Tätigkeitsverbote für den konsultierten Anwalt vorliegen. Er darf keine widerstehenden Interessen vertreten und seine Zulassung muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen.
Beendet wird das Mandat entweder durch Erledigung des Auftrags oder durch einvernehmliche Beendigung. Einseitige Kündigung ist ebenfalls möglich. Fristen und Kündigungen richten sich nach den für alle Dienstverträge geltenden Vorschriften.
Pflichten des Anwalts
Der Anwaltsvertrag beinhaltet eine Vielzahl an Pflichten für den Rechtsanwalt.
Aufklärungspflichten
Den Rechtsanwalt treffen generell viele verschiedene Aufklärungspflichten. Er muss seinen Mandanten über die Kosten seiner Rechtsberatung beziehungsweise Rechtsvertretung unterrichten. Der Mandant kann über die Höhe der Vergütung für den Anwalt aufgeklärt werden. Dies muss der Anwalt jedoch nur, wenn der Mandant danach fragt.
Des Weiteren muss ein Anwalt seinen Mandanten über alle möglichen Ansprüche, die er oder sie haben könnte, aufklären.
Ein Anwalt muss über die Prozessrisiken aufklären und dem Mandanten die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel, die zur Erreichung seines Begehrens nötig sind, aufzeigen.
Beratungspflicht
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seinen Mandanten erschöpfend rechtlich zu beraten. Das heißt, dass er den vorliegenden Sachverhalt des Mandanten erörtern muss. Alle rechtlichen Gesichtspunkte müssen dem Mandanten deutlich gemacht werden. Dabei bezieht der Anwalt alle bestehenden Gesetze und aktuellen Rechtsprechungen in seine Arbeit mit ein. Dem Mandanten muss anschließend deutlich gemacht werden, welcher rechtliche Weg für ihn der sicherste und erfolgversprechendste ist. Gerade bei der Wahl des sichersten Rechtsweges wendet der Bundesgerichtshof den Grundsatz des Sorgfaltsmaßstabes an. Sollte ein Anwalt einen sichereren Weg übersehen, kann dies zu Haftungsansprüchen des Mandaten gegen den konsultierten Anwalt führen.
Rechtsprüfung
Anwälte müssen eine rechtliche Prüfung des Anliegens ihres Mandanten vornehmen. Es muss eine Risikobewertung erfolgen und diese dem Klienten präsentiert werden. Dabei bezieht der Anwalt inländische wie auch ausländische Rechtsprechungen mit ein.
Rechtsvertretung
Der Anwalt verpflichtet sich, den Mandanten rechtlich in seiner Sache zu vertreten. Dies geschieht so lange, bis das Mandat aufgehoben wurde.
Verschwiegenheitspflicht
Anwälte unterliegen durch ihren Anwaltsvertrag einer Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt während der gesamten Zeit des Mandats bis auch darüber hinaus. Persönliche Informationen und Informationen zum Sachverhalt dürfen vom Anwalt nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Mandanten weitergegeben werden.
Wahrung von Fristen
Dem Anwalt obliegt es, Fristen und Termine einzuhalten. Er haftet auch für von ihm angestellte Mitarbeiter und vorgegebene Arbeitsprozesse.
Auch der Mandant hat Pflichten
Aus dem Anwaltsvertrag ergeben sich auch Pflichten für den Mandanten. So muss er nach seinem besten Wissen den konsultierten Anwalt über alle Aspekte des vorliegenden Falles informieren. Auch Informationen, die nachträglich vom Mandanten herausgefunden werden, müssen unverzüglich an den Anwalt herangetragen werden. Diese Pflicht wird als Informationspflicht bezeichnet. Der Mandant verpflichtet sich, dem Anwalt alle nötigen Informationen zu übermitteln. Dabei kann der Anwalt Fragen zum Sachverhalt stellen oder gegebenenfalls Dokumente anfordern. Unwahrheiten oder vorsätzlich verschwiegene Informationen können zum Scheitern von Klagen oder zum generellen Verlieren von Rechtsstreitigkeiten führen. Eine Haftung des Rechtsanwalts für Schäden kann bei Verstoß gegen diese Pflicht scheitern.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Mandant, den Anwalt für seine Dienstleistung zu entlohnen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte gilt als Experte und wurde schon 2007 von der Zeitschrift Capital als sehr erfahren empfohlen. Er hat im Laufe der Jahre Tausende von Mandanten erfolgreich begleitet. Er ist schon seit 1989 in Rechtsanwaltskanzleien tätig.