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Der Begriff Rip Deals wurde von Kriminalitätsexperten entwickelt

Der Begriff Rip Deals wurde von Kriminalitätsexperten entwickelt, um eine bislang unbekannte Erscheinungsform des Trickbetruges zu umschreiben. Höchste Vorsicht ist geboten, denn Hunderte ahnungsloser vermögender Deutscher weltweit sind bereits auf die neue Bandenkriminalität hereingefallen. Die Hilfe eines Rechtsanwalts kommt meist zu spät.
 
Was verbirgt sich hinter den Rip Deals? Der Fachausdruck lehnt sich an das englische Wort für „rauben“ an. Dadurch wird das Phänomen aber nur unzureichend umschrieben, denn in der Sache geht es um Trickbetrüge mit Falschgeld gegenüber wohlhabenden Deutschen. Wer etwa Schmuck, teure Autos oder Immobilien verkaufen will, muss damit rechnen, bündelweise Blüten angedreht zu bekommen. Dabei gehen die Täter immer nach der gleichen Methode vor: Sie melden sich auf Annoncen im Internet oder in Tageszeitungen, in denen Deutsche hochwertige Gegenstände zum Kauf anbieten. In Wahrheit lockt die Betrüger nur ein Kalkül: Der Verkäufer ist vermögend. Haben die Täter das Vertrauen ihres Gegenübers geweckt, tischen sie ihm jedes Mal die gleiche Lügengeschichte auf: Man sei an dem Geschäft sehr interessiert, vorab müsse aber ein höherer Bargeldbetrag an US-Dollar oder Schweizer Franken in Euro gewechselt werden. Was die Täter verschwiegen: Die angebotenen Banknoten sind samt und sonders Fälschungen.


 
Ein paar Beispiele aus den Ermittlerakten: Holger M. aus Bremen bot im Sommer 2004 seinen Bungalow in Spanien mit Meeresblick für 1,2 Millionen Euro zum Verkauf an. Zwei Rip-Dealer aus Genf heuchelten Interesse am Erwerb der Immobilie. Sie seien Vertreter eines kuwaitischen Scheichs, der das Objekt unbedingt kaufen wolle und den Preis in jedem Fall akzeptiere. Ein kleines Problem gebe es aber noch: Der vermögende Ölscheich sei dringend darauf angewiesen, zunächst 50.000 Schweizer Franken gegen Euro umtauschen. Ob Holger M. nicht zur Verfügung stehe? Ein Wechselgewinn von 20 Prozent sei zu erwarten. Nichts ahnend ließ sich Holger M. darauf ein – und erhielt einen Koffer voller Falschgeld. Der simple Trick: Die identische Aktentasche mit dem echten Vorzeigegeld war in einem unbemerkten Moment gegen ein Exemplar voller Blüten ausgetauscht worden. Ähnlich erging es Lorenz P. aus München. Er traf sich im vergangenen September mit einem angeblichen Geschäftsmann in Gibraltar, um einen Geldtausch vorzunehmen. Eigentlicher Anlass der Geschäftsbeziehung war der geplante Verkauf seiner Jacht gewesen, die Herr P. im Internet inseriert hatte. Wie üblich stellte der Betrüger den Erwerb des Schiffes in Aussicht, knüpfte ihn jedoch an die Bedingung eines Devisentauschs. Als Herr P. Bedenken wegen der Echtheit der angebotenen Banknoten äußerte, schlug der Täter ihm eine stichprobenweise Überprüfung des Geldes durch eine Bank vor. Im Hotelzimmer wurde Herrn P. eine Aktentasche voller 500er-Bündel an Schweizer Franken gezeigt. Eines davon solle er sich aussuchen. Der Betrüger nahm das gewählte Bündel und steckte es in seine Jacketttasche. Wie erwartet, befand die Bank die Noten für echt. Erst nach Aushändigung des Koffers stellte Herr P. fest, dass er auf Falschgeld sitzen geblieben war. Auch diesmal war die Täuschung denkbar simpel: Der Täter hatte einfach ein zusätzliches Bündel echter Scheine in seiner der Tasche gehabt. Aber nicht immer wenden die Täter typische Taschenspielertricks an. Zunehmend kommt es auch vor, dass die Rip-Dealer ihrem Namen alle Ehre machen und ihre Opfer auf die ganz „herkömmliche“ Art berauben. So erging es beispielsweise dem Kölner Geschäftsmann Philipp K. In einem Amsterdamer Hotel sollte ein Diamantenverkauf angewickelt werden. Insgesamt 20 Edelsteine für knappe 250.000 Schweizer Franken sollten an einen kroatischen Sammler verkauft werden. Die beiden Täter, mit denen sich Herr K. in der Hotellobby verabredet hatte, lockten ihn mit fadenscheiniger Begründung auf die Straße, bevor ihm die Kaufpreissumme übergeben worden war. Dort stießen die Täter Herrn K. zur Seite, entrissen ihm die Tasche mit den Edelsteinen und flüchteten unerkannt mit einem Auto, in dem ein Komplize zuvor auf sie gewartet hatte. Die Liste der Strafverfolgungsbehörden an Rip-Deals ist schier endlos. Nur selten gelingen den Ermittlern Fahndungserfolge, denn die Betrüger arbeiten professionell und grenzüberschreitend. Außerdem sind sie bandenmäßig organisiert. Auch mit der Spurenverwischung sind sie bestens vertraut. So haben die Akteure zumeist fünf oder sechs verschiedene Identitäten und verfügen über entsprechende Papiere. Zur Anbahnung ihrer Geschäftskontakte benutzen sie grundsätzlich nur Prepaid –Handys, deren Telefonnummern sie nach jeder Tat auswechseln. Experten haben für die Verkäufern von Immobilien und anderen teuren Gegenständen nur einen simplen Ratschlag: Vorsicht vor unseriös wirkenden Kaufinteressenten! Und Finger weg von Bargeldübergaben und irgendwelche Devisendeals!

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 422 vom 26. Mai 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich