Recht und Gesetz

Der liebe Hund Rottweiler – Amtsgericht Walsrode, Urteil vom 23.12.2003, – 7 C 1028/03 – entscheidet: wenn die Liebe endet muss der Hund einem der Expartner zugewiesen werden

– Ehe ohne Trauschein – was passiert mit dem gemeinsamen Hund? –

Rechtsfragen rund um die nicht eheliche Partnerschaft beschäftigen ständig Gerichte. Gerne wird auch um Gegenstände und Schenkungen gestritten, die nach Ende der trauten Zweisamkeit, zurückabgewickelt werden sollen.

Das Haustier ist keine Sache

Der geliebte „Rottweiler“ ist ein Tier, aber keine Sache. Nach der relativ neuen Vorschrift des § 90a Bürgerlichen Gesetzbuches, sind Tiere keine Sachen, sondern nur wie Sachen zu behandeln. Es handelt sich mehr oder weniger um eine Gefühlsangelegenheit, sozusagen ist ein Tannenbaum zu Weihnachten ein Familienkultgegenstand.

An einem Rottweiler kann man also durchaus gemeinschaftliches Eigentum haben. Also beiden Partner gehört der Hund zusammen.

Das vielbeschäftige Amtsgericht Walsrode hatte zu entscheiden, was zu tun ist, wenn die Partnerschaft endet.

Weise Entscheidung: Wenn die Partner auseinandergehen richtet sich die Zuweisung des gemeinsamen Hundes nach den Umständen des Einzelfalls.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebendes Paar einen Hund „Rottweiler“. Nicht überliefert ist, ob der Hund das Ende der Partnerschaft beförderte.  Nach Beendigung der Lebenspartnerschaft im Juni 2003 stritten sich die Partner um das Tier. Beide wollten den Rottweiler in ihrer neuen Wohnung halten.  

Amtsgericht Walsrode – Zuweisung des Hundes richtet sich nach Billigkeitsgesichtspunkten

Die Auflösung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 752 Bürgerlichen Gesetzbuch durch Teilung der Sache sei nach Ansicht des Amtsgerichts bereits aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen. Ein Zersägen des Tieres ist eindeutig ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 4 TierSchG).

Ebenfalls sei eine Teilung durch Verkauf nach § 753 BGB ausgeschieden, da beide Parteien ein Interesse am Besitz des Hundes hatten.

Somit habe der Hund einer der Partner zugewiesen werden müssen. In diesem Zusammenhang spielen Billigkeitsgesichtspunkte eine Rolle. Erhält einer der Partner den Hund, so müsse zudem der andere Partner entschädigt werden.

Emotionale Verbundenheit sowie Übernahme der Versorgung begründete Zuweisung

Das Amtsgericht wies den Hund an einen der Partner zur, weil dieser die erheblichen Formalitäten für den Hund erledigt und für die tierärztliche Versorgung gesorgt habe.

Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 400 EUR

Dem anderen Partner habe aber nach Auffassung des Amtsgerichts eine Entschädigung für den Verlust des Hundes in Höhe von 400 EUR zugestanden. Dieser Betrag sei angesichts des Interesses am Hund sowie der finanziellen Möglichkeiten angemessen gewesen.

Zum Weiterlesen: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht vom 20.08.1990.

For our international clients here essential information of the press release in English:

Legal issues related to non-marital unions are still relevant in the courts of Germany. Often there is fighting for items and gifts, which at the end of the association are to be returned. The District Court of Walsrode, Germany decided to assign the family Rottweiler after the separation of the spouses.

Dla naszych międzynarodowych klientów istotne informacje w języku polskim:

Kwestie prawne związane z związkami pozamałżeńskim wciąż interesują sądy. Często toczone są walki o przedmioty i prezenty, które na koniec związku mają być zwrócone. Sąd Rejonowy z Walsrode podjął decyzję o przydzieleniu Rottweilera po separacji małżonków.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1479 vom 23. Dezember 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich