Am 28.03.2014 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG aus Lübeck eröffnet worden. Nach einer langen Vorbereitungszeit ist die Firma ETU Energie Technik Umwelt am 06.02.2015 vom Insolvenzverwalter Prof. Dr. Pannen aus Hamburg zum Rechtsnachfolger der Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG am Photovoltaik-Anlagen-Standort der Agrargenossenschaft Fortschritt eG, Havelberger Chaussee in Sandau (Elbe) berufen worden. Dieser Erfolg der ETU ebnet nun den Weg, auch an allen Standorten, an denen die Deutsche Umweltberatung GmbH & Co. KG eine Anlage bzw. ein Bürgersolarkraftwerk errichtet hat, die Rechtsnachfolge anzutreten. Zu diesen Standorten zählen u.a. Orte wie Schwinkendorf, Zarnekow, Altwigshagen, Kotelow, Poppel, Fürstenwalde, Schneeberg, Sarstedt und Estedt.
Vorsicht bei Abschluss neuer Wartungs- und Serviceverträge
Nach wie vor besteht für die besagten Bürgersolarkraftwerke kein gültiger Wartungs- und Servicevertrag. Vielfach sind Schäden zu beklagen, die nicht behoben werden, und somit der Ertrag stetig sinkt. Besonders schlimm ist, die Anlagen sind ohne Versicherungsschutz, da nach Auffassung der Elektronikversicherer die Obhutspflicht verletzt wird. Mittlerweile wittern zahlreiche Firmen die Chance, auf den Zug aufzuspringen, indem sie sogar mit abstrusen Mitteln um die Gunst der Anleger buhlen, oft mit überhöhten Wartungskosten. In Einzelfällen haben sogar Stadtwerke die Investoren genötigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Geschädigte Investoren erhalten von der Kanzlei Dr. Schulte & Partner mbB die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.
Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter
Die Freude über den praktischen Fortschritt ist aber nach wie vor gemindert, da der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Pannen die Schadensersatzansprüche der geschädigten Investoren nach wie vor bestreitet. Die Kanzlei Dr. Schulte & Partner hatte zahlreiche Schadensersatzansprüche geprüft und fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet. Dabei ist zwischen dem Schaden auf die bereits gezahlten Dachpachten für bis zu 25 Jahre, den gezahlten Kaufpreis für die Solaranlagen als auch den entgangenen Gewinn zu unterscheiden. Für diese Ansprüche, so erklärt der Insolvenzrechtsexperte Dr. Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, können nun im Wege einer sogenannten Leistungs- oder Feststellungklage geltend gemacht werden. Gegner der Klage ist dann der Insolvenzverwalter.
Zahlungsklage wegen „partiarischem Darlehen“
Teilweise betreut die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team die geschädigten Investoren, die nicht eine Solaranlage gekauft haben, sondern ein sogenanntes „partiarisches Darlehen“ mit der Deutschen Umwelt Beratung GmbH & Co. KG geschlossen haben. Dabei wurde der Geschäftsführer direkt wegen unerlaubter Handlung verklagt. Das „partiarische Darlehen“ verstößt aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner gegen das sogenannte Kreditwesengesetz (KWG). Dieses wiederum stellt ein Schutzgesetz i.S. d. § 823 Bürgerliches Gesetz (BGB) dar. Mit anderen Worten, die „partiarischen Darlehen“ waren nach unserer Rechtsauffassung erlaubnispflichtige Bankgeschäfte. Eine Erlaubnis der Bundesfinanzaufsicht für Finanzen (BaFin) liegt aber nicht vor, erklärt Dr. Schulte.
Versäumnisurteil gegen Deutsche Umweltberatung und Frank Rahlfs
In einem Verfahren am Amtsgericht Lübeck gegen die Deutsche Umweltberatung und deren ehemaligen Geschäftsführers liegt der Kanzlei Dr. Schulte und Team ein Versäumnisurteil vor. Die Prozessbevollmächtigten beider Beklagten haben mittlerweile Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt und einen Antrag auf Einstellung der vorläufigen Vollstreckbarkeit gestellt. Eine Entscheidung liegt der Kanzlei Dr. Schulte noch nicht vor. Nach Rechtsauffassung der Rechtsanwälte Dr. Schulte ist der Einspruch gegen das Versäumnisurteil hinsichtlich des Beklagten nicht rechtzeitig eingelegt, wir warten hier auf die Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck. Auch hinsichtlich des Antrags auf Einstellung der einstweiligen Vollstreckbarkeit haben die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner mbB vorgetragen, dass der Antrag zurückgewiesen werden soll, da hier nach unserer Rechtsauffassung das Rechtsschutzbedürfnis des geschädigten Investors höher zu bewerten ist als der Vermögensschutz der Beklagten.
Update vom 30.03.2015 – Gegendarstellung
Die Klage gegen die Deutsche Umweltberatung haben wir inzwischen zurückgenommen, weil diese insolvent ist und sich die Klage dann gegen den Insolvenzverwalter Prof. Dr. Pannen richten würde. Die Klage gegen Herrn „FR“ läuft weiter. Wir vertreten mehrere Mandanten.
Herr „FR“ hat inzwischen Rechtsanwälte beauftragt und wünscht, dass wir den Sachverhalt ganz deutlich machen. Diesem Wunsch kommen wir nach:
Gegendarstellung
In dem Beitrag der Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner mbB, Update vom 02.03.2015 heißt es, dass die Rechtsanwälte mehrere Verfahren gegen mich führen würden und dabei Versäumnisurteile erwirkt hätten, weil ich mich nicht rechtzeitig verteidigte. Diese seien vorläufig vollstreckbar und man habe die Zwangsvollstreckung in den Verfahren gegen mich bereits beantragt.
Hierzu stelle ich fest:
Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team mbB haben lediglich ein einziges Verfahren gegen mich eingeleitet. Diese ist in Lübeck beim Amtsgericht anhängig. Hier erging ein Versäumnisurteil, weil die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team mbB an die falsche Adresse die Klage zugestellt haben und ich somit keine Möglichketit bekommen hatte, rechtzeitig mich gegen die Klage zu verteidigen. Aus deisem Grund hat das Amtsgericht Lübeck zudem mit Beschluss vom 02.03.2015 die vorläufige Vollstreckbarkeit eingestellt und die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team mbB darauf hingewiesen, dass ihre Klage zum Teil abweisungsreif sei. In der Zwischenzeit haben die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team mbB die Klage gegen die Deutsche Umweltebratung GmbH & Co. KG zurückgenommen.
Lübeck, den 25.03.2015
gez. Frank Rahlf
Ende der Ausführungen
Wir werden weiter berichten.