Die Rechtsanwälte informieren – KW 33
Mit Urteil vom 13. Juli 2006 hat der BGH aufgezeigt, wie geschädigte Anleger des Drei-Länder-Fonds 94/17 ihre Ansprüche gegenüber der Treuhandgesellschaft ATC GmbH und dem persönlich haftenden Gesellschafter Walter Fink geltend machen können. Lesen Sie mehr. [Artikel].
Das Landgericht Augsburg hat eine Finanzdienstleistungsgesellschaft zum Schadensersatz verurteilt, die eine Kapitalanlage als Altersvorsorge verkauft hatte, die auf einem Zinsdifferenzgeschäft – bekannt auch als Hebelgeschäft – beruhte. Das Urteil stellt erstmalig fest, dass ein derartiges Finanzprodukt zur Altersvorsorge ungeeignet ist. Lesen Sie [hier] die Einzelheiten.
Das Landgericht Aachen hat die Hausbank eines Anlegers zum Schadensersatz verurteilt, weil der Anlageberater nicht nur die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds verharmlost, sondern statt des Prospektes nur einen Flyer übergeben hatte. Regelmässig in Beweisaufnahmen erklären die Anlageberater, sie hätten keinerlei Fehler gemacht. Der Anleger habe trotz genauster Risikoaufklärung die Geldanlage gewünscht. Eingeständnisse von Fehlern haben Seltenheitswert. [mehr]