Ein Schufa-Eintrag kann das Leben ruinieren: Kredite werden abgelehnt, Handyverträge verweigert, die Wohnungssuche zur Hölle. Besonders gefürchtet sind die Einträge von Inkassounternehmen wie der Dohr Inkasso GmbH & Co. KG. Doch wie wird man diesen Eintrag wieder los? Welche Rechte haben Verbraucher wirklich? Und wie zwingt man die Schufa zur Löschung? Die Macht der Schufa für das Leben der Betroffenen ist vielfach umstritten und wird viel diskutiert.
Der digitale Pranger: Warum der Eintrag der Dohr Inkasso so gefährlich ist!
Ein Eintrag der Dohr Inkasso GmbH & Co. KG in der Schufa führt oft zu einer drastischen Herabstufung des Scores. Banken, Vermieter und Arbeitgeber stufen die betroffene Person als unzuverlässig und kreditunwürdig ein. Besonders perfide: Häufig wissen Betroffene nicht einmal, dass der Eintrag existiert, bis sie bei einer Kreditanfrage abgelehnt werden.
Fallbeispiel: Vom Mahnschreiben zum finanziellen Knockout!
Ein Selbstständiger aus München erhielt letztens ein Mahnschreiben der Dohr Inkasso wegen einer angeblichen Forderung aus dem Jahr 1994. Obwohl er die Forderung nie anerkannte, tauchte der Eintrag in seiner Schufa auf. Plötzlich wurde der Leasingvertrag für sein Fahrzeug gekündigt, seine Hausbank verweigerte eine Baufinanzierung. Der Grund: Negativeintrag der Dohr Inkasso.
Rechtslage knallhart: Wann ist ein Schufa-Eintrag unzulässig?
Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht automatisch zulässig. Die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellen strenge Anforderungen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist eine Datenverarbeitung nur erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse des Unternehmens besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat.
Hoffnungsschimmer: Wann muss die Schufa den Eintrag löschen?
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Ein Eintrag ist unzulässig und zu löschen, wenn:
- Die Forderung ist unberechtigt oder verjährt ist (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- Keine ordnungsgemäße Mahnung mit Ankündigung des Eintrags erfolgte (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG).
- Der Betroffene hat die Forderung bestritten .
- Die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 Nr. 1-5 BDSG nicht erfüllt sind.
Besonders wichtig: Nach Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO besteht ein Anspruch auf Löschung, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
Beweislastumkehr: Die Schufa muss die Rechtmäßigkeit belegen!
Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist die Schufa verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Eintrags nachzuweisen. Dies bedeutet, dass der Betroffene nicht beweisen muss, dass der Eintrag unrechtmäßig ist – die Schufa muss belegen, dass er rechtmäßig ist.
Kampfansage: So erzwingt man die Löschung des Dohr Inkasso-Eintrags!
- Schriftliche Aufforderung an die Schufa: Unter Berufung auf Art. 17 DSGVO Löschung des Eintrags verlangen. Frist: 14 Tage.
- Nachweis anfordern: Schufa muss belegen, dass der Eintrag rechtmäßig ist. Fehlt der Nachweis: Löschung verlangen.
- Widerspruch: Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
- Datenschutzbehörde einschalten: Wenn die Schufa nicht reagiert, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.
- Klage: In letzter Instanz Klage gegen die Schufa und Dohr Inkasso auf Löschung und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO einreichen.
Schadensersatz: Wer zahlt für zerstörte Bonität?
Die unrechtmäßige Speicherung von Daten verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der BGH (Urteil vom 28.05.2013 – VI ZR 125/12) bestätigte, dass Betroffene Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihre Bonität unrechtmäßig geschädigt wurde. Gemäß Art. 82 DSGVO besteht ein Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens.
Wichtige Gesetze und Urteile im Überblick:
- Art. 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung
- Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht
- Art. 82 DSGVO: Schadensersatz
- § 31 BDSG: Voraussetzungen für Negativmerkmal
- § 197 BGB: Verjährung
- BGH, Urteil vom 09.10.2013 – XII ZR 59/12 (Verwirkung)
- BGH, Urteil vom 28.05.2013 – VI ZR 125/12 (Schadensersatz)
Fazit: Schufa-Eintrag ist kein Schicksal – Löschung ist möglich!
Ein Schufa-Eintrag durch die Dohr Inkasso GmbH & Co. KG kann schwerwiegende Folgen haben, ist aber nicht unumkehrbar. Wer seine Rechte kennt und konsequent vorgeht, kann den Eintrag löschen lassen und sogar Schadensersatz fordern. Der Schlüssel: Hartnäckigkeit und juristische Präzision.
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