Dr. Schulte und sein Team sind gegen Abzocker im Netz aktiv. In der täglichen Arbeitspraxis formulieren Mandanten, die Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet erhalten haben, immer wieder folgendes: “Ich habe den Film nicht heruntergeladen, nichts downgeloadet etc. Ich bin unschuldig!“
Mit seinem Fernsehbeitrag vom 01.11.2012 um 20.15 Uhr in der Sendung „Escher- Der Mdr- Ratgeber“ hat der Mdr einen sehr interessanten und zur Aufklärung der Verbraucher und Zuschauer beitragenden Bericht zum brisanten Thema der Abzocke von Internetanschlussinhaber durch sogenannte Abmahnanwälte gesendet.
In diesem Beitrag wurden zunächst stellvertretend für tausende Betroffene in Deutschland einige persönlich Betroffene vorgestellt, die sich der Abmahnung durch eine Abmahnkanzlei ausgesetzt sehen. Unter ihnen zum Beispiel eine ältere Dame, die noch nicht einmal einen eigenen Computer im Haushalt besitzt oder gleich eine ganze Hausgemeinschaft, deren Mietparteien fast alle der Reihe nach eine Abmahnung im Briefkasten vorfanden. Dies zeigt, die Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ist schon längst kein Einzelfall mehr, sondern hat sich zu einem Massenphänomen mit mehreren tausend Betroffenen entwickelt. Aufgrund dieser Tatsache kann man bereits von einer sogenannten Abmahnindustrie sprechen.
Die Sendung „Escher- Der Mdr- Ratgeber“ klärt in seinem Beitrag eindrucksvoll und informativ über die sowohl technischen, als auch rechtlichen Hintergründe dieser Industrie auf. Dabei werden verschiedene Interviews mit Fachspezialisten geführt. Zum Beispiel erklärt ein Journalist der Computerfachzeitschrift „CT“ die technischen Details des Internetanschlusses und seiner dazu gehörigen Internetprotokoll- Adresse, deren Nachverfolgung oft ein wichtiges Beweismittel der Urheberrechtsverletzung darstellt. Ebenso werden die rechtlichen Möglichkeiten und Hintergründe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt aufgezeigt und auch einer Vertreterin der Verbraucherzentrale in Chemnitz sind diese Abmahnfälle durchaus bekannt und bestätigte ein stetiges Ansteigen der Beschwerden.
Im anschließenden Webtalk wurde es den Zuschauern ermöglicht, direkt Fragen zu diesem Thema „Abzocke im Netz“ zu stellen und eine schnelle Antwort zu erhalten.
Den äußerst aufschlussreichen Beitrag des Mdr können sich Betroffene in der Mediathek auf der Internetseite des Mdr anschauen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Schulte bestätigt die Rechtsauffassung, dass zwar jeden Betroffenen eine eigene Prüfpflicht trifft, jedoch die vorgenommene Beweisführung aufgrund technischer Mängel so in den meisten Fällen nicht der Realität entspricht und die Betroffenen daher allzu oft den unbegründeten Vorwürfen der Abmahnanwälte ausgesetzt sind.
Die von einer Abmahnung Betroffenen sollten sich daher an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden und die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe überprüfen lassen, um dann adäquat mit der Abmahnung umgehen zu können.
Über die Erfolge wird in den Medien berichtet